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B36-Anschluss, ÖPNV und Co.

Zweite Rheinbrücke kann kommen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein schneller Vergleich, der sogar manchen Beteiligten überrascht hat, beendete am Donnerstag, 25. Juni das Verfahren in Sachen zweite Rheinbrücke vor dem Verwaltungsgerichtshof. Damit war ein zweijähriger Rechtsstreit ohne formales Urteil geklärt. Was bedeutet der Kompromiss?

Die Rheinbrücke Maxau verbindet Wörth und Karlsruhe
Die Rheinbrücke Maxau verbindet das rheinland-pfälzische Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Ein schneller Vergleich, der sogar manchen Beteiligten überrascht hat , beendete am Donnerstag, 25. Juni das Verfahren in Sachen zweite Rheinbrücke vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Damit war ein zweijähriger Rechtsstreit ohne formales Urteil geklärt. Was bedeutet der Kompromiss, auf den sich die Stadt Karlsruhe sowie der BUND auf der einen Seite und das Land sowie das Regierungspräsidium (RP) auf der anderen Seite geeinigt haben? Unser Redaktionsmitglied Theo Westermann beantwortet die wichtigsten Fragen.


Was passiert, wenn der Karlsruher Gemeinderat gegen den Vergleich votieren sollte oder der BUND-Landesvorstand wieder von dem Kompromiss abrückt?

Die Stadt sowie der BUND können den Vergleich bis 31. Juli, 24 Uhr, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof widerrufen. Beide haben erklärt, für den Fall des Widerrufs auf eine weitere mündliche Verhandlung zu verzichten. Dann müsste der Fünfte Senat ein Urteil fällen.

Bis wann kann mit dem Bau der neuen Rheinbrücke begonnen werden?

OB Frank Mentrup geht nicht vom einem Baubeginn vor 2025 aus. Als das Regierungspräsidium Karlsruhe 2017 die Planfeststellung erließ, ging man von einem Zeitraum von fünf Jahren aus, also 2022. Allerdings kam der Planfeststellungbeschluss auf der linksrheinischen Seite erst 2018, es folgten die Klagen auf beiden Seiten des Rheins. Diese hatten zwar rechtlich keine aufschiebende Wirkung, de facto natürlich schon. Immerhin begann man aber schon mal im Einvernehmen mit der klagenden Stadt mit der Planung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.

Und wie sieht es mit den Kosten für den geplanten Anschluss an die B36 aus?

Hier geht das Regierungspräsidium von Kosten von 75 Millionen Euro aus, Stand 2019. Es ist aber noch nicht klar, welche Variante gebaut wird. Auch der genaue Anschluss an die B36 ist noch nicht geklärt, ebenso wie aufwendig er ist. Ob es eine zwei- oder vierspurige Straße gibt, ist ebenfalls nicht entschieden. Die Umweltschützer, die sich mit der Strecke eh schwer tun, verlangen eine zweispurige Straße.

Die Forderung nach einer „Minimallösung“ steht auch in den Leitlinien, die OB Mentrup und die Grünen vor der anstehenden OB-Wahl vereinbart haben. Es ist davon auszugehen, dass bereits alleine der Lauf der Zeit für deutlich höhere Baukosten sorgt. Baubeginn soll hier laut Regierungspräsidium 2025 sein.

Kann gegen die Planfeststellung Querspange B36 geklagt werden? Teil des Kompromisses ist doch, dass mit dem Projekt gleichzeitig mit dem Rheinbrückenprojekt begonnen wird.

Das schließt der Vergleich zumindest nicht aus. Deshalb ist im Vergleichstext eine gewisse Vorsorge im Sinne der Stadt Karlsruhe getroffen. Im Falle einer Verzögerung einer Anbindung an die B36 – und im Text der Vereinbarung ist hier der potenzielle Fall einer Klage gegen die Planfeststellung genannt – verpflichtet sich das Land, bis zur Herstellung eines direkten Anschlusses der zweiten Rheinbrücke an die B36 den Verkehr von den beiden Rheinbrücken zur Südtangente und das Ölkreuz so zu drosseln, dass dort keine Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse auftreten kann.

