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Viel Aufwand für Behinderte

Landrat Schnaudigel kritisiert Bundesteilhabegesetz

Für Menschen mit Behinderung verändert der Jahresbeginn 2020 ihren Alltag – finanziell und organisatorisch. Ob die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes sein Ziel wirklich trifft, bezweifelt jedoch Landrat Christoph Schnaudigel.

Auf Selbstbestimmung auch finanziell zielt das Bundesteilhabegesetz. Doch viele behinderte Menschen sind körperlich, geistig oder psychisch nicht in der Lage, alle Anträge eigenständig zu managen.
Auf Selbstbestimmung auch finanziell zielt das Bundesteilhabegesetz. Doch viele behinderte Menschen sind körperlich, geistig oder psychisch nicht in der Lage, alle Anträge eigenständig zu managen. Foto: dpa

Für Menschen mit Behinderung verändert der Jahresbeginn 2020 ihren Alltag – finanziell und organisatorisch. Mit der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beginnt zum 1. Januar die einschneidende Neuerung. Was bislang zwischen der Eingliederungshilfe und den Einrichtungen direkt bezahlt und geregelt wurde, liegt nun in der Hand der Betroffenen.

Ihr Geld für Unterkunft, Lebensunterhalt sowie etwa Kleidung verwalten sie künftig selbst. Doch Landrat Christoph Schnaudigel befürchtet, dass das Gegenteil bewirkt wird und statt Selbstständigkeit mehr Abhängigkeit entsteht: „Man hat es zu gut gemeint und das Ziel verfehlt.“

Land und Landkreis einigen sich

In finanzieller Hinsicht haben das Land und der Landkreis einen Kompromiss gefunden: Die Mehrkosten durch das BTHG wird das Land weitestgehend ersetzen, erklärt Schnaudigel. „Wir rechnen mit rund zwei Millionen im Jahr“, so der Landrat. Rund 1,98 Millionen Euro kommen vom Land. Nachverhandlungen stehen beiden Parteien offen. Zuvor wollte das Land lediglich rund 600.000 Euro übernehmen. Wichtig sei, so Schnaudigel, dass die Vereinbarung dauerhaft gelte. Denn die Tendenz der Kosten sei eher steigend.

Der Landesrahmenvertrag stehe bislang aber noch nicht fest, erklärt Kirstin Keller vom Amt für Versorgung und Rehabilitation. Dieser dient als Grundlage zwischen dem Landkreis und den entsprechenden Einrichtungen, in denen behinderte Menschen wohnen und versorgt werden. Die Aushandlungen seien ins Stocken geraten, erstmals beinhalte dieser nämlich auch einen Personalschlüssel, so Keller.

Neue Stelle durch das BTHG

Der Landkreis schafft 2020 insgesamt 11,5 Stellen in der Eingliederungs- und der Sozialhilfe, sagt Keller. Denn bei allen Beteiligten führt das BTHG zu einem „wahnsinnigen Mehraufwand“. Ehrenamtliche und gesetzliche Betreuer haben mehr zu tun, die Anträge würden für die Eingliederungshilfe und Betroffene viel komplexer.

Aufwand und Nutzen in der Kritik

„Ich bin grundsätzlich dabei, wenn es darum geht, gemeinsam mit Betroffenen individuelle Lösungen zu finden und die Vermögenschongrenze zu überdenken“, erklärt Schnaudigel. Letztere wurde bereits in den vorherigen Stufen des BTHG sukzessive von 5.000 Euro auf 57.000 Euro angehoben. Er prognostiziert jedoch auch einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, ohne dass sich die Lebenssituation der betroffenen Menschen nachhaltig verbessern wird.

Betroffene brauchen noch immer Betreuer

Die Verunsicherung sei dafür mit dem BTHG gewachsen, sowohl bei den behinderten Menschen als auch bei ihren Betreuern. „Bereits heute stellen wir eine deutlich erhöhte Nachfrage nach gesetzlicher Betreuung fest, weil viele mit der geschaffenen Bürokratisierung nicht mehr zurechtkommen“, sagt der Landrat. Das Gesetz helfe den Menschen, die trotz Behinderung in der Lage seien, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. „Sowohl viele Betroffene als auch Betreuer kommen mit den neuen Anforderungen aber nicht mehr mit“, beobachtet Keller im Alltag.

Betreuung widerspricht der Intention

„Das BTHG war gut gemeint. Es ist richtig, die Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.“ Dennoch seien rund 80 Prozent der Betroffenen zu stark geistig, körperlich oder psychisch eingeschränkt, um alles ordnungsgemäß zu leisten. „Das Ziel war es, die volle Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen sowie deren Selbstbestimmungsrecht zu stärken“, ergänzt Schnaudigel. Die Vielzahl von Fällen, die sich mit einer gesetzlichen Betreuung Hilfe suchen, bedeute jedoch einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und widerspreche damit der eigentlichen Intention des BTHG.

Wichtig ist uns deshalb, dass die Zahlungsströme nicht abreißen.

Als überdimensioniert bezeichnet Keller zudem das landeseinheitliche Bedarfsermittlungselement: „41 Seiten müssen wir mit den Betroffenen ausfüllen, im Turnus von zwei Jahren, um ihre Leistungen einzuordnen.“

Große Sorgen machten sich Keller zufolge derzeit besonders auch die Einrichtungen. „Sie befürchten, dass sie ihrem Geld hinterherlaufen müssen und in finanzielle Schwierigkeiten kommen, weil viele mit den Anträgen überfordert waren“, vermutet Keller. „Wichtig ist uns deshalb, dass die Zahlungsströme nicht abreißen.“ Die Arbeit für die Eingliederungshilfe beginne mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erst richtig: rund 3.100 Personen sind im Landkreis davon betroffen.

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