Skip to main content

Kampf um Mindestabstand

Auf Twitter und bei der Polizei: Pforzheimer Radfahrer wehrt sich gegen rücksichtslose Autofahrer

Wer Fahrrad fährt lebt gefährlich. Damit will sich ein Pforzheimer Radfahrer nicht abfinden. Er filmt, wie ihm eilige und rücksichtslose Autofahrer ans Leder wollen. Bei der Polizei blitzt er regelmäßig ab. Aber der Verkehrsminister hat jetzt offenbar ein Einsehen.

None
Bedrohlich nahe kommen selbst schwere Laster dem Radfahrer. Andreas M. versucht sie mit einer leuchtenden Schaumgummi-Stange auf Abstand zu halten. Foto: Natenom

Manchmal ist es nur ein warmer Hauch, oft aber auch eine heftige Turbulenz, begleitet von genervtem Hupen. Wenn Andreas M. auf seinem Fahrrad sitzt, dann spürt er die Kraft und die Bedrohung hautnah, die von Autos und Lastwagen ausgehen.

Dann fühlt es sich an, als wehte ihn gleich der Fahrtwind überholender Kraftfahrzeuge aus dem Sattel. Leicht könnte er mit ausgestreckter Hand die Autos berühren, die da an ihm vorbei rasen. Wer Fahrrad fährt, kennt diese Situationen.

Platz machen kommt nicht in Frage

Doch anders als für die Allermeisten kommt für Andreas M. Ausweichen, Platz machen oder gar Absteigen nicht in Frage. „Die Straße gehört den Autos nicht alleine. Ich bin nicht bereit, auf mein Recht zu verzichten, nur weil die Autos breiter und schneller sind.“

Er hat sich eingestellt auf den täglichen Konflikt auf der Landstraße. Ein Abstandhalter aus Schaumstoff soll die aufdringlichsten Annäherungsversuche abwehren, Videokameras nach vorne und nach hinten die tägliche Nötigung dokumentieren.

Natenom ist auf Twitter ein Begriff

Situationen, in denen er sich gefährdet fühlt, veröffentlicht er im Internet.

Unter dem Pseudonym „Natenom“ ist er inzwischen nicht nur hart gesottenen Allwetter-Radlern ein Begriff. Auch bei der Polizei kennt man ihn.

Denn wenn er sein Leben bedroht sieht, will es der Radfahrer nicht mit einem Fluch und einem Achselzucken bewenden lassen. Regelmäßig geht der 39-Jährige auf die Wache und fordert, die Polizei auf, sie solle was unternehmen. Doch regelmäßig blitzt er ab.

Polizei: Uns sind die Hände gebunden

„Die sagen, sie sehen in den Videos keine Gefährdung.“ Streitpunkt ist meist der Abstand zwischen Auto und Fahrrad. „Den Seitenabstand können wir auf den Videos nicht nachmessen“, erklärt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf Nachfrage.

In der Straßenverkehrsordnung sei Verkehrsgefährdung sehr eng definiert. „Es gibt sieben Todsünden, darunter Vorfahrtsmissachtung oder Geisterfahrt. Bei allem anderen sind uns die Hände gebunden.“

Fünf Jahre für rücksichtsloses Überholen

In diesen Todsünden, festgehalten in Paragraf 315 der StVO, wird allerdings auch mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht, wer „grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“.

Doch nach der Logik der Polizei könnten sich allenfalls entgegenkommende Autofahrer bedroht fühlen, wenn ihnen der Überholende auf ihrer Seite begegnet. Zieht der Sünder dann nach rechts, kommt er dem überholten Radler mitunter zwar sehr nahe.

2018 starben 445 Radfahrer auf deutschen Straßen

Aber mehr als ein subjektives Gefährdungsempfinden kann die Polizeisprecherin beim Radler da nicht feststellen.

„Einen Mindestabstand beim Überholen kennt das Gesetz nicht. Und solange der Radfahrer nicht bremsen muss oder gar stürzt, haben wir nichts in der Hand.“

Im vergangenen Jahr verunglückten 88 850 Radfahrer auf deutschen Straßen. 445 starben – 63 mehr als im Jahr zuvor und so viele wie zuletzt 2009. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe sind die Zahlen stabil.

Hier sterben alljährlich zwischen fünf und sieben Radfahrer bei Verkehrsunfällen: Eine starke Motivation für Natenom, sich zu wehren.

