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Weiterer Punktsieg für KSC

Neubau Wildparkstadion: Stadt Karlsruhe zieht Berufungsklage zurück

Die Stadt Karlsruhe hat ihre Berufungsklage vor dem Oberlandesgericht gegen eine Entscheidung des Landgerichts in Sachen Planung des neuen Wildparkstadions zurückgezogen. Der KSC wird nun also den kompletten Vertrag zwischen der Baufirma BAM und der Stadt Karlsruhe einsehen dürfen.

Im Wildpark ist die einstige Gegengerade bereits verschwunden.
Im Wildpark ist die einstige Gegengerade bereits verschwunden. Foto: Jörg Donecker

Die Stadt Karlsruhe hat ihre Berufungsklage vor dem Oberlandesgericht gegen eine Entscheidung des Landgerichts in Sachen Planung des neuen Wildparkstadions zurückgezogen.

Der Vorsitzende Richter des zuständigen Senats hatte bei einem Verhandlungstermin am Dienstagnachmittag klar gemacht, dass er wie bereits das Landgericht klare Informationsansprüche des KSC in Sachen Neubauplanung sieht und er wohl gegen die Klage entscheiden werde.

Erneuter Punktsieg des KSC vor Gericht

Nach einer kurzen Rücksprache mit dem OB-Büro zogen der städtische Syndikus Alexander Koch und der Anwalt der Stadt, Helmut Ebersbach, die Berufungsklage zurück. Vor einigen Tagen hatte die Stadt dem KSC wesentliche Teile des vom KSC eingeforderten Vertrags zwischen Stadt und Baufirma BAM übergeben, nachdem das Oberlandesgericht während der Prüfung der Berufungsklage der Stadt die Aussetzung der angedrohten Zwangsvollstreckung durch den KSC aufgehoben hatte.

Jetzt muss die Stadt den kompletten Vertrag übergeben und zwar ohne die Schwärzung der von der Stadt als geheim eingestuften Bestandteile. „Sie haben nicht ausreichend dargelegt, dass es um geheimhaltungsbedürftige Belange der Stadt geht“ so der Vorsitzende Richter Hans Jörg Städtler-Pernice. Das seien doch nach Ansicht des Senats auch „wichtige Belange des KSC“.

„Position eindeutig bestätigt”

Der zwischen der Stadt und dem KSC geschlossene Entwicklungsvertrag stelle klar den „umfassenden Informationsanspruch des KSC in den Vordergrund“. Fabian Herrmann, Geschäftsführer der KSC-Betriebsgesellschaft Stadion zeigte sich hochzufrieden mit dem Ausgang der Verhandlung. „Unsere Position wurde eindeutig bestätigt,“ sagte er gegenüber den BNN.

Der KSC hatte im September in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vier einstweilige Verfügungen eingereicht, um vor der endgültigen Baugenehmigung gravierende Nachteile – aus seiner Sicht – für den KSC zu verhindern, im Visier dabei der Ausbau des Hauptgebäudes. Das Gericht sprach dem Verein weitgehende Informationsrechte zu, auch die Planungskosten für Umplanungswünsche seien von der Stadt zu tragen, so das Gericht. Die Stadt ging in Berufung, gab inzwischen aber einen Großteil der geforderten Vertragsunterlagen an den KSC heraus.

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