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Illegales Autorennen

Mit 124 km/h durch Pforzheim: Raser zu Geldstrafe verurteilt

Mit 124 Stundenkilometern wurde ein 26 Jahre alter Pforzheimer am 16. November 2017 gegen 17.15 Uhr auf der Unteren Wilferdinger Straße geblitzt. Nun wurde er vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen mit jeweils 50 Euro sowie einem sechsmonatigen Fahrverbot verurteilt.

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Mit 124 Stundenkilometern wurde ein 26 Jahre alter Pforzheimer am 16. November 2017 gegen 17.15 Uhr auf der Unteren Wilferdinger Straße geblitzt. Nun wurde der junge Mann vom Amtsgericht Pforzheim wegen illegalen Autorennens zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen mit jeweils 50 Euro sowie einem sechsmonatigen Fahrverbot verurteilt. Foto: N/A

Mit 124 Stundenkilometern wurde ein 26 Jahre alter Pforzheimer am 16. November 2017 gegen 17.15 Uhr auf der Unteren Wilferdinger Straße geblitzt. Nun wurde der junge Mann vom Amtsgericht Pforzheim wegen illegalen Autorennens zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen mit jeweils 50 Euro sowie einem sechsmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Von unserem Mitarbeiter Ekart Kinkel

"Wer sich im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtlos verhält, wird bestraft" betonte Richter Ingo Henze bei der Urteilsbegründung. Mit seinem Urteil blieb Henze nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von insgesamt 3 250 Euro sowie ebenfalls ein sechsmonatiges Fahrverbot gefordert hatte

Verteidiger hält Vorfall für Ordnungswidrigkeit

"Es war eine Ordnungswidrigkeit. Und nur weil man die Fristen verpennt hat, wurde daraus ein Strafverfahren konstruiert",  hielt Verteidiger Mehmet Can dagegen. Nur einen Tag nach der Geschwindigkeitsüberschreitung sei sein Mandant schließlich bei Rot über die Ampel gefahren und auch dieses Verfahren wurde von Heinze nun wegen nicht eingehaltener Fristen ebenfalls eingestellt. Außerdem sah Can die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens schlichtweg nicht erfüllt. Dafür müsse seinem Mandanten nämlich nachgewiesen werden, dass er auf der Strecke die "höchstmögliche Geschwindigkeit" erreichen wollte, argumentierte Can. "Das bloße Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit reicht dafür aber nicht aus", verwies der Verteidiger auf die Urteile von anderen Gerichten. "Sonst hätten wir bei jeder Verkehrskontrolle nur noch Straftatbestände."

Unterstellung: Polizei habe falsch gemessen

Zu Anfang der Verhandlung hatte Can noch die Ergebnisse der Messung in Zweifel gezogen und den Polizeibeamten die falsche Handhabung des Lasergerätes unterstellt. Aus technischer Sicht seien die Ergebnisse der Messung allerdings nicht zu bestanden, stellte der Sachverständige Rainer Kurz bei seinem Gutachten klar.

Dass das Auto des Angeklagten bei der Messung bereits über 200 Meter entfernt war, stellte laut Kurz ebenfalls kein Problem dar. "Dieses  Gerät ist für größere Entfernung geeicht", betonte der Gutachter.

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