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Tiere nicht geschützt

Krähen-Galgen in Durmersheim: Töten war legal

Das Töten der Durmersheimer Krähen war wohl legal, aber sie öffentlich aufzuhängen war es nicht. Bei den toten Krähen, die diesen Sommer an einem Galgen über einem Erdbeerfeld bei Durmersheim hingen, handelt es sich um Rabenkrähen und nicht um geschützte Saatkrähen.

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Aufgehängte Krähen an einem Feld bei Durmersheim Foto: Privat

Das Töten der Durmersheimer Krähen war wohl legal, aber sie öffentlich aufzuhängen war es nicht. Bei den toten Krähen, die diesen Sommer an einem Galgen über einem Erdbeerfeld bei Durmersheim hingen , handelt es sich um Rabenkrähen und nicht um geschützte Saatkrähen.

Dies ergab nun ein DNA-Test, den die Polizei beim Veterinäramt in Auftrag gegeben hatte.

Ungeschützte Rabenkrähen abzuschießen ist legal, solange es sich beim Schützen um einen zugelassenen Jäger handelt. Und auch dies war in Durmersheim offenbar der Fall. Nähere Angaben zum jagdberechtigten Schützen wollte die Polizei nicht machen, da es in Durmersheim nicht viele Personen gibt, die über diese Berechtigung verfügen.

Tierkadaver nicht „fachgerecht entsorgt”

Teuer wird es für den Krähen-Jäger aber möglicherweise dennoch. „Es handelt sich nach unseren Ermittlungen zwar um einen erlaubten Abschuss. Aber der Schütze wäre anschließend verpflichtet gewesen, die Tierkadaver fachgerecht zu entsorgen“, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage. Der Verantwortliche wurde ermittelt und wegen unsachgemäßer Entsorgung der Tiere angezeigt. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet jetzt die Bußgeldstelle des Landratsamtes.

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