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Kläger aus Pforzheim

Hannover will Verfahren nicht: Staatsanwaltschaft Karlsruhe muss wegen Nazi-Plakaten wohl selbst ermitteln

Betrieb eine rechtsextreme Partei strafbare Volksverhetzung mit Plakaten in Nazi-Diktion? Was Karlsruher Staatsanwälte offenbar vorschnell verneinten, muss einem Gerichtsbeschluss zufolge doch genauer untersucht werden. Aber von wem? Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sträubt sich weiter und will das Verfahren nach Hannover abgeben. Doch nach BNN-Informationen klappt das nicht.

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Fleißig am kleben: Anhänger der Partei Die Rechte bei einer Kundgebung im Europawahlkampf 2019 in Pforzheim. Foto: None

Betrieb eine rechtsextreme Partei strafbare Volksverhetzung mit Plakaten in Nazi-Diktion? Was Karlsruher Staatsanwälte offenbar vorschnell verneinten, muss einem Gerichtsbeschluss zufolge doch genauer untersucht werden. Aber von wem? Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sträubt sich weiter und will das Verfahren nach Hannover abgeben. Doch nach BNN-Informationen klappt das nicht. Das Plakat-Verfahren bleibt wohl an Karlsruhe kleben.

Es war ein sonniger Tag im Mai 2019, als Gemeindevorsteher Rafi Suliman auf dem Weg zur Synagoge stutzig wurde. Ganz in der Nähe des jüdischen Gebetshauses in Pforzheim blitzte der blaue Davidstern von einem Plakat, samt Schriftblock mit dicken Lettern. „Israel ist unser Unglück!“ stand darauf sowie, deutlich kleiner, „Zionismus stoppen“.

Suliman weiß noch heute, was er im Angesicht des Plakates dachte: „Schon wieder.“ Bilder aus der Zeit des Nationalsozialismus standen ihm unvermittelt vorm geistigem Auge. Schilder mit Parolen, die fast jeder in Deutschland aus dem Geschichtsunterricht kennt. Und manche noch aus eigener Anschauung.

Agitation vor der Synagoge: Rechte Aktivisten fahren im Mai 2019 im Kleinbus mit Lautsprechern den umstrittenen Plakaten durch Pforzheim.
Agitation vor der Synagoge: Rechte Aktivisten fahren im Mai 2019 im Kleinbus mit Lautsprechern den umstrittenen Plakaten durch Pforzheim. Foto: ff (privat)

Heinrich von Treitschke lässt grüßen

Sätze wie „Kauft nicht beim Juden“ und „Die Juden sind unser Unglück“, fielen Suliman ein. Ihm war sofort klar: Auf letzteren Satz – er stammt ursprünglich vom preußischen Politiker Heinrich von Treitschke (1834-1896) und wurde später Leitmotiv des Nazi-Hetzblattes „Der Stürmer“ – spielte dieses Wahlplakat von „Die Rechte“ unverholen an.

Die 2012 gegründete Kleinstpartei gilt als Sammelbecken notorischer Rechtsextremisten, die zur Europawahl mit einer inhaftierten Holocaust-Leugnerin als Spitzenkandidatin zog. Die Plakate passten insofern ganz gut.

Schon wieder, dachte Rami Suliman, zuerst. Aber dann dachte er: Na warte! Und er beschloss sich, zu wehren. Er besprach sich mit dem katholischen Dekan und der Evangelischen Dekanin. Gemeinsam mit dem Rat der Religionen wurden Kundgebungen organsiert – und schließlich ergriff Suliman auch juristische Schritte und geht seither konsequent den Rechtsweg gegen Rechtsaußen.

Damals konnten wir nichts machen, aber heute ist das anders, wir leben in einer Demokratie
Rami Suliman, Jüdische Gemeinde

Er sagt: „Auf einer Veranstaltung waren Pforzheimer unter uns, die noch mit eigenen Augen die alte Synagoge brennen sahen. Damals konnten wir nichts machen, aber heute ist das anders, wir leben in einer Demokratie.“

Mit knappen Worten schildert der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Pforzheim seine Beweggründe für seine hartnäckige Offensive, die inzwischen für die Partei "Die Rechte" ziemlich lästig sein dürfte.

