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Auch Alkoholverbot geplant

Stadt Rastatt will Sex auf Schulhöfen untersagen

Die Pläne der Stadt Rastatt klingen kurios – aber werden wohl ihre Gründe haben. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, Sex auf Schulhöfen zu verbieten. Auch der Konsum von Alkohol soll untersagt werden – beides offenbar auf Wunsch der Polizei.

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Gut gesichert ist der innen liegende Schulhof des Ludwig-Wilhelm-Gymnasiums schon jetzt. Die neue Benutzungssatzung soll es Ordnungskräften erleichtern, Störer besser in den Griff zu bekommen. Foto: Collet

Die Pläne der Stadt Rastatt klingen kurios - aber werden wohl ihre Gründe haben. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, Sex auf Schulhöfen zu verbieten. Auch der Konsum von Alkohol soll untersagt werden -  offenbar auch auf Wunsch der Polizei.

Damit es den Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes künftig leichter fällt, Störungen auf den Schulhöfen der Stadt mit Ordnungsgeldern zu ahnden, schlägt der Verwaltungsausschuss dem Gemeinderat eine Veränderung der Schulhofsatzung vor.

So will man künftig ausdrücklich verbieten, dass rund um die Schulen Alkohol getrunken oder geraucht wird. Außerdem will man auch „das Vornehmen oder das Vornehmen lassen von sexuellen Handlungen an sich oder an anderen“ untersagen.

Immer wieder, so berichtete Bürgermeister Arne Pfirrmann, werden auf den öffentlich zugänglichen Bereichen der Schulgelände Mülleimer zusammengetreten, Scheiben eingeschlagen, Lebensmittelreste umhergeworfen und mit lauter Musik und Gegröle die Nachbarschaft tyrannisiert.

Dies sei insbesondere an Wochenenden, sowie in den Abend- und Nachtstunden der Fall. Als Schwerpunkte dieser unerwünschten Vorfälle nannte der Bürgermeister die Schulhöfe des Ludwig-Wilhelm-Gymnasiums und der Hansjakobschule.

Eingezäunte Schulhöfe

Um Abhilfe zu schaffen, wurde bereits zum Jahresanfang der innen liegende Schulhofbereich des Ludwig-Wilhelm-Gymnasiums vollständig eingezäunt.

Am Zaun rund um die Hansjakobschule wird noch gearbeitet. Zusätzlich wurden die Höfe dieser beiden Schulen verstärkt vom Polizeivollzugsdienst und den Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes kontrolliert.

Ein weiteres Schul-Thema:

Mit der neuen Satzung will man den Ordnungskräften das Eingreifen erleichtern. So werden ausdrücklich alle unerwünschten Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit definiert.

Geldbußen bis 1000 Euro möglich

Bei Verstößen können so Geldbußen in Höhe von fünf bis 1 000 Euro ausgesprochen werden. „Es war der Wunsch der Polizei, mit einer konkreten Satzung den Umgang mit Störern deutlich zu erleichtern“, erklärte Pfirrmann in der Ausschusssitzung.

Die Grenzen, innerhalb derer die neue Benutzungssatzung gelten soll, sind rund um die städtischen Schulgelände eindeutig definiert. Insbesondere für Vereinsveranstaltungen sollen aber auch Ausnahmen möglich sein.

Die Ausschussmitglieder waren nach eigenem Bekunden nicht begeistert, dass solche Maßnahmen getroffen werden müssten, sprachen sich aber einstimmig dafür aus, dem Gemeinderat die neue Benutzungssatzung zu empfehlen.

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