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Kinderpornos auf Rechner

Angeklagter im Mordprozess um Schmuckhändler aus Pforzheim hält seine Vorstrafe für "unrecht"

Beim Prozess um den toten Pforzheimer Schmuckhändler wurde am zweiten Verhandlungstag die Vorstrafe des Angeklagten beleuchtet: Er wurde in den USA 2006 zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil bei ihm kinderpornografische Schriften gefunden wurden.

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Die Verhandlung um den ermordeten Pforzheimer Schmuckhändler wurde am Freitag im Landgericht Karlsruhe fortgesetzt. Angeklagt ist der 37-jährige Geschäftspartner. Rechts Verteidiger Marvin Schroth. Foto: Ochs Foto: None

Im Mordprozess um den getöteten Pforzheimer Schmuckhändler will sich der Angeklagte beim nächsten Verhandlungstag am 22. April zum Sachverhalt äußern. Das hat der 37-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Karlsruhe angekündigt.

Zuvor wurde der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen – darin steht die Vorstrafe des Angeklagten.

Das Schwurgericht wirft dem Mann vor, den 57-jährigen Schmuckhändler im Juni 2019 beraubt und getötet zu haben . Außerdem wurden auf dem Computer des Beschuldigten 1.659 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden.

Oberstaatsanwalt Harald Lustig hält Habgier für das Motiv für den Mord am Schmuckhändler . In dessen Geschäftssitz in der Pforzheimer Stolzestraße soll der 37-Jährige dem älteren Mann erst K.o.-Tropfen ins Essen gemengt und ihn damit betäubt haben. Dann habe er den Schmuckhändler stranguliert und Armbänder und Ringe im Wert von 66.000 Euro geraubt, so der Oberstaatsanwalt.

Leiche des Händlers aus Pforzheim im Elsass abgelegt

Die Leiche soll der Angeklagte in einen Sack gepackt, im Auto verstaut und im deutsch-französischen Grenzbereich abgelegt haben. Den Schmuck habe er einschmelzen lassen – der Goldbarren wurde am 29. Juni sichergestellt, so Lustig.

Der Verdächtige wurde bereits Tage nach der Tat festgenommen , und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Identität des Opfers wurde durch eine DNA-Analyse eindeutig geklärt. Die Obduktion hatten Gerichtsmediziner in Straßburg vorgenommen. Die französischen Behörden standen in engem Austausch mit der 37 Beamten starken Soko am Kriminalkommissariat Pforzheim und der Staatsanwaltschaft.

Zuletzt gesehen wurde der Schmuckhändler am 20. Juni, am Tag vor seinem Verschwinden, bei einem Geschäftstermin in der Stolzestraße in Pforzheim. Sein geparkter schwarzer Golf wurde anschließend etwa anderthalb Kilometer entfernt in der Abnobastraße gefunden.

Taucher der Wasserschutzpolizei suchten Anfang Juli 2019 in der Enz nach Spuren im Fall des ermordeten Pforzheimer Schmuckhändlers.
Taucher der Wasserschutzpolizei suchten Anfang Juli 2019 in der Enz nach Spuren im Fall des ermordeten Pforzheimer Schmuckhändlers. Foto: Ehmann

In den USA zu 15 Jahren Haft verurteilt - in Pforzheim Neustart versucht

Laut Bundeszentralregister ist der Angeklagte vorbestraft. In den USA wurde er 2006 wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu 15 Jahren Haft verurteilt. Einen Teil der Strafe habe er in den USA und einen Teil in Deutschland abgesessen, sagte die Pressesprecherin des Gericht, Carolin Kley, auf Nachfrage. In Deutschland sei die Strafe zu sechs Jahren und elf Monaten umgewandelt worden.

2004 war der gebürtige Pforzheimer in die USA ausgewanderte, hat dort BWL studiert und als Unternehmensberater gearbeitet. Bis auf seinem Computer kinderpornografisches Material gefunden wurde, mit dem er in großem Stil gehandelt haben soll.

Er sei „zu unrecht“ verurteilt worden, sagte der 37-Jährige auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Alexander Lautz beim Prozessauftakt. Er habe das Material weder besessen noch damit gehandelt. Warum es das FBI auf seinem Computer gefunden hat, könne er nicht sagen: „Ich habe davon nichts gewusst.“

2010 kam er nach Pforzheim zurück. Hier hat er einen Neustart gewagt: Er stieg in die Firma seiner Mutter ein und handelte fortan mit Edelsteinen.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 22. April, um 9 Uhr fortgesetzt.

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