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Streit vor Gericht

Facebook-Streit geht weiter: Rastatter Ex-OB Walker will sich wehren

Nach dem Rechtsstreit mit Andreas Härtel kündigt der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker die nächste juristische Auseinandersetzung an. Es geht um einen Streit auf Facebook - und um den Vorwurf, "Hass und Hetze" zu initiieren.

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Die App des sozialen Netzwerks Facebook. Foto: Fabian Sommer/dpa

Nach dem Rechtsstreit mit Andreas Härtel kündigt der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker die nächste juristische Auseinandersetzung an. Wieder geht um einen Streit auf Facebook - und um den Vorwurf, "Hass und Hetze" zu initiieren.

Ihren Beginn hatte der juristische Streit zwischen dem Ex-OB Walker und Andreas Härtel auf Facebook. Dort hatte sich Härtler über den Ex-OB mit den Worten geäußert: „Und an Herrn Walker: Sie sind das Allerletzte. Schämen Sie sich.“ Dabei ging es um Walkers Mandat als Rechtsanwalt einer Anwohnerin, die sich 2018 erfolgreich gegen die Feuertaufe in Niederbühl gewehrt hatte.

Walker wertete die Formulierung als Beleidigung und zog vor Gericht. Am vergangenen Freitag wies Richter Uli Ehrmann die Klage ab. Im Zuge der Berichterstattung über den Prozess entwickelte sich eine weitere Facebook-Diskussion. Walker zitiert in einer Mitteilung den Beitrag eines anderen Nutzers, der orthografisch nicht ganz korrekt geschrieben habe: „Wenn Herr Walker nicht hören will, muss er es vielleicht bald füllen. Recht hin oder her.… Es wird für alle das beste sein. Besonders Ihrer Gesundheit. … bedenke das Ende.“

Das ehemalige Stadtoberhaupt kündigt an, dass sich darum „noch die Strafjustiz kümmern werde“. Härtel wirft er in diesem Zusammenhang erneut vor, „Hass und Hetze“ zu initiieren. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht sei „nicht der Niedergang der Vereine und des örtlichen Brauchtums“ verhandelt worden.

Pro & Kontra:

Gegenstand des Verfahrens sei die Frage gewesen, ob Härtels Äußerung von einem Anwalt hinzunehmen sei, der nichts anderes getan habe, als seine Aufgabe zu erfüllen und seine Mandantschaft erfolgreich zu vertreten. Weiter schreibt Walker: „In Fällen wie dem vorliegenden meine ich: Organe der Rechtspflege verdienen Schutz vor Wutbürgern.“ Er sei gespannt auf die Urteilsbegründung, warum die Facebook-Äußerungen vom Grundgesetz geschützt sein sollen.

BNN
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