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Steuerschaden von rund 1.500 Euro

28-Jähriger wird mit 9.400 Zigaretten am Baden-Airpark erwischt

Ein Fluggast aus Bukarest hatte am Freitag am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden 9.400 Stück Zigaretten mit dabei. Gefunden wurde die nicht-versteuerten Tabakwaren, als Beamte des Hauptzollamtes den 28-Jährigen kontrollierten.

Foto: Zoll
Die Zigaretten hatte der Reisende im Gepäck mitgebracht. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Der Mann war mit einer Maschine aus Bukarest nach Deutschland eingereist. Die Zigaretten wurden von den Beamten in seinem persönlichen Gepäck entdeckt. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen Steuerbetrug gegen den jungen Mann eingeleitet. Die offene Steuer beläuft sich auf insgesamt 1.537,84 Euro. Da der Reisende nicht in Deutschland wohnt, wurde eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe in derselben Höhe festgelegt. Außerdem wurden die Zigaretten vom Zoll sichergestellt.

Obwohl Europäer innerhalb der Europäischen Union (EU) unbegrenzt reisen dürfen, gibt es Beschränkungen, die die Einfuhr bestimmter Waren regeln. Dies teilte das Hauptzollamt in Karlsruhe am Mittwoch mit. Für den persönlichen Bedarf dürfen grundsätzlich aus jedem Mitgliedsland, davon ausgenommen sind die Sondergebiete, Waren abgabenfrei und ohne Zoll nach Deutschland mitgebracht werden.

Allerdings können die Zollmitarbeiter die Weiterverwendung der Waren anzweifeln, sobald größere Mengen im Gepäck Reisender gefunden werden. Dies geschah auch im Falle des 28-jährigen Fluggastes. Für steuerpflichtige Waren, wie Zigaretten, gelten bestimmte Richtmengen. Diese Menge liegt bei Zigaretten bei bis zu 800 Stück, bei Zigarillos sind es nur 400 Stück und bei Zigarren 200 Stück.

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