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Verwaltungs-Posse in Karlsruhe

Warum in Knielingen ein Bordell genehmigt wurde – obwohl das (offiziell) niemand will

In einem Wohnhaus im Karlsruher Stadtteil Knielingen ist Prostitution offiziell erlaubt - obwohl das scheinbar niemand wollte. Weil das Bauordnungsamt eine Frist verstreichen ließ, könnte dort bald ein Bordell betrieben werden.

Stein des Anstoßes: In diesem Wohnhaus in Knielingen ist ein Prostitutionsbetrieb offiziell genehmigt worden – obwohl das anscheinend niemand will.
Stein des Anstoßes: In diesem Wohnhaus in Knielingen ist ein Prostitutionsbetrieb offiziell genehmigt worden – obwohl das anscheinend niemand will. Foto: Sandbiller

In einem Wohnhaus im Karlsruher Stadtteil Knielingen ist Prostitution offiziell erlaubt – obwohl das anscheinend niemand wollte. Weil das Bauordnungsamt eine Frist verstreichen ließ, könnte dort bald ein Bordell betrieben werden.

Die Litzelaustraße in Knielingen ist so schmal, dass die Parkplätze an beiden Straßenrändern nur versetzt eingezeichnet sind. Die Spielstraße liegt in einer von vielen Familien bewohnten Nachbarschaft in Alt-Knielingen. Genau dort soll die Umnutzung eines Wohnhauses zum Prostitutionsbetrieb genehmigt worden sein – dagegen laufen die Anwohner Sturm.

Nach BNN-Informationen hat das Bauordnungsamt den Antrag des Hausbesitzers zwar abgelehnt. Jedoch ließ man wohl die gesetzlich vorgesehene Frist verstreichen. Nach Widerspruch des Hausbesitzers wegen Verzugs gilt die Genehmigung nun als erteilt. Somit ist ein Bordell in der Spielstraße offiziell erlaubt und wird auch betrieben werden, befürchten einige Anwohner.

Um dies noch zu verhindern, haben sie sich an die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler (FW) / FÜR Karlsruhe gewandt. Die fordert in einer Pressemitteilung (sowie in Briefen an die zuständigen Bürgermeister) die Verhinderung des Bordells und wirft dem Bauordnungsamt Versäumnisse vor.

Aus der Fraktion heißt es, Baubürgermeister Daniel Fluhrer habe sich gemeldet und Aufklärung versprochen. Auf BNN-Anfrage in Fluhrers Büro hieß es am Dienstag, der Bürgermeister befinde sich in Urlaub und sei nicht zu sprechen.

Stadtverwaltung: Genehmigung des Prostitutionsbetriebs "bedauerlich"

Oberbürgermeister Frank Mentrup, der sich Ende 2019 offiziell für ein allgemeines Sexkaufverbot in Karlsruhe ausgesprochen hatte, lässt auf BNN-Anfrage über das Baudezernat mitteilen:

„Das Grundstück liegt in einem als Dorfgebiet festgelegten Bereich, in dem eine Prostitutionsstätte als sonstiger Gewerbebetrieb allgemein zulässig ist. Da das Grundstück im Sanierungsgebiet Alt-Knielingen Ortskern liegt, war es in der Tat Absicht der Stadt, den Bauantrag abzulehnen mit der Begründung, dass die Nutzung nicht den Sanierungszielen entspricht. Bedauerlicherweise wurde dieser Bescheid nicht fristgerecht zugestellt, weshalb der Bauherr von einer Genehmigung ausgehen konnte. Die Baugenehmigung musste daher im Zuge seines Rechtsverfahrens erteilt werden.“

Das Fristversäumnis ändere jedoch nichts an „der grundsätzlichen Haltung der Stadt zum Thema Prostitution.“

Es ist ein Unding, dass die Anwohner Geld sammeln müssen, um einen Fehler der Stadtverwaltung zu korrigieren.
Petra Lorenz, Stadträtin (Gemeinderatsfraktion FW / FÜR Karlsruhe)

Weil die Zeit drängt und kein anderer Weg offen stehe, planen Anwohner und Bürgerverein Knielingen eine Klage beim Verwaltungsgericht. Bis zu 10.000 Euro könne dies kosten – ohne Garantie, dass die Klage erfolgreich ist.

„Wir waren eigentlich entspannt, weil wir dachten, die Umnutzung ist abgelehnt“, erklärt Ursula Hellmann vom Bürgerverein. „Doch jetzt muss es ganz schnell gehen.“ In einer spontan für Dienstagabend anberaumten Sitzung wolle man klären, wie das Geld gesammelt werden könne und was außerdem zu tun sei.

„Es ist ein Unding, dass die Anwohner Geld sammeln müssen, um einen Fehler der Stadtverwaltung zu korrigieren“, so Stadträtin Petra Lorenz (FW). Sie könne nicht verstehen, warum der Hausbesitzer nicht einfach normale Mietwohnungen anbiete.

Hausbesitzer in Karlsruhe wollte angeblich nur Genehmigung für AirBnB

Derzeit werden fünf der insgesamt sechs umgenutzten Zimmer über die Internet-Plattform AirBnB angeboten. Das sei auch der Grund für den Antrag beim Bauordnungsamt gewesen, erklärt der Hausbesitzer gegenüber der Redaktion. Er gibt sich überrascht über das Medieninteresse. „Ich wollte eine baurechtliche Genehmigung für gewerblich genutzte Zimmer. Die habe ich bekommen“, erklärt er am Telefon.

Den Weg über das Prostitutionsschutzgesetz habe er nur gewählt, weil er die für ein „Hotel garni“ vorgeschriebenen sechs Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück nicht anbieten könne. Auf Nachfrage, ob er Pläne für einen Prostitutionsbetrieb habe, sagt er: „Im Moment sind es AirBnB-Zimmer.“

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