Im Stadionstreit treffen sich der KSC und die Stadt im Dezember wieder vor Gericht. Das Oberlandesgericht gab am Mittwoch bekannt, dass es im vom Rathaus erwirkten Berufungsverfahren am 10. Dezember eine mündliche Verhandlung geben wird. Diese beginnt um 14.30 Uhr und ist öffentlich.
Mit seinem Urteil vom 27. September hatte das Landgericht auf Antrag des Fußball-Zweitligisten eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Karlsruhe zur Herausgabe des sogenannten Totalunternehmervertrages sowie weiterer Unterlagen und Korrespondenzen zwischen der Stadt und der Baufirma BAM verpflichtet ist. Dagegen wehrt sich die Verwaltung nun in zweiter Instanz.
Der KSC indessen hatte mit Hilfe einer Gerichtsvollzieherin versucht, seinen Anspruch noch vor dem Spruch des Oberlandesgerichts durchzusetzen. Dies scheiterte zunächst. Aktuell ist diese Vollstreckung per Eilentscheid nun ausgesetzt . Ob dies bis um nächsten Urteil so bleibt, soll noch diese Woche ebenfalls vom Oberlandesgericht geklärt werden.