Skip to main content

Landgericht Karlsruhe

Tonnenweise Chemikalien gestohlen: Ex-KIT-Mitarbeiter verurteilt

Am Karlsruher Landgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des KIT gefallen. Der 46-Jährige hat über Jahre hinweg gefährliche Chemikalien gestohlen und in seinem Haus in Rohrbach gelagert, darunter auch rund 150 Kilogramm Zyankali. Der Angeklagte kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Das Landgericht in Karlsruhe
Das Landgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Ein früherer Mitarbeiter des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wurde am Landgericht Karlsruhe wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten verurteilt. Er hatte über Jahre Chemikalien aus dem Institut gestohlen. Er habe damit neuartige Isolierstoffe herstellen wollen, wie er erklärte.

Vor der Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag betonte der 46-Jährige: "Dass ich es aus dem KIT entwendet habe, tut mir natürlich leid. Und dass andere Menschen drum herum Probleme bekommen haben, auch."

Der 46-Jährige hatte von 2009 an fünf Jahre lang Chemikalien aus dem Institut entwendet. Anfang 2014 nahmen die Ermittler nach seiner Festnahme aus seinem Haus in Eppingen (Kreis Heilbronn) 25 Tonnen Material mit, darunter 150 Kilo Zyankali.

Keine Gefährdungsabsicht: Täter wollte neuartigen Isolierstoff herstellen

Die Ermittlungen zeigten aber schnell, dass der Mann keine Menschen gefährden wollte. Die Beamten fanden keine Tatpläne oder Hinweise auf einen Handel. Der 46-Jährige erklärte vor Gericht, für seine Versuche habe er eben viele Chemikalien gebraucht. Sein Verteidiger sagte: "Es war allein sein Forscherdrang. Er war bemüht, neue Stoffe herzustellen."

Ich habe das gelernt, ich bin Fachmann.
Angeklagter

Gegenüber den BNN hatte der ehemalige KIT-Mitarbeiter betont, mit den Versuchen daheim keine Menschen gefährdet zu haben: „Ich habe das gelernt, ich bin Fachmann."

Er hatte zu Prozessbeginn am Dienstag schnell gestanden, dafür hatte ihm das Gericht eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Zudem muss er Arbeitsstunden leisten.

nach oben Zurück zum Seitenanfang