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Stiftung zahlt Entschädiung

Leid in Psychiatrie und Behindertenhilfe: "Essen, das man ausgekotzt hat, musste man wieder essen"

Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, haben nach Angaben der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ häufig Leid und Unrecht erlebt – auch in Baden. Viele litten darunter bis heute. Die Stiftung entschädigt Betroffene mit bis zu 14.000 Euro. Die Anmeldungsfrist läuft jedoch Ende 2020 ab.

Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, haben nach Angaben der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ häufig Leid und Unrecht erlebt – auch in Baden.
Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, haben nach Angaben der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ häufig Leid und Unrecht erlebt – auch in Baden. Foto: Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Sammlung Rupert Leser

Kinder und Jugendliche, die zwischen 1949 und 1975 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, haben nach Angaben der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ häufig Leid und Unrecht erlebt – auch in Baden. Viele litten darunter bis heute. Die Stiftung entschädigt Betroffene mit bis zu 14.000 Euro. Die Anmeldungsfrist läuft jedoch Ende 2020 ab.

„Die Kinder und Jugendlichen haben in Angst gelebt – etwa vor Schlägen“, erzählt Evelyne Rochus-Hamlin am Mittwoch im Generallandesarchiv in Karlsruhe. Sie ist Mitarbeiterin der Stiftung in Stuttgart. In der Anlaufstelle dort spricht sie mit Menschen, die schlimme Erfahrungen in baden-württembergischen Einrichtungen gemacht haben.

„Essen, das man ausgekotzt hat, musste man wieder essen“, beschreibt Rochus-Hamlin den mitunter grauenhaften Alltag. Die gehörlosen Kinder und Jugendlichen seien sogar ihrer Sprache beraubt worden. „Gebärdensprache war fast in jeder Einrichtung verboten“, erzählt sie, „es wurde nur Lautsprache gelehrt“. Aufgrund dessen erhielten viele Gehörlose keine vernünftige Schulbildung.

Setzen sich für die Rechte benachteiligter Menschen ein: Jürgen Treffeisen, stellvertretender Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe (von links nach rechts), Nora Wolfarth und Nastasja Pilz vom Landesarchiv Baden-Württemberg sowie Evelyne Rochus-Hamlin von der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“.
Setzen sich für die Rechte benachteiligter Menschen ein: Jürgen Treffeisen, stellvertretender Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe (von links nach rechts), Nora Wolfarth und Nastasja Pilz vom Landesarchiv Baden-Württemberg sowie Evelyne Rochus-Hamlin von der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Foto: Sandmann

Gebärdensprache war verboten

Diejenigen von ihnen, die die Gebärdensprache beherrschten, hätten sich während des Unterrichts sogar auf ihre Hände setzen müssen, damit sie sich nicht unterhalten konnten. Bruder und Schwester hätten sich nicht in den Arm nehmen dürfen, da in den Einrichtungen nach Geschlecht getrennt wurde.

Mit Veranstaltungen wie der in Karlsruhe wollen die Verantwortlichen der Stiftung an Betroffene herankommen. „Wir haben beobachtet, dass es viele Menschen dieser Zielgruppe gibt, die wir noch nicht erreicht haben“, erzählt Nora Wohlfarth, die das Projekt aufseiten des Landesarchivs Baden-Württemberg betreut.

Denn um Anspruch auf die Entschädigung zu haben, müssen Personen mit Dokumenten nachweisen, dass sie zwischen 1949 und 1975 stationär untergebracht waren – oder es bis heute sind. Zudem dürfen sie zu Beginn ihres Aufenthalts nicht älter als 21 Jahre gewesen sein – damals der Schritt in die Volljährigkeit. Bisher gab es laut Rochus-Hamlin in Baden-Württemberg rund 1.000 Anmeldungen.

Chance auf Entschädigung in Höhe von 14.000 Euro

Wenn die Anlaufstelle feststellt, dass einer Person Leid oder Unrecht widerfahren ist und das bis heute Folgen hat – etwa Schlafstörungen oder Hassgefühle –, wird eine steuerfreie Pauschale von 9.000 Euro ausgezahlt. Wenn Betroffene in der Einrichtung bis zu zwei Jahre gearbeitet haben, erhalten sie zusätzlich 3.000 Euro – bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren sogar 5.000 Euro.

Forscher gehen davon aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1950 und 1975 bis zu 116.000 Kinder und Jugendliche in Heimen für Menschen mit Behinderungen oder psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren . Genaue Zahlen für Baden-Württemberg gibt es nicht, aber Rochus-Hamlin und Wohlfarth vermuten, dass viele Menschen nichts davon wissen, dass sie bis zum 31. Dezember 2020 Anspruch auf Entschädigung haben.

Enttäuscht von Einrichtungen für Psychiatrie und Behindertenhilfe

Enttäuscht zeigen sich Rochus-Hamlin und Wohlfarth von den großen Einrichtungen für Psychiatrie und Behindertenhilfe in Baden-Württemberg: Kein einziges Angebot für eine Informationsveranstaltung vor Ort sei angenommen worden. Dabei sollten Einrichtungen nicht an den Pranger gestellt werden, betont Rochus-Hamlin: „Es geht um das Individuum. Jeder Einzelne ist es wert.“

Die Stiftung ist telefonisch unter der Nummer 0800 221 2218 und per Mail unter info.gehoerlos@bmas.bund.de erreichbar.

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