Skip to main content

Rülke erwägt rechtliche Schritte

Pforzheim: Streit um Innenstadt-Ost eskaliert

Der politische Streit um die geplante City-Ost droht zu eskalieren und könnte wegen fundamental unterschiedlicher Rechtsauffassungen sogar bald Gerichte beschäftigen. Dabei schienen sich Stadt und Projektgegner zumindest beim Prozedere einig. Doch das ist Kurier-Recherchen zufolge eine Fehleinschätzung.

Boch rülke pforzheim
MEHR MACHT: Hans-Ulrich Rülke (FDP, rechts) könnte bald die größte Fraktion in Pforzheim anführen. Für Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) wird es dadurch schwieriger. Foto: str

Der politische Streit um die geplante Innenstadt-Ost in Pforzheim eskaliert und könnte wegen fundamental unterschiedlicher Rechtsauffassungen sogar bald Gerichte beschäftigen. Dabei schienen sich Stadt und Projektgegner zumindest beim Prozedere einig. Doch das ist Kurier-Recherchen zufolge eine Fehleinschätzung.

Der politische Streit um die geplante City-Ost könnte zum juristischen Streit auswachsen. Dabei sollte die

Berücksichtigung des Bürgerbegehrens im Investorenvertrag die Wogen glätten. Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein, könne man mit dem Investor auch nach Vertragsunterzeichnung in diesem Sinne immer noch nachverhandeln, so der OB beschwichtigend. Boch will damit offenbar Rülke und dem Aktionsbündnis gegen die Innenstadt-Ost den Wind aus den Kommunalwahlkampf-Segeln nehmen.

Rechtsstreit um Innenstadt-Ost?

Nach Recherchen des Pforzheimer Kurier haben die Kontrahenten allerdings höchst unterschiedliche Auffassungen zu wichtigen juristischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren. Ein langwieriger Rechtsstreit könnte die Folge sein. Das ambitionierte Bauvorhaben zur Stärkung der Innenstadt, das der Gemeinderat im Dezember eigentlich verbindlich beschlossen hatte, könnte womöglich auch ohne erfolgreichen Bürgerentscheid noch wackeln.

Wie Hans-Ulrich Rülke zum Start der Unterschriftensammlung am 22. November sagte, wäre das Bürgerbegehren aufgrund seiner Fragestellung obsolet, sobald der Oberbürgermeister den Vertrag mit dem Investor unterschreibt. Das klingt logisch, weil es in der Fragestellung eindeutig heißt „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pforzheim keinen Vertrag abschließt ...“. Doch ausgerechnet die Verwaltung traut dem Bürgerbegehren offenbar mehr zu als dessen Initiatoren.

Rathaus Pforzheim widerspricht Rülke

Trotz der Formulierung der Frage und entgegen der Einschätzung des Initiators Rülke sei das Bürgerbegehren womöglich auch nach der im Februar vorgesehenen Vertragsunterzeichnung noch juristisch relevant. Der Leiter des Rechtsamtes Detlef Wagner räumt zwar ein, die Berücksichtigung des Begehrens sei auch eine politische Entscheidung gewesen, aber der Oberbürgermeister habe dadurch auch die juristischen Interessen der Stadt gewahrt. Wagner nennt konkret den etwaigen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“, dem man vorbaue.

Streit über Frist für Bürgerbegehren

Nach Darstellung der Stadt gilt für das Bürgerbegehren eine dreimonatige Antragsfrist, weil es sich auf einen Gemeinderatsbeschluss im November beziehe. Darauf ist auch der Zeitplan mit dem Investor abgestimmt. Das Aktionsbündnis vertritt eine andere Rechtsauffassung. Rülke zufolge „handelt es sich um ein sogenanntes Initiierendes Bürgerbegehren für das keine Frist gilt“. Man verfolge zwar das Ziel, das Bürgerbegehren so schnell als möglich auf den Weg zu bringen, „wir werden aber weiter sammeln, sollte bis Ende Februar nicht die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht sein“. Rülke zufolge lagen Anfang der Woche rund 2 800 Unterschriften in der FDP-Geschäftsstelle vor. Hinzu kämen die gesammelten Unterschriften anderer Aktivisten. Für eine Zulässigkeit müssen 6 500 Unterschriften (sieben Prozent der Wahlberechtigten) vorliegen.

Rechtsmittel gegen Bauarbeiten möglich?

Im Projektgebiet sollen bereits Mitte März erste Tiefbauarbeiten stattfinden, die laut Stadtverwaltung aber auch unabhängig des Projekts angestanden hätten. Das könnte insbesondere dann zu Verwerfungen führen, wenn bis dahin das Unterschriftenquorum erfüllt und das Bürgerbegehren per Gemeinderatsbeschluss als zulässig erkannt wurde. Dann dürften laut Paragraf 21 der Gemeindeordnung keine „dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung“ mehr vollzogen werden. Gilt das auch für die Tiefbaumaßnahmen? Detlef Wagner, der Leiter des Städtischen Rechtsamts, verneint dies.

Die Projektgegner kommen zu einem anderen Schluss. Sie rechnen diese Tiefbauarbeiten eindeutig der Innenstadt-Ost zu. Und wenn die Stadt trotz Zulässigkeit des Begehrens weiterbaut? „Rechtliche Schritte sind für diesen Fall durchaus denkbar“, stellt Rülke klar.

Auswirkungen von Bürgerentscheid unklar

Auch über die Auswirkungen eines möglicherweise erfolgreichen Bürgerentscheids gehen die Ansichten diametral auseinander. Nach Kurier-Informationen schätzt man die Erfolgsaussichten im Rathaus äußerst gering ein, möchte sich darüber aus juristisch-taktischen Gründen aber nicht konkret äußern. Sollte am Ende tatsächlich eine Mehrheit der Pforzheimer mit Ja stimmen und dabei das Stimmenquorum von 18 500 Bürgern erreicht sein, sieht man im Rathaus die Innenstadt-Ost aber immer noch nicht grundsätzlich gefährdet. Schließlich gehe es bei der Fragestellung nicht um die Innenstadt-Ost, sondern „nur“ um das Technische Rathaus, das bekanntlich für das Projekt abgerissen werden soll.

Hans-Ulrich Rülke stellt indes für die Projektgegner klar: „Wenn das Bürgerbegehren Erfolg hat, dann muss Ten Brinke auf eine hohe zweistellige Millionensumme an Mieten verzichten. Nach unserer Überzeugung wird dann das Projekt sterben, das Technische Rathaus stehen bleiben und der Schlossberg wieder befahrbar sein.“

Wann ist ein Bürgerbegehren zulässig? Wie kommt es zu einem Bürgerentscheid? Diese und andere Fragen beantwortet das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg .

nach oben Zurück zum Seitenanfang