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Wohl keine Ermittlungen

Nach Homophobie-Fall an Karlsruher Klinik: Was Ärzte in Deutschland denken und sagen dürfen

Wie geht es weiter mit dem Karlsruher Herzchirurgen, der wegen homophober Äußerungen auf Twitter beurlaubt wurde? Muss er ein Verfahren vor dem Berufsgericht, strafrechtliche Ermittlungen oder gar den Verlust seiner Approbation befürchten?

Die Helios-Klinik in Karlsruhe hat den Arzt nach seinem umstrittenen Tweet zunächst beurlaubt und schließlich die Zusammenarbeit beendet.
Die Helios-Klinik in Karlsruhe hat den Arzt nach seinem umstrittenen Tweet zunächst beurlaubt und schließlich die Zusammenarbeit beendet. Foto: Hora

Wie geht es weiter mit dem Karlsruher Herzchirurgen, der wegen homophober Äußerungen auf Twitter beurlaubt wurde ? Muss er ein Verfahren vor dem Berufsgericht, strafrechtliche Ermittlungen oder gar den Verlust seiner Approbation befürchten?

Für ein paar Tage wurde es ruhig auf seinem Twitterprofil. Nachdem ein türkischer Herzchirurg, der seit 20 Jahren an der Karlsruher Helios-Klinik arbeitete, mit einer homophoben Äußerung für Empörung gesorgt hatte, stellte er das Twittern erst mal ein. Mittlerweile hat die Klinik die Zusammenarbeit mit ihm beendet.

"Als Arzt möchte ich hier erwähnen, dass Homosexualität und Transsexualität Krankheiten sind": Der umstrittene Beitrag vom 27. April ist längst gelöscht, lebt aber im Internet weiter. Nachdem die BNN berichtet hatten, veröffentlichten auch andere Medien in Deutschland und in der Türkei Online-Artikel über den Vorfall samt Screenshots der Äußerung.

Die Deutsche Welle drehte einen fast vierminütigen, türkischsprachigen Fernsehbeitrag . Mehrere Verbände positionierten sich mit Stellungnahmen und Beschwerden bei der Klinik. Und auf Twitter lief die Diskussion darüber, was ein Arzt denken und äußern darf, noch tagelang weiter, insbesondere auf Türkisch.

Viele Beschwerden über Karlsruher Arzt bei Ärztekammer eingegangen

Auch bei der baden-württembergischen Landesärztekammer und dem Bezirksbüro Nordbaden standen die Telefone nicht still. Etliche Beschwerden von Privatpersonen sind dort in den vergangenen beiden Wochen eingegangen.

Aktionstag: Homosexualität seit 30 Jahren keine Krankheit mehr

Am Sonntag, 17. Mai 2020, ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Vor  30 Jahren beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrer Generalversammlung am 17. Mai 1990, Homosexualität aus der Liste von Krankheiten, der International Classification of Diseases (ICD), zu entfernen.

Die Kammer wacht darüber, dass Ärzte im Land ihre Berufspflichten erfüllen. Zu den "Allgemeinen Berufspflichten" zählt laut Berufsordnung unter anderem die gewissenhafte Ausübung des Ärzteberufs nach den Geboten der Ethik und Menschlichkeit.

Ärzte dürfen keine Grundsätze anerkennen, "die mit ihrer Aufgabe nicht vereinbar sind", so die Berufsordnung. "Eine gewissenhafte Ausübung des Berufs erfordert insbesondere [...] die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse."

Die Weltgesundheitsorganisation hat Homosexualität 1990 von der Liste psychischer Krankheiten gestrichen. 2019 wurde Transsexualität als „Zustand sexueller Gesundheit“ definiert. Darf ein Arzt dennoch behaupten, es handle sich um Krankheiten?

Bezirksärztekammer darf erst nach Staatsanwaltschaft prüfen

Bewerten muss das die Bezirksärztekammer. Eventuell muss sich der Arzt dort vor einem Berufsgericht verantworten. Allerdings hat die Kammer bislang weder Kontakt zur Helios-Klinik noch zum Herzchirurgen selbst aufgenommen.

Denn: Eventuelle Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft haben Vorrang. "Die Kammer darf bis zum Abschluss dieses Verfahrens keine eigenen Ermittlungen aufnehmen", erklärt Wolfgang Miller, Präsident der baden-württembergischen Landesärztekammer.

Heilberufe-Kammergesetz, §56 I

Während eines Strafverfahrens darf kein berufsgerichtliches Verfahren wegen derselben Tatsachen eingeleitet werden. Zum Strafverfahren sowie zum berufsgerichtlichen Verfahren gehört auch das vorausgehende Ermittlungsverfahren.

Auf BNN-Nachfrage erklärt ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft allerdings, dass momentan gar keine Ermittlungen gegen den Arzt laufen.

Staatsanwaltschaft hat geprüft, aber nicht ermittelt

Zwar war die Staatsanwaltschaft Karlsruhe durch die Berichterstattung tatsächlich auf den Fall aufmerksam geworden und hatte, zunächst von Amts wegen, ein erstes Prüfverfahren durchgeführt. In einem solchen Verfahren wird geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht besteht und demnach strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden.

Die Tatbestände, die im Raum standen, waren Volksverhetzung und Beleidigung. "Mit Verfügung vom 5. Mai wurde aber von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Denn laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien die in Betracht kommenden Tatbestände eng auszulegen. Das Prüfverfahren habe keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Äußerungen ergeben, die über die Meinungsfreiheit hinaus gingen.

Nach Abschluss der Prüfung habe allerdings noch ein Bürger Anzeige erstattet. Auch diese werde nun geprüft. Sofern keine maßgeblich anderen Argumente angeführt wurden, muss der Karlsruher Arzt aber wohl keine Ermittlungen befürchten.