Macht der Kompromiss die Planungen aufwendiger?

Davon kann man ausgehen. Zusätzlich muss geplant, beziehungsweise Baurecht geschaffen werden für einen Rad- und Fußweg auf der neuen Brücke. Der Rad- und Gehweg bei der bisherigen Brücke muss verbessert und besser angebunden werden. Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Aufwertung des ÖPNV zwischen Karlsruhe und Wörth geben. Daraus wiederum soll ein „Umsetzungskonzept“ entstehen, dies auch in enger Absprache mit Rheinland-Pfalz.

Was wurde im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes beschlossen?

23 Hektar an Ausgleichsfällen sieht der Planfeststellungsbeschluss bereits vor. Das ist auch nötig: Ein Beispiel: Waldbestände, die die Papierfabrik Stora Enso bislang nach Norden hin optisch abschirmen, gehen fast vollständig verloren.

Neu ist: Ein Konzept für eine naturschutzoptimierte Pflege der Dammböschungen am West- und Ostdamm der Alb (zwischen der Eisenbahnbrücke über die Alb bis zu deren Einmündung in den Hauptsammelkanal) wird umgesetzt. Auf Waldflächen östlich des „Kleinen Bodensee“ auf Gemarkung Neureut wird der Altholzbestand auf 80 Prozent der Fläche gesichert. Auf dem Landesgrundstück westlich der Bundesstraße B36 im Bereich Vautenstücker, ebenfalls Neureut, werden die vorhandenen Altholzstrukturen gesichert.

Ist eigentlich schon klar, wie die Brücke genau aussieht?

Nein. Dies ist im Planfeststellungsbeschluss 2017 ausgespart. Ausdrücklich hat der Vertreter des Regierungspräsidiums dies bei der Verhandlung im Südwerk betont. Eine Brücke, die freitragend den Rhein überquert ist von den Gutachten her anders zu bewerten, als eine Brücke, deren Stützen im Rhein liegen. Hier müsste beispielsweise noch ein wassertechnisches Gutachten erfolgen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte den Planfeststellungsbeschluss auf der linksrheinischen Seite in Sachen Brückenbau in diesem Punkt übrigens für ungültig erklärt, da er „nicht den Anforderungen an die planerische Konfliktbewältigung“ genüge. Der dortige Planfeststellungsbeschluss hatte die Errichtung der Rheinbrücke auch mittels Brückenpfeilern für möglich erklärt (statt einer freitragenden Brücke) und die Entscheidung hierüber lediglich in die Ausführungsplanung verwiesen. Hier sei ein weiteres Verfahren notwendig, so die Richter in Koblenz.

Wer genau ist denn zuständig für den Bau der eigentlichen Brücke und die Planung dafür? Bekanntlich verläuft die Landesgrenze mitten durch den Fluss.

Dies ist laut Regierungspräsidium Karlsruhe festgelegt. Die Planung erfolgt in diesem Fall durch den Landesbetrieb Mobilität in Rheinland-Pfalz. Hier gibt es eine Art Arbeitsteilung. Das RP Karlsruhe ist im Gegenzug für die Planung der Erneuerung der Salierbrücke bei Speyer zuständig.

Wie hoch sind die Kosten für das Projekt einer zweiten Rheinbrücke?

107 Millionen Euro wurden vom Regierungspräsidium 2011 genannt. Reiner Neises vom Verkehrsclub Deutschland weist darauf hin, dass schon bei Neuanmeldung des Projekts für den Bundesverkehrswegeplan die Baukosten für die Nutzen-Kosten-Rechnung auf dem Stand 2012 mit 75,5 Millionen für den rheinland-pfälzischen Abschnitt und 39,3 Millionen Euro für den badischen Abschnitt, also insgesamt mit 114,8 Millionen Euro, veranschlagt wurden.

Dem Bundesrechnungshof wurde laut Neises eine Zahl von 120 Millionen Euro übermittelt. Realistisch dürfte ein Betrag von mindestens 150 Millionen Euro sein, so Neises weiter. Hinzu kommen noch die üblichen Baukostensteigerungen bei langen Planungs- und dann Bauzeiten.

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