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Karlsruhe

Revision gegen Stuttgarter Raser-Urteil: Fall geht voraussichtlich an den BGH

Nach dem Urteil im Prozess um den Raser-Unfall mit zwei Toten in Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen Revision eingelegt. Dies bestätigte ihr Anwalt Christoph Arnold am Dienstag auf Anfrage. Damit wird sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

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STUTTGART: Tödlicher Unfall in der Stuttgarter City. Ein Sportwagen Jaguar krachte gegen Mitternacht gegen einen aus einer Garagenausfahrt fahrenden Kleinwagen. Der 20-Jährige Jaguarfahrer verlor auf der Rosensteinstraße in Richtung Innenstadt die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam auf den linken Bordstein. Daraufhin schanzte das Fahrzeug über den Gehweg und krachte direkt in die Seite des Kleinwagens, der gerade aus der Tiefgaragenausfahrt kam. Dabei schleuderten beide Autos gegen einen Baum und zwei Pfeiler eines Gebäudes vor einem Café. Die Insassen (25, 21, offenbar Mitarbeiter des Kinos UFA Palast) des Citroen Kleinwagens waren sofort tot. Der 20-Jährige Jaguarfahrer überlebte den Rasercrash schwer verletzt. Sein Beifahrer kam unverletzt davon. Die Polizei ist derzeit noch an weiteren Ermittlungen dran. Nach Bewohnerinformationen war ein Sportwagen bereits vor dem Unfall auffällig Laut unterwegs gewesen., 70191 Stuttgart, Deutschland Fotograf: 7aktuell.de/ Adomat 7aID:21144 Foto: 7aktuell/ Adomat

Zuerst hatte der SWR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und weitere Nebenkläger prüfen ebenfalls eine Revision. Die Entscheidung der Anklagebehörde soll bis Freitag fallen, wie ein Sprecher sagte.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am vergangenen Freitag zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

Paar stirbt in Trümmern

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.

Das Urteil ist sowohl rechtlich als auch moralisch falsch.
Nebenklage-Vertreter Christoph Arnold

Das Urteil sei sowohl rechtlich als auch moralisch falsch, sagte Nebenklage-Vertreter Christoph Arnold. Der Angeklagte habe den Tod des Paares billigend in Kauf genommen. Deshalb hätte er mindestens wegen Totschlags verurteilt werden müssen.

dpa/ lsw
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