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Kein Urteil in Sicht

Prozess zum Mord an Simon Paulus: Beweisanträge sorgen für Verlängerung

Im Karlsruher Mordprozess um den Tod des Birkenfelder Büchsenmachers Simon Paulus ist noch immer kein Ende in Sicht. Die Sitzung wurde aufgrund mehrerer Beweisanträge auf Donnerstag vertagt. Dadurch wird sich auch die für Freitag geplante Urteilsverkündung verschieben.

Landgericht Karlsruhe
Das Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archivbild

Weil Rechtsanwalt Ulrich Sommer, Verteidiger des 30-jährigen Hauptangeklagten, einen zweiten Befangenheitsantrag sowie sechs Beweisanträge stellte, wurde die von mehreren kurzen Unterbrechungen geprägte Verhandlung am Landgericht vom Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt nach zweieinhalb Stunden auf diesen Donnerstag um 14 Uhr vertagt. Weil die Beweisanträge nach Schmidts Einschätzung nicht „ad hoc“ bearbeitet werden können und Sommer mit seiner Aussage „soweit für den heutigen Tag“ bereits weitere Anträge in Aussicht stellte, kann das Verfahren nicht wie ursprünglich geplant am Freitag mit der Urteilsverkündung zu Ende gebracht werden.

Befangenheitsanträge zurückgewiesen

Deshalb forderte Schmidt die Verteidiger der vier Angeklagten sowie die drei Nebenklagevertreter zur weiteren Prozessplanung auf, der Kammer bis Donnerstagvormittag sämtliche Termine in den kommenden drei Monaten mit zwingenden Gründen für ein Nichterscheinen vor Gericht schriftlich mitzuteilen. Die beiden Befangenheitsanträge hatte das Gericht am Anfang des Verhandlungstags noch als unbegründet zurückgewiesen.

Es geht um Funkgeräte und mehrere Aussagen

Mit seinen Beweisanträgen forderte Sommer vor allem die Überprüfung der Aussagen der 27 und 42 Jahre alten Mitangeklagten. So habe der 27-Jährige, der dem Hauptangeklagten nach eigenen Aussagen beim Vergraben der Leiche geholfen hat, seine Aussagen bei mehreren polizeilichen Vernehmungen aus „taktisch geprägten“ Gründen immer weiter an den Stand der Ermittlungen angepasst.

Und erst als dem 27-Jährigen klar geworden sei, dass er wegen Beihilfe zu einer Straftat im Gefängnis landen könnte, habe er Anfang Februar noch berichtet, dass ihm der 30-Jährige erzählt habe, wie er Paulus umgebracht habe, begründete Sommer seinen Antrag.

Außerdem beantragte er die Überprüfung der beiden Walkie-Talkies, die der 30-Jährige und der 42-Jährige am 29. August bei sich hatten. Der 42-Jährige hatte vor Gericht behauptet, dass ihn der 30-Jährige vor Paulus’ Haus abgesetzt und erst nach dem Tod des Büchsenmachers per Funkgerät herbeigerufen habe. Weil auch ein Walkie-Talkie digitale Spuren hinterlasse, könne diese Aussage durch eine kriminaltechnische Untersuchung als Lüge überführt werden, so Sommer.

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