Und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe womöglich ein wenig unangenehm.

Karlsruher Staatsanwaltschaft sah keine Volksverletzung

Der Plakatkleber war gewissermaßen noch nicht trocken, als die Pforzheimer Außenstelle der Strafverfolgungsbehörde 2019 bereits für sich festlegt hatte, dass die Plakat-Parolen keine Volksverhetzung und vielmehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Volksverhetzung oder Meinungsfreiheit? Nach einer erfolgreiche Klageerzwingung von Rami Suliman mussten sich die Staatsanwälte allerdings vom ersten Strafsenat des Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe belehren lassen, dass sie diese rechtliche Beurteilung im Zweifel einem Richter überlassen und stattdessen ihren Job machen sollen.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe wollte Aufgabe loswerden

Und was ist seit der Entscheidung im vergangenen Winter geschehen? Offenbar nicht besonders viel. Nach Informationen dieser Redaktion bemüht sich die Karlsruher Staatsanwaltschaft weiterhin, die aus ihrer Sicht inhaltlich unbegründeten Ermittlungen noch irgendwie loszuwerden.

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Wahlkampf mit Nazi-Anklängen: Plakat auf dem Demo-Fahrzeug der Rechten Foto: None

Und weil die EU-Wahlplakate der Rechtsaußen natürlich nicht nur in Pforzheim hingen und deshalb auch in einigen anderen Städten zu Klagen führten, hatten die vom Gericht geschurigelten Strafverfolger eine plausible Idee.

Staatsanwaltschaft Hannover führte bereits Verfahren

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher bereitwillig: „Wie Sie aus der Medienberichterstattung wissen dürften, führt auch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen der gegenständlichen Plakate ein Ermittlungsverfahren.“

Um eine – nicht zulässige – Doppelverfolgung zu vermeiden, befände man sich mit den Kollegen von der Staatsanwaltschaft Hannover in Abstimmung, „ob und wie die Verfahren zusammenzuführen sind“, wie es in Karlsruhe formuliert wird.

Nach Informationen dieser Redaktion bezieht sich das in Hannover anhängige Verfahren zwar auf die gleichen Wahlplakate, aber dennoch sind die Voraussetzungen etwas anders. Denn das dort zuständige Landgericht sah im Gegensatz zum Karlsruher OLG offenbar keinen Anfangsverdacht, weshalb in Hannover die Einstellung des dortigen Verfahrens möglich erscheint.

Bei Einstellung käme Verfahren nach Karlsruhe zurück

In diesem Fall käme das Verfahren postwendend aus Niedersachsen zurück. Ein Verfahren, das an der Staatsanwaltschaft Karlsruhe kleben bleibt wie ein „babbichs Gutsle“, wie der Karlsruher sagt?

Mit solchen Parolen soll nie wieder Wahlkampf gemacht werden können.
Rami Suliman

Auf Anfrage gibt man sich bei der Staatsanwaltschaft Hannover noch zurückhaltend. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge in Hannover: „Wir kennen die Wünsche der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, das Verfahren loszuwerden. Wir sind noch dabei, zu prüfen, ob eine Übernahme erfolgen kann.“

Klagte gegen Die Rechte: Rami Suliman, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Pforzheim. Fotografiert in einer Synagoge.
Wehrt sich: Rami Suliman, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Pforzheim, hat Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volksverhetzung eingelegt. Foto: Stefan Jehle

Wenn nicht, dann bliebe den Karlsruhern wohl wirklich nichts anderes mehr als das zu tun, was ein Gemeindevorsteher aus Pforzheim gerichtlich durchgesetzt hat.

Rami Suliman jedenfalls ist entschlossen, weiter aller Mittel auzuschöpfen, die ihm der demokratische Rechtsstaat gibt. Sein Ziel: „Mit solchen Parolen soll nie wieder Wahlkampf gemacht werden können.“

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