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PFC-Prozess mit Pilotfunktion

Hügelsheim klagt gegen Komposthändler

Die juristische Auseinandersetzung im PFC-Skandal in Mittelbaden geht in eine neue Runde. Am Donnerstag wurde der Rechtsstreit der Gemeinde Hügelsheim gegen den als Verursacher der PFC-Belastung in Verdacht stehenden Komposthändler und andere vor der dritten Zivilkammer am Landgericht in Baden-Baden öffentlich verhandelt.

Rathaus in Hügelsheim mit Blick auf den Kirchturm.
Spannend wird es bei den Kommunalwahlen in Hügelsheim. 14 Sitze sind zu vergeben. Foto: Hans-Jürgen Collet (Archiv)

Von Patricia Klatt

Bürgermeister Dehmelt ist dabei

Hügelsheims Bürgermeister Reiner Dehmelt war selbst vor Ort und wurde von den Rechtsanwälten Eckhard Bogs und Eva del Alcazar von Buchwald von einer Karlsruher Kanzlei begleitet, der Komposthändler wurde durch seinen Rechtsanwalt Cedric Meyer vertreten. Die Gemeinde Hügelsheim macht Schadensersatzansprüche geltend wegen der nachweislich mit den diversen perfluorierten Chemikalien belasteten Flächen, die Chemikalien gelangten ins Grundwasser und gefährdeten die Trinkwasserversorgung.

Trinkbrunnen wurde geschlossen

Um weiterhin PFC-freies Trinkwasser in Hügelsheim anbieten zu können, musste einer der beiden Trinkbrunnen im direkten Abstrom der PFC-belasteten Flächen bereits abgeschaltet werden. Der Vorsitzende Richter Maué sprach in einem kurzen Überblick die einzelnen rechtlichen Aspekte an, die in dieser Angelegenheit in Frage kommen könnten. Die wichtigsten sind Teile des Wasserrechtes und die zehnjährige Verjährungsfrist. Wann sei der Schaden entstanden, wann hat die Kompostfirma die Papierschlämme bezogen, auf welche Grundstücke seien sie genau gekommen – das seien alles weitere Fragen, die man klären müsse, so Maué.

Verhandlung dauerte nur eine halbe Stunde

Der Rechtsanwalt des Komposthändlers sprach auch erneut die Klärschlämme als Ursache an. Nach etwas mehr als einer halben Stunde war diese erste Verhandlung schon vorbei, die Frage einer gütlichen Einigung, die der Vorsitzende Richter Maué ebenfalls stellte, blieb unbeantwortet. Nun sollen sich die beiden Parteien innerhalb der nächsten vier Wochen zu den angesprochenen Punkten äußern und das Gericht wird dann über die Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens in der Sache entscheiden. Eckhard Bogs zeigte sich gegenüber den BNN zufrieden, das Ganze sei eine komplexe Materie, aber grundsätzlich sehe das Gericht eben die Ansprüche, wenn auch mit tatsächlichen und rechtlichen Hürden, so Bogs. Im Hinblick auf das Wasserrecht sehe er gute Prognosen und bei der Frage der Verjährung sei es ganz entscheidend, ab wann man sich darauf berufen könne. Man sei da aber guten Mutes.

Weitere Prozesse dürften folgen

Auch Hügelsheims Bürgermeister Reiner Dehmelt hatte den Eindruck, „dass sich das alles heute doch nicht so schlecht angehört hat“. Diese Schadensersatzklage der Gemeinde Hügelsheim im Zusammenhang mit den Kosten durch die PFC-Belastung ist die erste gegen den Komposthändler und hat somit sicherlich Pilotcharakter, denn es ist davon auszugehen, dass weitere Klagen anderer Betroffener in Vorbereitung sind. Im Januar 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden die Ermittlungen gegen den Komposthändler und andere zwar eingestellt, aber betont, dass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durch die Verfahrenseinstellung nicht berührt seien. Ebenfalls noch nicht entschieden ist über den Antrag auf Klageerzwingung, den die Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser für Kuppenheim“ eingereicht hat.

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