"Keine Verurteilungswahrscheinlichkeit"

„Eine Staatsanwältin hat mir geschrieben, auf meine subjektive Empfindung könne keine Verurteilungswahrscheinlichkeit gestützt werden und hat deshalb das Verfahren gegen einen Busfahrer eingestellt.“

Sein Bemühen, die Gefährdung auf Video festzuhalten, werde ihm immer wieder zum Vorwurf gemacht. „Eine Polizistin hat meinen Abstandhalter nachgemessen und zu den Videokameras gemeint, ich würde den Datenschutz verletzen.“

Aufgewühlter Radfahrer oder notorischer Meckerer?

Weil Andreas M. regelmäßig auf Polizeirevieren auftaucht, unterstellt man ihm inzwischen einen „Belastungseifer“ – der Eifer eines notorischen Meckerers quasi, dem es ums Anschwärzen der Autofahrer gehe.

Gudrun Zühlke kennt das Problem. Als Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) stellt sie frustriert fest: „Angst machen ist keine Gefährdung.“

Nach ihrer Erfahrung, so Zühlke, gehe die Staatsanwaltschaft immer erst dann von einer Gefährdung aus, wenn der unterlegene Verkehrsteilnehmer zu einer Reaktion genötigt werde. Sturz oder wenigstens Vollbremsung seien schon nötig.

„Dass die Polizei so ignorant reagiert, frustriert die Radfahrer natürlich“, sagt die ADFC-Funktionärin. Doch sie sieht Licht am Ende eines langen Tunnels.

"Mit mehr Abstand lebt sich's besser"

Im Bundesverkehrsministerium brütet man derzeit über einer Verschärfung der Rechtslage. Überholabstände von bis zu zwei Metern sollen ins Gesetz geschrieben werden.

Fahrlehrer Matthias Henninger aus Karlsruhe bringt seinen Schülern diese Abstandsregel schon heute bei. „Mit mehr Abstand lebt sich's besser“, rät er, wenn es ums Überholen von Radfahrern geht.

„Meine Grundregel ist: ein Meter plus Geschwindigkeit. Wer 50 fährt, hält also 1,5 Meter Abstand. Und am allerbesten funktioniert es, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.“

Natenom will nicht auf Waldwege ausweichen

Das sieht auch Andreas M. so und stellt nur einer Minderheit ein schlechtes Zeugnis aus. „Die allermeisten Autofahrer verhalten sich super“, sagt er. Doch Rücksicht heiße für ihn nicht, die Straße den Autofahrern zu überlassen.

„Nur weil einige von ihnen nicht die Geduld hätten, auf eine ungefährliche Möglichkeit zum Überholen zu warten, werde ich nicht auf Waldwege ausweichen“, so Natenom.

„Ich fahre 50 bis 80 Kilometer am Tag und die Landstraße ist meine bevorzugte Infrastruktur. Ich bestehe nur auf meinem Recht, das tun zu dürfen, ohne um mein Leben fürchten zu müssen.“

Neues Gesetz ist fast fertig

Bislang gibt es keinen konkreten Mindestabstand, den Autos einhalten müssen, wenn sie Radfahrer überholen.

Die Straßenverkehrsordnung spricht nur vage vom „ausreichenden Seitenabstand“. Kommt es zu einem Unfall, sehen Richter regelmäßig Sicherheitsabstände unter 1,5 Metern als nicht ausreichend an und verurteilen den Autofahrer.

Mindestabstand 1,5 Meter

Radfahrern, die nicht stürzen, sondern sich nur bedroht, eingeschüchtert und von der Straße gedrängt fühlen, hilft das nicht weiter.

Doch das soll sich ändern. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung will künftig Mindestabstände gesetzlich vorschreiben.

In der Gesetzesvorlage heißt es wörtlich: „Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.“

Fahrradlobby fordert Abstandskontrollen

Nach der Länder- und Verbändeanhörung wurde die Änderungsverordnung Anfang November vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und dem Bundesrat zugeleitet. Jetzt müssen noch die Länder zustimmen.

Die Fahrradlobby ADFC fordert mit dem Gesetz gleich auch regelmäßige Abstandskontrollen durch die Polizei.

Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende des ADFC: „Die Polizei in Baden-Württemberg muss in die Lage versetzt werden, seitliche Abstände zu messen. Die Polizei in der Schweiz und in Österreich tut das schon.“

nach oben Zurück zum Seitenanfang