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Mitteilung der Stadt Karlsruhe

Nach Schulschließungen wegen Coronavirus: Diese Berufsgruppen haben Anspruch auf eine Notfallbetreuung

Die Stadt Karlsruhe hat am Samstagabend mitgeteilt, in welchen Berufen Eltern arbeiten müssen, um ihre Kinder weiter in Notfall-Gruppen betreuen zu lassen. Besonders die Bereiche der kritischen Infrastruktur werden demnach berücksichtigt.

Klassenzimmer
Aus Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schließen die meisten Bundesländer Schulen und Kitas. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe hat am Samstagabend mitgeteilt, in welchen Berufen Eltern arbeiten müssen, um ihre Kinder weiter in Notfall-Gruppen betreuen zu lassen. Besonders die Bereiche der kritischen Infrastruktur werden demnach berücksichtigt.

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus verkündete das Land Baden-Württemberg am Freitag, dass die Schulen und Kindertagesstätten ab Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen werden.

Die Gruppen werden der Mitteilung zufolge für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte beide in Bereichen arbeiten, die der kritischen Infrastruktur zuzurechnen sind, eingerichtet.

Welche Berufsgruppen einen Anspruch haben

Dazu gehören die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Eine Voraussetzung sei aber, dass beide Eltern in diesen Bereichen arbeiten. Bei Alleinerziehenden reiche es aus, wenn das erziehende Elternteil einen solchen Beruf ausübt.

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit und wird von der jeweiligen Schule organisiert. Für Schülerinnen und Schülern, die in Ganztagsklassen unterrichtet werden oder einen Schülerhort besuchen, wird die Notfallbetreuung ebenfalls ganztägig angeboten.”

Eltern sollen sich daher per Mail mit den Schulen in Verbindung setzen. Dabei müssen die Eltern auch nachweisen, dass sie ihre Kinder aus beruflichen Gründen nicht betreuen können. Dies gelte auch für die Grundschulen sowie die Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in der Stadt Karlsruhe.

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