An den ersten beiden Tagen sei die Nachfrage bereits sehr groß, so Sarah Häuser, Pressesprecherin von foodwatch auf Anfrage der BNN. Bereits ein Tag nach Start der Online-Plattform haben Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4 500 Hygieneberichten beantragt.
Plattform zum Mitmachen
Ziel der Mitmach-Plattform ist, Druck aufzubauen, damit Behörden in Zukunft alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Erst das schaffe den nötigen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten, heißt es in einer Pressemitteilung. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen, so die Organisationen weiter. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, sowohl im Internet als auch direkt an der Ladentür.
Jeder vierte Betrieb wird beanstandet
„Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch . „Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird.“
Ergebnis kommt nach mehreren Wochen
Unter www.topf-secret.foodwatch.de können Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nutzer können einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Sie müssen nur Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die zusammen mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Antragstellung ist in einer Minute fertig. Die Ergebnisse erhalten die Verbraucher jedoch erst nach mehreren Wochen. Es kann auch passieren, dass sich Behörden quer stellen.
2017 wurde die Erfassungsmethode geändert
In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 lag die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent. Diese Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor – sogenannte informelle Beanstandungen.