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Gefährliche Tiere

Stadt Karlsruhe entscheidet über ein Wildtierverbot für Zirkusse

Elefanten und Löwen dürfen womöglich bald nicht mehr in der Manege auftreten. Ein Verbot hätte auch Konsequenzen für den Karlsruher Weihnachtscircus. Doch die Verwaltung warnt: Rechtlich könnte sich ein solches Verbot auf dünnem Eis bewegen.

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IMAGE-221274 Foto: N/A

Ob Elefanten, Flusspferde oder Strauße in Karlsruhe künftig noch in die Manege geschickt werden dürfen, entscheidet der Gemeinderat am Dienstag, 22. Oktober. „Ab 15. Januar 2020 erfolgt auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen keine Zulassung mehr von Zirkusunternehmen mit gefährlichen Wildtieren“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Diese erklärt jedoch auch: Selbst wenn die Mehrheit für das Wildtierverbot stimmt, ist nicht sicher, dass dieser Beschluss rechtlich Bestand hat. Denn auch die Freiheit der Berufsausübung ist den Gerichten ein hohes Gut.

In Baden-Baden gibt es bereits ein Verbot

Karlsruhe steht nicht alleine da mit diesem Dilemma. Die Verwaltung erkundigte sich entsprechend bei anderen Kommunen, die bereits ein Wildtierverbot erlassen haben. Darunter Baden-Baden, Heidelberg, Stuttgart und München.

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Umstritten ist der Auftritt von Wildtieren im Zirkus. Unser Archivbild zeigt Elefanten im Zirkus Krone.Gastspiel in Rastatt im Mai 2013 Foto: N/A

„Dabei zeigt sich ein einheitliches Bild, dass die Städte mangels rechtlicher Grundlage Schwierigkeiten bei der Umsetzung hatten und die Umsetzung sehr uneinheitlich erfolgte“, heißt es in der Gemeinderatsvorlage. In diesem Jahr seien bereits Ansbach, Krefeld und Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutz verpflichtet worden, die städtischen Flächen den Zirkusunternehmen als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Ähnlich sieht es in Ulm aus.

Keine bundesweite Vorgabe

Ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen auf Bundesebene gibt es nicht. Insofern klärt die Gemeindeordnung, wer öffentliche Plätze nutzen darf. Die Kommune kann dabei eine sogenannte Teilentwidmung beschließen: Der zufolge könnte man Zirkussen mit Raub- oder anderen gefährlichen Tieren die Zulassung verweigern.

Allein: Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass ein Wildtierverbot „aus gefahrabwehrrechtlichen Gründen“ unzulässig ist, wenn die Kommune bisher keinerlei negative Erfahrungen mit Zirkusunternehmen gemacht hat.

Elefantenausbruch liegt 15 Jahre zurück

In Karlsruhe erinnert die Verwaltung an den Ausbruch eines Elefanten vor rund 15 Jahre, der in einer Rettungsaktion wieder eingefangen wurde. Tragisch endete ein ähnlicher Vorfall 2013 in einem französischen Zirkus: Der Dickhäuter attackierte eine Gruppe Rentner und verletzte einen 84-jährigen Mann tödlich.

Laut dem von der Verwaltung zitierten europäischen Tierschutz-Dachverband „Eurogroup of Animals“ ereigneten sich in den vergangenen 22 Jahren insgesamt 305 Zwischenfälle mit mehr als 600 Zirkustieren. EU-weit seien 86 Menschen zum Teil schwer verletzt worden, elf starben.

Einnahmeausfälle sind möglich

Das Wort hat nun also der Gemeinderat, im Fall der Fälle dann zudem das Gericht. Vor der Abstimmung am Dienstag verweist die Verwaltung dabei auch noch auf einen finanziellen Aspekt: Sollten Gastspiele in Karlsruhe wegen eines Wildtierverbots in der Stadt künftig entfallen, könnte das zu Einnahmeausfällen in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr führen.

Weihnachtscircus ohne Wildtiere

Am 20. Dezember feiert auf dem Messplatz der Karlsruher Weihnachscircus Premiere. Der stellt die Shows jedes Jahr neu zusammen. „2015 hatten wir Raubtiere dabei, vor zwei Jahren Elefanten“, erinnert sich Pressesprecher Kevin Leppien.

In diesem Jahr verzichte man auf Wildtier-Nummern, auch weil sich die Verbots-Debatte aktuell in der Schwebe befinde. In die Manege geschickt werden nun unter anderem Esel, Hunde, Hühner, Pferde und Kamele – von denen keiner auf der Liste gefährlicher Tiere steht.

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