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Infrastruktur

Gericht weist Klage gegen zweite Rheinbrücke ab

Umweltschützer wollten das Projekt verhindern. Sie hatten argumentiert, dass unter dem Bau Schutzgebiete und seltene Tierarten leiden könnten. Jetzt haben Richter am Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein Urteil gesprochen.

Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth
Die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth. Foto: Uli Deck/dpa

Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Klage überwiegend abgelehnt. Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei nur teilweise begründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die überwiegend erfolglos gebliebene Klage gegen den Bau einer zweiten Rheinbrücke nahe Wörth ist auf ein geteiltes Echo gestoßen.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) kehrt die trotz des insgesamt negativen Tenors aus seiner Sicht dennoch positiven Aspekte des Richterspruchs hervor. Man begrüße, „dass der Planfeststellungsbeschluss vom Oberverwaltungsgericht Koblenz für rechtswidrig erklärt wurde“, teilen die Naturschützer mit.

Gemeint ist damit der Umstand, dass der Planfeststellungsbeschluss des rheinland-pfälzischen Landesbetriebs Mobilität die Brücke sowohl als freitragendes Bauwerk als auch als Pfeilerbrücke vorsieht.

Die Entscheidung darüber, wie sie letztlich gebaut werden soll, ist dem Planfeststellungsbeschluss zufolge Sache der Ausführungsplanung. Das jedoch ist laut den Koblenzer Verwaltungsrichtern rechtswidrig und nicht vollziehbar. Nachbesserung ist allerdings möglich.

BUND will weitere Schritte prüfen

Dass die Richter das Planungswerk ansonsten weitestgehend durchgewunken haben, verwundert den BUND. Man wolle die Begründung auswerten und die nächsten Schritte prüfen, teilen die Kläger mit.

„Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal“, sagt Karin Marsiske von der BUND-Kreisgruppe Südpfalz.

Urteil ändert nichts an Karlsruher SPD-Haltung

Die SPD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat nimmt laut ihrem Vorsitzenden Parsa Marvi den Richterspruch zur Kenntnis. „An unserer grundsätzlichen Haltung zu diesem Projekt als ein klassisches Beispiel für Fehlplanung ändert das Urteil nichts“, betont Marvi.

Es gebe deutlich bessere Alternativen für eine leistungsfähige Rheinquerung. Man müsse nun die weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen und vor allem das Urteil zur Klage der Stadt Karlsruhe abwarten, das der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim sprechen wird.

Marvi: „Sollten alle Klagen zur Aufhebung der bestehenden Planfeststellung scheitern, so ist ein Anschluss der zweiten Rheinbrücke an die B36 zwingend sicherzustellen.“ Ansonsten drohe ein Verkehrsinfarkt in Karlsruhe in noch nie da gewesener Dimension.

Karlsruher Grüne sind enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich die Fraktion der Grünen im Karlsruher Gemeinderat darüber, „dass die erheblichen Eingriffe in die Natur auf pfälzischer Seite vom Gericht als durch die vorgesehenen Maßnahmen ausgeglichen angesehen werden“.

Man sei auf die Urteilsbegründung gespannt und ob der BUND in Revision gehe, sagte Stadtrat Johannes Honné. Die Klagen der Stadt Karlsruhe und des BUND Baden-Württemberg seien unabhängig vom jetzigen Urteil in Koblenz zu sehen. Dagegen zeigte sich IHK-Präsident Wolfgang Grenke erfreut.

Jetzt könne die zweite Rheinbrücke weiter vorangetrieben werden. Dies sei seit langem der Wunsch der regionalen Wirtschaft und eines großen Teils der Menschen beiderseits des Rheins.

Gerichtsentscheidung auch im Landtag Thema

Auch im Stuttgarter Landtag sorgte die Gerichtsentscheidung aus Koblenz am Mittwoch für Gesprächsstoff. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, zeigte sich zufrieden. Er appellierte an die Kläger, das Urteil zu akzeptieren und den Neubau nicht länger zu verzögern.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch erklärte, man begrüße die Ablehnung der Klage. Der dringend nötige Brückenbau rücke nun näher. Für die Grünen sagte die kommunalpolitische Sprecherin Ute Leidig, überzogene Straßenbaumaßnahmen schadeten Klima und Artenvielfalt. Deshalb habe ihre Partei von Beginn an auf eine andere Lösung gesetzt – eine Ersatzbrücke sowie den Ausbau von Bus und Bahn.

Gerichtsurteile seien aber zu akzeptieren. Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hans Peter Stauch, sagte, er begrüße die überwiegende Ablehnung der Klage.

Nun sei zu hoffen, dass diese Entscheidung auch für den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und mithin für die baden-württembergische Seite richtungsweisend sei. Die Region benötige dringend Entlastung durch eine zweite Brücke.

"Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst", hieß es in der Mitteilung. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Zweite Rheinbrücke kann noch nicht gebaut werden

Aufgrund dieses Urteils kann die zweite Rheinbrücke jedoch noch nicht gebaut werden. Denn es gilt nur für die Abschnitt in Rheinland-Pfalz bis zur Landesgrenze. Gegen den Bau auf baden-württembergischer Seite hat der BUND ebenfalls geklagt. Diese Klage vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wird jedoch 2019 nicht mehr verhandelt.

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