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Landgericht Karlsruhe

Neuer Belastungszeuge im Prozess um Bluttat im Karlsruher Foxy Club

Am fünften Verhandlungstag im Mordprozess gegen einen 54-Jährigen vor dem Landgericht Karlsruhe haben die Vertreter der Nebenklage für eine Überraschung gesorgt. Rechtsanwalt Michael Ried und seine Kollegin Katrin Behringer beantragten die Vernehmung eines weiteren Zeugen, dem der Angeklagte die Tat am Vorabend angekündigt haben soll.

Der Angeklagte umringt von seinen vier Verteidigern: Wolfgang Zeitler (links) und Gottfried Reims sowie stehend Bernd Engler (links) und Tomislav Duzel
Der Angeklagte umringt von seinen vier Verteidigern: Wolfgang Zeitler (links) und Gottfried Reims sowie stehend Bernd Engler (links) und Tomislav Duzel Foto: jodo

Der 54-Jährige hatte am Montag über seine Anwälte zu Protokoll gegeben, dass er den tödlichen Schuss am 20. Januar im „Foxy Club“ spontan aus Angst und ohne Tötungsabsicht abgegeben habe . Daher rücken nun die Stunden vor der Tat in den Mittelpunkt des Interesses.

Wie verliefen die Stunden vor der Tat?

Wo der Angeklagte diese Stunden verbracht hat, ist unstrittig. Am frühen Nachmittag des 19. Januar war er mit zwei Bekannten in eine Sportsbar in Eggenstein gegangen. Am Abend zog das Trio zum Kegeln weiter nach Bietigheim.

Was in dieser Zeit passiert ist, versucht das Landgericht unter Vorsitz des Richters Leonhard Schmidt zu klären. Allerdings machte einer der Bekannten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der zweite konnte zum Geschehen an der Kegelbahn wenig sagen.

Der Angeklagte gab in seiner von Verteidiger Bernd Engler verlesenen Einlassung an, im Tagesverlauf große Mengen Alkohol und Drogen genommen zu haben. Allerdings zeigten schon am Montag die Berechnungen eines Sachverständigen, dass die Aussagen zur Menge nicht korrekt sein konnten.

Angeklagter soll die Bluttat angekündigt haben

Der Darstellung eines volltrunkenen Abends widerspreche ein weiteres Mitglied der Großfamilie. Daher beantragen die Vertreter der Nebenklage seine Ladung als Zeuge. Der Mann habe den Abend ebenfalls auf der Kegelbahn mit dem Angeklagten verbracht.

Dabei sei der 54-Jährige nüchtern gewesen und habe „gekegelt wie ’ne Eins“. Im Gespräch soll er den Zeugen gefragt haben, ob es in Ordnung für ihn sei, wenn er dem späteren Opfer eine Kugel verpasse. Die Staatswaltschaft schloss sich dem Antrag auf Vernehmung des Zeugen an. Verteidiger Wolfgang Zeitler beantragte die Zurückweisung. Nun muss Richter Schmidt entscheiden.

Drei weitere Verhandlungstage angesetzt

Den Prozess, der heute zu Ende gehen sollte, hatte er schon im Laufe der Woche um bis zu drei weitere Verhandlungstage verlängert.

Sicher ist, dass am 28. November nochmals der psychologische Sachverständige dabei sein wird. Der hatte am Montag bereits vier Stunden Rede und Antwort gestanden, ehe Verteidiger Gottfried Reims gegen 19 Uhr die Vertagung aus Erschöpfung beantragte.

Tatwaffe zur Untersuchung beim Bundeskriminalamt

Bis zum nächsten Verhandlungstermin sollen auch offene Fragen zur mutmaßlichen Tatwaffe geklärt sein. Die Polizei hatte sie bei den Ermittlungen nicht gefunden. Vor knapp einer Woche hatte der Angeklagte verraten, wo die Waffe versteckt war.

Mittlerweile hat die Spurensicherung Fingerabdrücke gesichert und die Waffe war zur Untersuchung beim Landeskriminalamt in Stuttgart. In den nächsten Tagen sollen die Experten beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden Details zu Funktionalität und Präzision klären.

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