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Streit um zweite Rheinbrücke

Mentrup setzt auf Erfolg der Klage

Nun hat die Stadt Karlsruhe auch ihre Klagebegründung gegen die Planfeststellung Zweite Rheinbrücke beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Seit Ende Dezember liegt auch schon die eigentliche Klage dort. OB Frank Mentrup und Anwalt Armin Wirsing sehen relativ gute Chancen, was die Klage gegen das von der Region geforderte Infrastrukturprojekt angeht.

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Um eine zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe wird nun auch juristisch gestritten Foto: BNN-Archiv

Die Klage der Stadt gegen die Planfeststellung für die zweite Rheinbrücke liegt bereits beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim, nun hat die Stadt nun fristgerecht die vollständige Klagebegründung nachgereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 den OB beauftragt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums zu erheben. Ende Dezember 2017 wurde die Klage eingereicht.

OB Frank Mentrup und der von der Stadt beauftragte Stuttgarter Anwalt Armin Wirsing stellten die Klagebegründung detailliert vor. Schon bei den Gemeinderatssitzungen Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt ihre Kritikpunkte am Planfeststellungsbeschluss für die Brücke öffentlich dargestellt, sie beziehen sich im wesentlichen auf die nicht stattfindende verkehrliche Entlastung, den Landschaftsverbrauch sowie die mangelnde Prüfung von Alternativen. „Wir sehen gute Gründe, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten, weil die verkehrlichen Probleme unserer Region mit dieser Planung nicht behoben sondern verschärft werden,“ so OB Mentrup. Die neue zweite Rheinbrücke soll rund 1,5 Kilometer flussabwärts entstehen, so lautet auch der Planfeststellungsbeschluss aus Mainz.

Weitere Variante vorgeschlagen

„Dies alles ist da Ergebnis einer nicht sachgerechten Abwägung und einer unzureichenden Varianten-Untersuchung, deren Nachbesserung wir schon seit Jahren eingefordert haben“, kritisiert der OB.

Im wesentlichen sehen Stadt und Armin Wirsing vier Punkte als juristisch angreifbar an: Eine Brücke im Bestandsbereich, die aus Gründen der Umweltverträglichkeit die bessere Variante wäre, sei nicht ausreichend untersucht worden, sei aber als „vorzugswürdig zu sehen“. Dies ist die sogenannte Variante „D2“, die direkt nördlich neben der bestehenden Straßenbrücke läuft. Diese war einst im vergangenen Planfeststellungsverfahren frühzeitig aussortiert worden. Für sie müssten auf Pfälzer Seite einige Wohnhäuser weichen. Der OB sagte, dass der Fokus der Stadt bisher auf einer „Brücke zwischen den Brücken“ gelegen habe. Bei der Planfeststellung hat sich aber ergeben, dass diese Lösung technisch schwierig und auch erheblich teurer würde. Mit der Variante „D2“ könnten verkehrlich alle Ziele erreicht werden, gleichzeitig sei sie die umweltverträglichste.

Keine aufschiebende Wirkung

Der OB räumte aber ein, dass angesichts der aktuellen Planfeststellung diese Variante erst dann geprüft wird, wenn die bisherige Planfeststellung vom Gericht für unzulässig erklärt würde. Als drei weitere juristische Knackpunkte im Sinne der Stadt sehen OB wie Wirsing die Kollision der Trassenführung mit artenschutzrechtlichen Vorschriften auch der EU, der fehlende Anschluss an die B36 sowie der umfangreiche Verbrauch städtischer Flächen für eine aus Sicht der Stadt „nicht vorzugswürdige Trasse“. Die Klage vor dem VGH hat bekanntlich keine aufschiebende Wirkung. Es sei aber guter Stil, dass nicht vorher mit substanziellen Arbeiten begonnen würde, so der OB. Rechtsanwalt Wirsing rechnet mit einer mündlichen Verhandlung in Mannheim nicht vor Früjahr 2019. Das Projekt als solches werde durch die Klage aus der Fächerstadt nicht grundsätzlich verzögert, kontert der OB Kritik aus der Region, es fehle ja auch noch die aufwendige Ingenieursplanung für die Brücke.

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