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Streit wegen Facebook-Äußerung

Rastatts Ex-Oberbürgermeister Walker erleidet Schlappe vor Gericht

Niederlage vor dem Amtsgericht für Klaus-Eckhard Walker: Der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister hatte den in der Region als DJ Andi bekannten Andreas Härtel wegen Beleidigung verklagt und Schmerzensgeld verlangt. Der Streit entzündete sich an einer Äußerung auf Facebook.

Ein Schild vor einem Gebäude
Amtsgericht Rastatt Foto: Holger Siebnich

Niederlage vor dem Amtsgericht für Klaus-Eckhard Walker: Der ehemalige Rastatter Oberbürgermeister hatte den in der Region als DJ Andi bekannten Andreas Härtel wegen Beleidigung verklagt und Schmerzensgeld verlangt. Am Freitag sprach Richter Uli Ehrmann das Urteil. Er wies die Klage ab.

Der Zivilprozess war ein Nachspiel der juristischen Auseinandersetzung rund um die Niederbühler Feuertaufe im Jahr 2018. Walker hatte damals als Rechtsanwalt eine Anwohnerin vertreten und vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Sieg errungen. Das Gericht stellte Mängel in der gaststättenrechtlichen Genehmigung der Stadtverwaltung für die Feuertaufe fest . Die Narren verlegten die Veranstaltung daraufhin von der Ortsmitte aufs Sportgelände.

Walker fordert 500 Euro Schmerzensgeld

Härtel ist Administrator einer Rastatter Facebook-Gruppe mit inzwischen 5.344 Mitgliedern. Dort verfasste er im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit einen Beitrag, der unter anderem die Äußerung enthielt: „Und an Herrn Walker, sie sind das allerletzte. Schämen sie sich.“ Walker empfand diese Formulierung als ehrverletzend und klagte auf Unterlassung und 500 Euro Schmerzensgeld.

Das wies Richter Ehrmann jetzt zurück. Eine mündliche Begründung für seine Entscheidung gab er nicht. Stattdessen verwies er auf das schriftliche Urteil, das beiden Parteien voraussichtlich Mitte kommender Woche zugehen werde.

Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?

Bei einem Gütetermin im Dezember hatte Ehrmann anklingen lassen, dass es im Kern zum zwei Fragen gehe: Ist das Zitat eine Beleidigung oder wird es von der Meinungsfreiheit gedeckt? Und auch wenn es eine Beleidigung wäre, müsse noch geklärt werden, ob wegen der Formulierung auch Schmerzensgeld fällig werde.

Eine erste Schlappe hatte Walker bereits Anfang Januar hinnehmen müssen. Da in Härtels Facebook-Gruppe nach dem Gerichtstermin im Dezember eine weitere Diskussion über das Thema folgte, in deren Rahmen sich auch andere Nutzer über Walker äußerten, legte der Ex-OB mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach. Das lehnte das Amtsgericht aber ab. Walker sei zuzumuten, den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten – das nun ebenfalls mit einer Niederlage für ihn endete.

Nur eine Partei ist beim Richterspruch anwesend

Im Gegensatz zu Walker war Härtel bei der Urteilsverkündung anwesend. Er verließ das Amtsgericht nach dem Richterspruch zufrieden. Wie er gegenüber unserer Redaktion erklärte, habe er mit dem für ihn positiven Richterspruch gerechnet. Er kündigte außerdem an, mit seinem Anwalt prüfen zu wollen, ob er nun seinerseits juristisch gegen das ehemalige Stadtoberhaupt vorgehe.

Unmotivierte Hetze und Hass,
Beleidigungen und GewaltandrohungKlaus-Eckhard Walker, ehemaliger Oberbürgermeister

Beleidigungen und Gewaltandrohung

Walker unterstellte Härtel darüber hinaus, vor dem Hintergrund dessen Tätigkeit als DJ aus finanziellen Gründen zu handeln. Er argumentierte außerdem: „Feste feiern darf nur, wer Rücksicht nimmt. Und, dass niemand an anderer Leute Hark urinieren oder in Vorgärten erbrechen darf, ist eine Frage guter Kinderstube. Ein Anwalt, der sich für die unter solchen ,Festen’ Leidgeprüften einsetzt, ist deswegen beileibe nicht ,das allerletzte’.“

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