Skip to main content

Streit geht vor Gericht

Burger King verklagt Stadt Pforzheim wegen abgebrannter Filiale

Burger King verklagt die Stadt Pforzheim, weil diese den Wiederaufbau einer abgebrannten Fast-Food-Filiale nicht genehmigen will. Der Streit um das Schnellrestaurant auf der Wilferdinger Höhe dauert schon seit Jahren - und wird jetzt vor Gericht ausgetragen.

Burger King Pforzheim
KLAGE ERHOBEN: Die Schloss Burger GmbH, einer der größten deutschen Betreiber von Burger-King-Restaurants will den Wiederaufbau am westlichen Stadtrand gerichtlich durchsetzen. Die Stadt Pforzheim will das nicht genehmigen. Dahinter im Bild: Die Scheideanstalt Wieland, deren Gefahrenpotenzial laut Stadt den Wiederaufbau ausschließt. Foto: str

Burger King verklagt die Stadt Pforzheim vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Pforzheimer Kurier: "Die Schloss Burger GmbH hat Klage erhoben, diese ist bei uns eingegangen." Der ohnehin schon langwierige Burger-Streit dürfte noch länger dauern.

Hintergrund: Die Stadt Pforzheim verweigert dem Franchise-Nehmer Schloss Burger GmbH die Baugenehmigung für ein neues Burger-King-Restaurant an der Karlsruher Straße 48. Dort wurde bereits etliche Jahre eine Burger-King-Filiale betrieben, bis sie im Dezember 2015 durch ein Feuer zerstört wurde. In der Dunstabzugshaube hatte sich abgelagertes Fett entzündet.

Stadt Pforzheim beruft sich auf EU-Richtline

Seither bemühen sich die Verantwortlichen der Kette um den Wiederaufbau. Doch die Stadtverwaltung als untere Baurechtsbehörde will keine Baugenehmigung erteilen und beruft sich auf eine zwischenzeitliche Verschärfung der europäische Störfall-Richtlinie zur „Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen“ – auch Seveso-Richtlinie genannt.

Burger King Pforzheim
DOPPEL-BURGER? In der Karlsruher Straße 26 in Pforzheim plant ein weiterer Franchise-Nehmer von Burger King ein neues Restaurant. Hier liegt die Baugenehmigung bereits vor. Foto: str

Gefährliche Stoffe in der Nachbarschaft

Denn in der Nachbarschaft liegt die Scheideanstalt der Firma Wieland Edelmetalle – ein Betrieb, der potenziell gefährliche Chemikalien lagert. Unternehmen mit erhöhtem Publikumsverkehr dürften sich dort gemäß der neuen Rechtslage nicht neu ansiedeln, erläutert Stadt-Sprecher Philipp Mukherjee. Bereits existierenden Betriebe wie die benachbarte Tankstelle genießen Bestandschutz. Das gilt aber nicht für den Neubau eines abgebrannten Betriebs, so die Rechtsauffassung der Stadt, die auch das Regierungspräsidium teilt. Die Behörde wies jüngst einen Widerspruch des Franchisenehmers zurück. Sprecher Uwe Herzel: „Es bleibt also bei der Ablehnung des Bauantrags durch die Stadt Pforzheim.“ Doch das will der Betreiber und Grundstückseigentümer nicht akzeptieren. Nach Kurier-Informationen reklamiert er ein „Recht auf Wiederaufbau“.

Keine Stellungnahme von Burger King

Offiziell will Burger King derzeit nicht Stellung beziehen. Dass wenige 100 Meter entfernt von der rechtlich umstrittenen Burger-Brache ein anderer Franchise-Nehmer – wie berichtet – ebenfalls eine Filiale plant, entmutigt die Schloss Burger GmbH übrigens nicht. Sollte am neuen Standort in der Karlsruher Straße 26 wie geplant im ersten Halbjahr 2019 eine neue Filiale eröffnen, würde es auf der Wilferdinger Höhe wohl dennoch keine Burger-Dopplung geben.

Auch andere Gastronomie möglich

Am alten Standort wäre dann auch eine andere Systemgastronomie denkbar, so war zu erfahren. Allerdings müsste dazu erst einmal das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt kassieren. Schnell geht es mit der Fast-Food-Entscheidung aber kaum. Ein Sprecher: „Das Verfahren kann dauern.“

Seveso-Richtline

Die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-Richtlinie genannt, ist eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen. Sie ist nach Seveso, einer Stadt in Norditalien benannt, wo sich 1976 ein massiver Chemieunfall ereignete. Die Richtlinie von 1982 wurde mehrfach verschärft. Die aktuelleste Fassung, die Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie, ist im Januar 2017 in Kraft getreten.

Externer Link: Informationen zur Richtlinie bietet auch die IHK Karlsruhe.

nach oben Zurück zum Seitenanfang