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Urteile bereits am Freitag

Überraschende Wende im Simon-Paulus-Prozess

Überraschende Wende im Simon-Paulus-Prozess: Bereits an diesem Freitagnachmittag sollen Urteile fallen. Richter Leonhard Schmidt will im Verfahren um den Mord an dem Birkenfelder Büchsenmacher das Urteil gegen die beiden 26 und 27 Jahre alten Angeklagten verkünden.

Landgericht Karlsruhe
Das Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archivbild

„Nach Ansicht der Kammer ist dieses Verfahren abschlussreif und konnte deshalb abgetrennt werden“, begründete Schmidt. Die beiden Angeklagten mussten sich wegen der versuchten Ermordung einer 61-jährigen Frau aus Maulbronn verantworten, allerdings stellte Schmidt bereits eine Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls in Aussicht. Außerdem half der 27-Jährige dem 30-jährigen Hauptangeklagten beim Vergraben der Leiche vom Simon Paulus in einem Waldstück bei Pforzheim.

Fortsetzung am 27. September

Das Verfahren gegen den des Mordes an Simon Paulus angeklagten 30-Jährigen und den 42-jährigen Pforzheimer, der dem Hauptangeklagten nach eigenen Angaben beim Abtransport der Leiche geholfen hat, wird am 27. September im Landgericht Karlsruhe fortgesetzt. Dann soll ein weiterer Zeuge vernommen werden.

Sechs weitere Termine

An sechs weiteren Terminen bis Weihnachten sollen die Beweisanträge der Verteidigung des Angeklagten abgearbeitet werden – weitere sind bereits angekündigt. „Mit solchen Anträgen sollen einige unserer Ansicht nach wichtige Punkte noch einmal ins Verfahren eingebracht werden“, sagte Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath. Seiner Ansicht nach sind noch nicht alle Fragen im Bezug auf den gewaltsamen Tod von Paulus geklärt. „Man hat sich schon sehr früh auf unseren Mandanten als einzigen möglichen Täter festgelegt“, so Schaffrath.

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