Skip to main content

Weniger Patienten in Praxen

In Corona-Zeiten zum Zahnarzt: Viele Patienten sind verunsichert

In Corona-Zeiten zum Zahnarzt: Die zahnärztliche Versorgung ist trotz Coronavirus gewährleistet. „Es sind alle Eingriffe möglich, die medizinisch indiziert sind“, erklärt Clemens Schopp, Kreisvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rastatt/Baden-Baden.

BITTE WEIT AUFMACHEN: Die zahnmedizinische Versorgung ist auch in Corona-Zeiten gewährleistet.
BITTE WEIT AUFMACHEN: Die zahnmedizinische Versorgung ist auch in Corona-Zeiten gewährleistet. Foto: dpa

Kann ich in Corona-Zeiten zum Zahnarzt? Diese Frage stellen sich in derzeit viele Patienten. In einigen europäischen Ländern werden nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt, in Deutschland wird die zahnärztliche Versorgung dagegen trotz Coronavirus aufrecht erhalten.

„Wir sind unverändert für unsere Patienten da“, betont Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. „Es sind alle Eingriffe möglich, die medizinisch indiziert sind“, erklärt auch Clemens Schopp, Kreisvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rastatt/Baden-Baden.

„Es ist eine starke Verunsicherung bei den Patienten da, ob sie in die Praxis kommen sollen oder nicht“, hat Zahnärztefunktionär Torsten Tomppert beobachtet. Nach vielen Gesprächen mit Kollegen geht er von einem Rückgang von 50 bis 60 Prozent des normalen Patientenaufkommens aus.

Patienten reagieren mit starker Verunsicherung

Die aktuelle Rechtslage ist in der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 9. April geregelt. Demnach können neben der Behandlung von akuten Erkrankungen und von Schmerzzuständen, also Notfällen, auch „alle medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen durchgeführt werden“, so die Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Bei der zahnärztlichen Behandlung gelten in Deutschland schon immer hohe Hygienestandards, die sowohl dem Schutz der Patienten als auch des Praxispersonals Rechnung tragen.

Sehr hohe Hygienestandards in Zahnarztpraxen

Diese wurden nochmals erhöht: Ein Rastatter Zahnarzt, der namentlich nicht genannt werden möchte, berichtet, dass er mittlerweile neben Handschuhen, Mundschutz und Schutzbrille ein Schutzvisier einsetzt. „Schlussendlich ist es in der Verantwortung des einzelnen Zahnarztes“. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Zahnärztekammer heraus gegebenen „Verhaltens-Empfehlungen“ seien Empfehlungen.

Der Zahnarzt hat vor Ostern seine Praxis vorsorglich „von hundert auf null“ heruntergefahren. Mittlerweile wurde der Betrieb wieder aufgenommen, auch wenn die Mitarbeiter noch in Kurzarbeit sind. Einige Praxen in Rastatt haben ihre Öffnungszeiten reduziert.

Nicht zum Zahnarzt gehen sollten derzeit Patienten mit Erkältungssymptomen aller Art. Weiterhin bieten viele Praxen Händedesinfektionsmittel und Masken an. Auch die Praxisabläufe wurden angepasst, damit Patienten nicht im Wartebereich zusammentreffen.

Für Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, wurden zahnmedizinische Ambulanzen und Schwerpunktpraxen eingerichtet, etwa am Städtischen Klinikum Karlsruhe.

Zahnarztvertreter plädiert für Sachlichkeit

Für Sachlichkeit und Fakten statt Emotionen plädiert Manfred Lieken, Kreisvorsitzender der Zahnärztekammer: „Die erste Bürgerpflicht ist Ruhe.“

Sein Rat: „Man sollte grundsätzlich vor dem Aufsuchen der Praxis den telefonischen Kontakt herstellen“. Im Gespräch mit dem Zahnarzt könne geklärt werden, ob beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt wird, weil diese medizinisch indiziert sei, da ansonsten eine Entzündung entstehen könne, oder ob es sich um eine kosmetische Maßnahme handele.

Mehr zum Thema:

Was die neue Maskenpflicht betrifft, sei es wichtig, dass kein falsches Sicherheitsgefühl aufkomme und die allgemeinen Hygieneregeln weiter beachtet werden, betont Lieken. Zu vermeiden sei, die durch den Atem feuchte Maske mit den Händen anzufassen, da sonst Viren durch Schmierinfektion übertragen werden können. Zahnarzt Manfred Lieken: „Der Sicherheitsabstand bleibt die wirkungsvollste Maßnahme.“

nach oben Zurück zum Seitenanfang