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Gerichtstermin Rheinland-Pfalz

Klage gegen zweite Rheinbrücke Karlsruhe: BUND sieht gute Chancen

Eine zweite Straßenbrücke über den Rhein zwischen Karlsruhe und der Pfalz ist ein regionaler Dauerbrenner. So langsam kommt es zum Showdown, denn die Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse werden vor Gericht verhandelt. Zunächst im Oktober in Rheinland-Pfalz.

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Die Rheinbrücke bei Karlsruhe wird derzeit umfangreich saniert. Um die Planung für eine zweite Rheinbrücke nördlich der vorhandenen wird derzeit vor Gericht gestritten. Die neue Brücke soll etwa am oberen Bildrand entstehen. Foto: Archiv Jehle

Der 9. Oktober ist ein entscheidendes Datum für den Fortgang der bisherigen Planungen für eine zweite Straßenbrücke über den Rhein bei Karlsruhe. Dann nämlich wird die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz verhandelt.

Eine Entscheidung, ob der Klage des rheinland-pfälzischen BUND-Landesverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss der linksrheinischen Behörden stattgegeben oder ob sie zurückgewiesen wird, ist dann sehr zeitnah zu erwarten. Die Brücke ist etwa einen Kilometer nördlich der bestehenden geplant.

Klagen auf beiden Flussseiten

Auch der BUND auf der baden-württembergischen Rheinseite sowie die Stadt Karlsruhe haben gegen den diesseits des Rheins erlassenen Planfeststellungsbeschluss geklagt. Ein Termin vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist noch nicht benannt, erklärt Rechtsanwalt Dirk Herrmann (Karlsruhe), der den BUND vertritt.

Vor dem Hintergrund der Klimadebatte und des Artensterbens rechnen sich die klagenden Verbände gute Chancen vor Gericht aus und sehen eine Chance, dass das umstrittene Bauvorhaben gestoppt wird. Anwalt Herrmann verweist darauf, dass die Klageerwiderung des Landes Rheinland-Pfalz von 320 Seiten zuzüglich Anlagen zeige, dass sich die Umweltschützer tief mit der Materie auseinandergesetzt hätten.

Die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth
Autos fahren über die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth. Foto: Uli Deck/Archivbild

BUND wünscht sich Ausbau des Schienenverkehrs

Karin Marsiske vom BUND Rheinland-Pfalz spricht von "gravierenden Auswirkungen", die die geplante zweite Straßenbrücke für die Natur in der Südpfalz habe. Letzte Rückzugsgebiete bedrohter Arten in den Rheinauen müssten geschützt und dürften nicht für neue Straßen geopfert werden. Sie setzt sich für den Ausbau und eine Verbesserung des schienengebundenen Verkehrs in der Südpfalz ein.

Die Vertreter der Bürgervereine Nordstadt und Knielingen aus Karlsruhe sagen, dass mit der Planung für eine weitere Brücke Erwartungen auf eine auch lärmmäßige Entlastung geweckt wurden. Das Gegenteil sei der Fall.

Mit der geplanten Anbindung an die Bundesstraße 36 auf Höhe des Klärwerks Neureut würde der Zustrom von Autos und Lkw Richtung Karlsruhe gefördert und würden weitere Wohngebiete belastet. Auch müsse angesichts des sich wandelnden Mobilitätsbewusstseins und der Dauer bis zu einer Realisierung der Brücke darüber nachgedacht werden, ob diese dann tatsächlich noch benötigt werde.

Einstieg in die Nordtangente?

Seitens der Hardtwaldfreunde macht Dirk-Michael Harmsen deutlich, dass die zweite Brücke mit Fortführung zur B36 und die Situation im Osten der Stadt ausgehend vom A5-Anschluss Nord, die Gefahr bergen, dass "mittels Salamitaktik die Nordtangente doch noch umgesetzt" werden könnte.

Viele Gründe für die Klage

Armin Gabler, Vorsitzender des BUND Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, fasst die Vorgehensweise zusammen: "Das große Ausmaß der drohenden Naturzerstörung, die zusätzliche Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Abgase sowie festgestellte massive Rechtsfehler haben uns bewogen, Klage gegen diese Straßenplanung zu erheben."

Als einen Rechtsfehler sieht Rechtsanwalt Herrmann schon seit Beginn des Verfahrens die Aufspaltung des Bauvorhabens in zwei Abschnitte, die jeder in der Mitte des Flusses enden. Das Bundesverwaltungsericht habe festgestellt, dass jeder Abschnitt aber eine selbständige Verkehrsfunktion erfüllen müsse, was bei einer halben Brücke naturgemäß nicht der Fall sei.

Auch sei das Vorhaben nicht mit Artenschutz- und Gebietsschutzrecht vereinbar. Die Aufteilung in zwei Planabschnitte, gegen die geklagt wird, kann für das Brückenvorhaben zu der Situation führen, dass auf einer Seite der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss stattgegeben wird und auf der anderen nicht.

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