Skip to main content

Mietprozess vor Amtsgericht

Bewohner in Rastatt klagen über Gesundheitsbeschwerden wegen Schimmels

Schimmel in der Wohnung ist der Horror für viele Mieter. Vor dem Amtsgericht Rastatt kam es jetzt zu einem Prozess, in dem Bewohner über massive Gesundheitsprobleme wegen Schimmels berichteten. Sie waren allerdings nicht Kläger, sondern Beschuldigte. Monatelang hatten sie keine Miete gezahlt.

None
Schwarze Ränder am Fenster: Die Bewohner der Rastatter Wohnung sagen, Schimmel habe sie krank gemacht. Foto: Janina Keller

Irgendwann kann die Frau ihre Tränen im Gerichtssaal nicht mehr zurückhalten. Sie erzählt davon, dass die Medikamente, die sie nehmen muss, die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes gefährden. Schuld seien die Zustände in ihrer Wohnung, in der Schimmel die Luft belaste. Sie selbst trägt ein Sauerstoffgerät, dessen Schläuche zu ihrer Nase führen. Der Schuldige sitzt aus ihrer Sicht am Nachbartisch: der Vermieter.

Amtsgerichtsdirektor Klaus Felder leitete am Donnerstag den ersten Verhandlungstag eines Zivilprozesses zwischen beiden Parteien. Im Vorfeld hatten sich die Frau und ihr Partner an unsere Redaktion gewandt. Im Frühjahr bezogen sie mit ihren beiden Kindern die Wohnung in Rastatt. Schon kurz darauf hätten die ersten Beschwerden eingesetzt: Bronchitis und Atemprobleme. In der Wohnung gebe es Schimmel, der so überdeckt gewesen sei, dass er bei den Besichtigungen im Vorfeld nicht auffiel.

Monatelang keine Miete gezahlt

Vor Gericht stand das Paar aber nicht als Kläger, sondern als Beklagte. Denn die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwalt Heinz-Uwe Korell, stellte die Sache ganz anders dar. Die Wohnung sei explizit in renovierungsbedürftigem Zustand übergeben worden, Schimmel habe es aber nicht gegeben.

Es sei vereinbart worden, dass die Bewohner die Zimmer renovieren und dafür eine Monatsmiete erlassen bekommen. Danach sei nur noch einmal Miete geflossen, seitdem hätten die Eigentümer – eine Erbengemeinschaft – kein Geld mehr gesehen. Deshalb zogen sie vor Gericht, damit die Mieter die Wohnung räumen.

Angesichts dieser Ausgangslage stellte Richter Felder die Frage in den Raum, ob es sich lohne, den Rechtsstreit durchzuziehen. Schließlich sei es auch im Interesse der Bewohner, die Wohnung so schnell wie möglich zu verlassen. Anwalt Klaus Harsch, der das Paar vertrat, betonte, dass die Familie schon längst ausgezogen wäre, wenn sie eine Wohnung gefunden hätte. Aber weder die Suche auf dem privaten Sektor noch die Anfrage bei der Stadt Rastatt nach einer Sozialunterkunft seien erfolgreich gewesen.

Anwälte können sich nicht auf Kompromiss einigen

Trotzdem schien im Gerichtssaal kurzzeitig eine Einigung möglich. Korell schlug für die Klägerseite vor, auf alle Mieteneinnahmen zu verzichten, wenn sich die Familie dazu verpflichte, die Wohnung bis Ende März zu räumen. Seiner Einschätzung nach werde die Stadt der Familie dann auch umgehend eine Wohnung zur Verfügung stellen, vor allem angesichts der Schwangerschaft und der angeschlagenen Gesundheit: „Wenn das kein Härtefall ist, was dann?“, sagte er.

Er verband den Vorschlag aber mit der Forderung, dass die Beklagten damit auf alle künftigen Ansprüche verzichten müssten. Doch das brachte den Kompromiss zum Scheitern. „Das können wir nicht machen“, sagte Harsch. Aus seiner Sicht könnte die Frau Anspruch auf Schmerzensgeld haben, der weit höher sei als die bislang ausgefallene Miete. Der Rechtsanwalt des Paares sah in dem Rechtsstreit allerdings auch etwas Gutes: „Vielleicht ist es nicht so schlecht, wenn die Sache aufgearbeitet wird.“

Er spielte damit auf die Frage an, in welchem Zustand sich die Wohnung tatsächlich befindet und was die Ursache dafür ist. Laut seinen Mandanten haben sich zwei weitere Parteien in dem Mehrfamilienhaus gemeldet, dass bei ihnen Schimmel sichtbar sei. Korell und sein Mandant bestreiten das. Aus ihrer Sicht versuchen die Mieter nur, das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Die verloren gegangene Miete haben sie längst abgeschrieben: „Da wird nichts zu holen sein.“

nach oben Zurück zum Seitenanfang