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Prozess in Karlsruhe

Fall Simon Paulus: Hauptverdächtiger weist Schuld von sich

Der Hauptangeklagte im Prozess um die Ermordung von Simon Paulus hat bei seiner ersten Einlassung die Schuld indirekt von sich gewiesen. "Ich bin froh, wenn dieser Albtraum vorbei ist", sagte der 30-jährige Italiener zum Auftakt des Verfahrens im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe.

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Die vier Angeklagten mit ihren Anwälten im Gericht in Karlsruhe Foto: Kinkel
Von unserem Mitarbeiter Ekart Kinkel

Angaben zum Tathergang machte der Angeklagte keine. Anzeichen von Reue ließ der Pforzheimer bei seiner 30-minütigen Aussage zu seinen Lebensverhältnissen allerdings auch nicht erkennen.

Mit Messer in den Nacken gestochen

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist der 30-Jährige am 29. August gemeinsam mit dem 42-Jährigen in Tötungsabsicht zur Wohnung von Simon Paulus gefahren. In der Wohnung soll der Hauptangeklagte den 50-Jährigen Büchsenmacher gewürgt und mit einem Messer in den Nacken gestochen haben. Als Simon Paulus am Boden lag, habe der 30-Jährige mehrfach mit dem Fuß auf den Kopf seines Opfers eingetreten, so Roschinski.

Als Simon Paulus tot war, habe der 30-Jährige gemeinsam mit dem 42-Jährigen den Leichnam sowie insgesamt 26 Waffen aus dem Besitz des Büchsenmachers ins Auto transportiert. Der 42-Jährige habe erst beim Anblick der Leiche vom eigentlichen Vorhaben seines Bekannten erfahren. Noch in derselben Nacht habe der Hauptangeklagte die Leiche gemeinsam mit dem 27-Jährigen in einem Waldstück bei Pforzheim vergraben. Weil der Leichnam von Simon Paulus erst am 2. Oktober gefunden wurde, habe sich die Suche nach verwertbaren Spuren sehr schwierig gestaltet, so Roschinski.

Weiteres Verbrechen geplant

In der Nacht auf den 14. Oktober planten die drei jüngeren Angeklagten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch ein weiteres Verbrechen. Das potenzielle Opfer war in diesem Fall eine 60-jährige Frau aus dem Enzkreis, mit der der griechische Angeklagte laut Roschinski ein intimes Verhältnis pflegte. Weil der 26-Jährige irrtümlicherweise davon ausgegangen sei, im Testament der Frau als einer der Erben bedacht zu sein, habe er gemeinsam mit den beiden anderen Angeklagten einen Plan zur Ermordung der Seniorin geschmiedet.

In der Nacht zum 15. Oktober sind laut Roschinskis Anklageschrift der 30-Jährige und der 27-Jährige mit einem Seil zum Anwesen der 60-Jährigen gefahren. Dort wollten die Angeklagten die Frau kampfunfähig machen und dann erhängen, um einen Suizid vorzutäuschen, betonte Roschinski.

Weil die Frau an diesem Abend aber Besuch von ihrer Tochter hatte, hätten die beiden Männer das Vorhaben abgebrochen. Der 42-Jährige sowie der 26-Jährige und der 27-Jährige befinden sich seit Ende 2018 wieder auf freiem Fuß. Lediglich der 30-jährige Hauptangeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Am 13. Mai wird die Verhandlung im Schwurgerichtsaal des Landgerichts fortgesetzt. Dann wollen die drei übrigen Angeklagten Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen machen.

Das Landgericht Karlsruhe hat sich auf einen aufwendigen Prozess eingestellt:  Bis zum 13. September soll es 21 Verhandlungstage geben. Nach bisherigen Planungen werden 41 Zeugen und 8 Sachverständige gehört.

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