Skip to main content

Corona und Tourismus

Urlaub wegen Corona gestrichen: Reisegutscheine müssen eine freiwillige Sache bleiben

Reisegutscheine statt Geld – die EU will das nicht. Mit einem Nein hat sie auf den Vorschlag der Bundesregierung geantwortet, dass es für die derzeit abgesagten Reisen keine Rückzahlungen geben soll. Die Meinungen über die Absage aus Brüssel gehen auseinander.

None
Gähnende Leere: Die Touristik leidet unter den Folgen der Corona-Krise massiv. Sie muss das Geld für abgesagte Reisen ihren Kunden dennoch zurückzahlen. Es sei denn, Betroffene akzeptieren Gutscheine. Foto: dpa

Reisegutscheine statt Geld – die EU will das nicht. Mit einem Nein hat sie auf den Vorschlag der Bundesregierung geantwortet , dass es für die derzeit abgesagten Reisen keine Rückzahlungen geben soll. Sie wollte damit die von der Corona-Krise gebeutelte Reiseindustrie stützen. Die Meinungen über die Absage aus Brüssel gehen auseinander.

Gerd Müller fühlt sich bestätigt. „Man muss Kunden die Wahl lassen“, sagt der Inhaber des Grötzinger Reisecenters. Für abgesagte Reisen einfach einen Gutschein anzubieten – „das geht nicht“, meint der Karlsruher.

Die EU-Kommission hat nun endgültig ein Vorhaben der Bundesregierung abgeschmettert. Verbraucher sollten bei abgesagten Pauschalreisen und Flügen für bereits geleistete Zahlungen Reisegutscheine erhalten. Doch die Idee hätte eine Änderung des europäischen Reiserechts nach sich gezogen. Und das will Brüssel nicht. „Alle Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass nationale Entscheidungen im Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht stehen“, betonte jetzt nochmals EU-Justizkommissar Didier Reynders. Und das heißt: Geld zurück.

Reisen sind wegen des Coronavirus abgesagt

Die größte touristische Branchenvertretung, der Deutsche Reiseverband (DRV), hatte die Gutschein-Lösung ins Spiel gebracht. Vor dem Hintergrund, dass sofortige Rückzahlungen die Touristik in wirtschaftliche Nöte bringen würde. Wegen des Coronavirus finden seit Wochen keine Reisen mehr statt. Fast täglich weiten die Veranstalter den Zeitraum aus, für den sie die Programme streichen. Bis Mitte Mai sind inzwischen die meisten Reisen abgesagt.

Nach Angaben des DRV liegt das Umsatzminus der deutschen Reiseindustrie allein zwischen Mitte März und Ende April bei 4,8 Milliarden Euro. Und rund 3,5 Milliarden Euro würden derzeit an Kunden zurückgezahlt. „Das führt zu einer nicht mehr zu verkraftenden ökonomischen Schieflage“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Verbände reagieren unterschiedlich

Der Verband bezeichnet das Brüsseler Festhalten als „schweren Schlag für die Reisewirtschaft“. Im Gegensatz zum kleineren „Mitstreiter“: Der Verband Unabhängiger Selbstständiger Reisebüros (VUSR), zu dessen Mitgliedern der Karlsruher Reisebüro-Inhaber Müller zählt, hatte gehofft, dass Reynders nicht am EU-Recht rüttelt. „Zwangsgutscheine hätten uns nicht geholfen“, sagt VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

Mehr zum Thema:

Sie befürchtete, dass auf Reisebüros und Kunden großer Ärger zugekommen wäre. Allein schon deshalb, weil letztere ihr Geld zinslos bei einem Veranstalter geparkt hätten. Und das in einer Situation, in der so mancher von Verdienstausfällen betroffen sei.

Veranstalter bieten weiterhin Gutscheine in Corona-Krise an

Und jetzt? „Nach EU-Recht haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Rückerstattung bevorzugen“, betont der EU-Justizkommissar. Die drei größten deutschen Veranstalter, sprich TUI, FTI und DER Touristik, wollen daher ihren Kunden weiterhin Gutscheine anbieten.

Sie unterstreichen, dass sich an der momentanen Praxis nichts ändere. Das heißt: Wer auf die Rückzahlung verzichtet und das Reiseguthaben wählt, erhält ein „Dankeschön“ – teils bis zu 200 Euro pro Buchung. Auch Deutschlands größte Kreuzfahrtreederei, Aida Cruises, wirbt bei den Kunden für die Gutschein-Lösung als Option.

VUSR: Kunden sollten abwägen

Wie auch immer sich Betroffene entscheiden – „Sie sollten sich dies genau überlegen“, meint Linnhoff. Ihre Kritik: Wer der Gutschrift zustimme, sei an den jeweiligen Veranstalter gebunden. Auch dann, wenn man sich vielleicht nächstes Jahr für einen anderen Anbieter entscheiden würde, weil dieser eben das gleiche Hotel günstiger anbiete. „Und was passiert, wenn ein Veranstalter in einem Jahr nicht mehr existiert“, fragt die Verbands-Chefin. Derzeit werde zwar eine staatliche Absicherung der Gutscheine gefordert. „Doch wird es diese wirklich geben?“

Mehr zum Thema:

Eine Frage, die auch das Grötzinger Reisecenter beschäftigt. Inhaber Müller will von den Gutscheinen solange abraten, bis sicher ist, dass seine Kunden keinesfalls Geld verlieren. „Ich muss fair bleiben“, sagt er. Auch wenn jedes Storno schmerze. 95 Prozent von Müllers Kunden wollen momentan ihr Geld zurück. Dabei geht es um Beträge bis zu 12.000 Euro, für die er von Veranstaltern Provision erhalten hätte. Für abgesagte Reisen gibt es jedoch nichts. Die finanziellen Einbußen sind somit dramatisch.

Viele Agenturen bangen um ihre Existenz. Der VUSR rechnet damit, dass infolge der Corona-Krise die Hälfte der rund 11.000 Reisebüros schließen wird – sofern nicht doch noch ein staatlicher Hilfsfonds für die Touristik kommt.

In Berlin lag die Brüsseler Absage am Freitag, 24. April, noch nicht schriftlich vor. Man habe die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis genommen, heißt es aus dem Justizministerium. Die Bundesregierung werde sich für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen. Reisebürochef Müller will sich derweil auf 2021 konzentrieren: „Einige Kunden haben bereits für nächstes Jahr gebucht.“

nach oben Zurück zum Seitenanfang