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Spannung vor Verhandlung

Streit um Rheinbrücke: die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verhandlung am Mittwoch

Politiker, Umweltverbände, Juristen aber auch Berufspendler zwischen Baden und der Pfalz blicken mit Spannung dem Mittwoch entgegen. Dann nämlich treten um 9.30 Uhr im Sitzungssaal E009 des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz die Richter zusammen, um sich mit der Klage gegen den Bau der viel diskutierten zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe zu beschäftigen.

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IMAGE-12969 Foto: N/A

Politiker, Umweltverbände, Juristen aber auch Berufspendler zwischen Baden und der Pfalz blicken mit Spannung dem Mittwoch entgegen. Dann nämlich treten um 9.30 Uhr im Sitzungssaal E009 des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz die Richter zusammen, um sich mit der Klage gegen den Bau der viel diskutierten zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe zu beschäftigen .

Sie ist 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden und 1966 eröffneten Rheinquerung geplant. Das mit 107 Millionen Euro veranschlagte Bauwerk soll die bestehende Brücke entlasten, die täglich 80 000 Autos verkraften muss. Die Kosten trägt der Bund. Unser Redaktionsmitglied Wolfgang Voigt beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Worum genau geht es in der Verhandlung in Koblenz?

Die dortigen Verwaltungsjuristen müssen klären, ob der sogenannte Planfeststellungsbeschluss Bestand hat, den der Landesbetrieb Mobilität – also das Bundesland Rheinland-Pfalz – für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe im Zuge der Bundesstraße B293 gefasst hat. Es geht dabei lediglich um ein 3,7 Kilometer langes Teilstück der B293 auf rheinland-pfälzischem Gebiet von der Anschlussstelle der B9 bei Wörth bis zur Landesgrenze in der Mitte des Rheins.

Wie sieht der vorgesehene Trassenverlauf aus?

Die neue B293 soll ab der Anschlussstelle der B9 zunächst in südöstlicher Richtung geführt werden, dann im Bereich des Wörther Hafens nach Süden schwenken und mittels zweier Brücken die dortigen Altrheinarme überqueren. Auch Teile des Daimler-Lastwagenwerks sollen auf Stelzen überbrückt werden.

Was ist mit den Plänen auf der badischen Seite?

Der weitere Verlauf des länderübergreifenden Gesamtprojekts – also von der Mitte des Rheins bis zum Anschluss an die B10 in Karlsruhe – ist Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Auch gegen diesen Beschluss sind Klagen anhängig. Kläger sind etwa die Stadt Karlsruhe und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der auch die linksrheinischen Planungen beklagt.

Welche Argumente bringen die Kläger beim aktuellen Gerichtstermin in Koblenz vor?

Nach Ansicht des BUND würde das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der beiden Vogelschutzgebiete und des FFH-Gebiets führen, die vom geplanten Streckenverlauf berührt sind. Betroffen seien etwa seltene Populationen von Eisvögeln, Purpurreihern, Zwergdommeln und Waldkäuzen. Auch die europäische Wasserrahmen-Richtlinie sehen sie verletzt.

Abgesehen davon halten die Kläger die rheinland-pfälzische Planung schon deshalb für nicht gerechtfertigt, weil sie nicht dauerhaft zu einer Verkehrsentlastung führe. Stattdessen sei vielmehr mit einer Verlagerung der Staubildung auf die badische Seite zu rechnen. Und: Es sei nicht sachgerecht, das Projekt der zweiten Rheinbrücke in zwei getrennte Verfahren zu unterteilen. Eine Gesamtschau sei unerlässlich.

Welche Durchschlagskraft haben die Argumente?

Das ist selbst für versierte Verwaltungsjuristen schwer einzuschätzen. Laut einer Gerichtssprecherin ist das Verfahren „komplex“. Sicherheitshalber hat die Kammer zwei Verlängerungstermine anberaumt, was auf schwierige Erörterungen hindeuten könnte.

Die pfälzischen Planungsbehörden halten beispielsweise eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete angesichts der Einordnung des Gesamtvorhabens durch den Bund in den „vordringlichen Bedarf“ für gerechtfertigt.

Welche Bedeutung hat der Ausgang des pfälzischen Gerichtsverfahrens für das entsprechende Verfahren auf der baden-württembergischen Seite?

Beide Verfahren sind voneinander unabhängig. Sollte das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz für die linksrheinische Planung zu einem anderen Ergebnis kommen als der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg für die rechtsrheinische, würde sich das Gesamtvorhaben mutmaßlich weiter verzögern.

Der betroffenen Planungsbehörde würde dann wohl die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt. In beiden Planfeststellungsbeschlüssen ist geregelt, dass mit dem Bau des jeweils anderen Abschnitts erst begonnen werden darf, wenn für beide Abschnitte vollziehbares Baurecht vorliegt.

Welche politischen Folgen hätte eine gerichtliche Beanstandung auf pfälzischer Seite für Karlsruhe und die Region?

Politisch würde ein gerichtlicher Rüffel für die betroffenen Landesbehörden den Brückengegnern zwar grundsätzlich Oberwasser verschaffen, unmittelbare Auswirkungen auf die Klagen gegen den rechtsrheinischen Planfeststellungsbeschluss hätte eine Beanstandung in Koblenz aber nicht.

Größere Bedeutung für die badische Seite hat naturgemäß die noch nicht terminierte Mannheimer Verhandlung. Während die Mehrheit im Karlsruher Rathaus unter Führung von OB Frank Mentrup (SPD) der Planung entgegentritt, ist Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) für die zweite Rheinbrücke.

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