Dann läge der Ball also wieder bei der Ärztekammer. "Die Einleitung eines berufsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wäre dann angezeigt, wenn ein sogenannter 'berufsrechtlicher Überhang' anzunehmen ist", so Kammerpräsident Miller. Diese Beurteilung obliege der Kammeranwaltschaft. Selbst bewerten möchte Miller den Fall vorab nicht.

Gelöbnis verbietet Ärzten Homophobie im Beruf

Im Gelöbnis, das der Berufsordnung vorangestellt ist und als moderne Form des hippokratischen Eides fungiert, heißt es: "Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten."

Allerdings dient das Berufsrecht stets dem Schutz des Patienten im konkreten Behandlungsfall. Es regelt nicht das allgemeine Verhalten von Ärzten außerhalb ihrer Arbeit. "Es ist kein geeignetes Instrument, die Grundrechte des Arztes einzuschränken und eine Art Zensur auszuüben", so Kammerpräsident Miller.

Arzt hat Meinungsfreiheit wie alle Menschen

Wie jeder andere Mensch in Deutschland hat der Karlsruher Arzt also ein Grundrecht auf die freie Meinungsäußerung, die laut Bundesverfassungsgericht nicht auf das 'Vertretbare oder Vernünftige' beschränkt ist.

Dr. med. Wolfgang Miller ist Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und verweist im Fall des umstrittenen Posts eines Karlsruher Arztes auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.
Dr. med. Wolfgang Miller ist Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und verweist im Fall des umstrittenen Posts eines Karlsruher Arztes auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Foto: Ärztekammer

Ebenso verhalte es sich mit der Wissenschaftsfreiheit, erklärt Wolfgang Miller. "Grundsätzlich erlaubt sie auch, wissenschaftlich längst überholte Positionen weiterhin zu vertreten."

Ein weiterer Punkt könnte einem berufsgerichtlichen Verfahren im Wege stehen: Laut Heilberufe-Kammergesetz sind politische und religiöse Ansichten von der Verfolgung ausgenommen. Der Arzt verfasste seine umstrittenen Äußerungen auf Türkisch, kurz nachdem zum Start des muslimischen Fastenmonats Ramadan in der Türkei eine Diskussion über Homosexualität und das Coronavirus aufgekommen war.

Heilberufe-Kammergesetz, §55 II

Berufsrechtswidrig sind Handlungen, welche gegen die Pflichten verstoßen, die einem Mitglied der einzelnen Kammer zur Wahrung des Ansehens seines Berufs obliegen. Politische, religiöse und wissenschaftliche Ansichten und Handlungen [...] können niemals den Gegenstand eines Berufsgerichtsverfahrens darstellen.

Ob der Fall deswegen unter den entsprechenden Ausnahme-Paragraphen fällt, kann Kammerpräsident Miller noch nicht bewerten. Ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit ist ihm nicht bekannt.

Ärzteschaft hat sich gegen Stigmatisierung sexueller Orientierungen ausgesprochen

"Unsere Berufsordnung verpflichtet zur gewissenhaften Ausübung des Berufs und zur Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse", stellt Miller klar. "Inwieweit in diesem Fall ein solcher Zusammenhang hergestellt werden kann, wäre Gegenstand eines Verfahrens."

Homophobie unter Ärzten hält er nicht für ein verbreitetes Problem, da sich der Deutsche Ärztetag bereits 2014 gegen jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen hat.

„Die wissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass es sich bei Homosexualität weder um eine pathologische Entwicklung noch um eine Erkrankung handelt, sondern um eine Variante der unterschiedlichen sexuellen Orientierungen“, hieß es in der damaligen Beschlussbegründung.

Seine Approbation darf der Chirurg wohl behalten

Dass dem Arzt die Approbation entzogen wird, wie es viele BNN-Leser gefordert haben, ist eher unwahrscheinlich. Zuständig hierfür wäre die zentrale Approbationsbehörde im Regierungspräsidium Stuttgart. Dort ist der Fall bekannt und man prüfe mögliche Schritte, bestätigt eine Sprecherin auf BNN-Anfrage.

Nach der Bundesärzteordnung kann ein Arzt seine Approbation verlieren, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, "aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt".

Allerdings ist ein solcher Schritt nach deutscher Rechtsprechung nur gerechtfertigt, wenn ein Arzt beispielsweise wissentlich schwere medizinische Fehler begangen hat oder wegen einer Straftat verurteilt wurde. In ganz seltenen Fällen reichten bloße Ermittlungen gegen Mediziner aus. Nichts davon trifft im Fall des Karlsruher Herzchirurgen zu.

Karlsruher Arzt ist mittlerweile wieder auf Twitter aktiv

"Der Widerruf der Approbation ist dann zu prüfen, wenn die Person rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist, aus der sich deren Unzuverlässigkeit und/oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt", so die Sprecherin.

Solange die Staatsanwaltschaft kein strafrechtliches Verfahren einleitet, behält der Chirurg seine Approbation also in jedem Fall. Und auf Twitter ist er seit einigen Tagen auch wieder unterwegs: Dort postete er unlängst ein Foto von sich auf dem Fußballplatz. "Ich eröffne die Saison", stand auf Türkisch dabei.

"Auf jede Nacht folgt mit Sicherheit ein Morgen", so eine andere Nachricht des Arztes. Zu seinem umstrittenen Tweet äußerte er sich gegenüber den BNN aber auch nach mehreren Anfragen nicht.

Dafür retweetete er Aussagen anderer Accounts, die ihn und seine Äußerungen unterstützten. "Der Mann hat nichts schlechtes gesagt", lautet einer dieser Tweets übersetzt. Der Meinungsfreiheit im Grundgesetz nach zu urteilen, hat der Verfasser recht.

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