Jetzt steht es fest: Für Besucher des Weihnachtsmarkts in Baden-Baden gelten die 2G-Regeln. Das heißt, der Zutritt ist nur Gästen erlaubt, die entweder geimpft oder genesen sind. Das teilt die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH (BBT), die den Markt – in Baden-Baden unter dem Namen Christkindelsmarkt bekannt – federführend organisiert, am Freitag mit.
Diese Entscheidung sei mit dem BBT-Aufsichtsrat und mit dem Hauptausschuss des Gemeinderats abgestimmt. Der 2G-Nachweis bei der Einlass-Kontrolle gilt für Erwachsene, ausgenommen sind Kinder und Jugendliche.
Die kommunalpolitisch Verantwortlichen und die BBT reagieren damit auf die sich seit Tagen zunehmend verschärfende Infektionslage. Aller Voraussicht nach überschreiten die Zahlen demnächst die kritische Marke der Alarmstufe, die vor allem für nicht geimpfte Menschen mit stärkeren Einschränkungen verbunden ist.
Alle Infos zu Öffnungszeiten und Neuerungen beim Weihnachtsmarkt Baden-Baden 2021 gibt es hier.
Organisatoren wollen keine Trennung von kulinarischen und sonstigen Ständen
„Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen müssen wir uns darauf vorbereiten, dass die Corona-Ampel auf Rot springt und in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe greift“, erklärt Nora Waggershauser. Das hätte für den Marktbetrieb weitreichende Folgen.
Nach Auskunft der BBT-Geschäftsführerin sieht die Corona-Verordnung vor, dass die 2G-Regel an den Essens- und Getränkeständen zwingend gilt. Das heißt, die Hütten mit kulinarischen Angeboten müssten von den Buden mit dem übrigen Waren-Sortiment, für die weiter die 3G-Regel gilt, abgetrennt sein.
Es ist unser erklärtes Ziel, den Besucherinnen und Besuchern ein stimmungsvolles Erlebnis zu ermöglichen.Nora Waggershauser, Kur- und Tourismuschefin
Die Organisatoren wollen diesen Weg der räumlichen Separierung jedoch nicht gehen. „Es ist unser erklärtes Ziel, den Besucherinnen und Besuchern ein stimmungsvolles Erlebnis zu ermöglichen“, betont Waggershauser. Die Kur- und Tourismus-Chefin hatte bereits vor Tagen gegenüber unserer Redaktion bekräftigt, sie wolle definitiv an einem gemeinsamen Markt festhalten, der sowohl die Kunsthandwerker und das musikalische Angebot als auch die Essens- und Getränkestände umfasst.
Gerade diese Kombination trage zum besonderen Flair des Hüttendorfs in der stimmungsvollen Kulisse der historischen Kolonnaden und des Kurgartens bei.
Eine Bändchen-Regelung gibt es auf dem Baden-Badener Weihnachtsmarkt nicht
Die BBT achtet seit Jahren auf ein hochwertiges kulinarisches Angebot, das über Bratwurst und Glühwein hinausgeht. Waggershauser zufolge ist das ein wichtiger Aspekt, den die Besucher schätzten. Zudem sei dieses Gesamtkonzept einer der Gründe, warum der Christkindelsmarkt weit über die Grenzen Baden-Badens bekannt sei und Jahr für Jahr mehrere zehntausend Gäste an die Oos locke.
Nora Waggershauser hält nichts davon, das Markt-Areal in abgetrennte Abschnitte mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen aufzuteilen. Zudem sei das organisatorisch nur sehr schwer umzusetzen. Auch eine Bändchen-Regelung etwa für die Glühweinstände ist nach Ansicht der BBT-Geschäftsführerin nicht sinnvoll.
Etwa 100 Hütten sind auf dem Gelände im Kurgarten verteilt
Der weihnachtliche Markt mit rund 100 Hütten ist Waggershauser zufolge komplett umzäunt. Es sind 20 bis 30 Buden weniger als sonst üblich vorgesehen, um mehr Raum zu schaffen, damit die Besucher größeren Abstand halten können. Ein- und Ausgänge wird es in der Kaiserallee vor den Kolonnaden und bei der Trinkhalle geben.
Der Einlass erfolgt über Drehkreuze, um die Besucher zu zählen und den Zustrom kontrollieren zu können. Die Krippe mit den lebenden Tieren und die Weihnachts-Backstube entfallen wegen Corona in diesem Jahr.
Die Kolonnaden-Geschäfte und das Kurhaus bleiben frei zugänglich
Die Fieser-Brücke, die außerhalb des Christkindelsmarkt-Geländes liegt, bleibt nach Angaben der Kur & Tourismus GmbH frei und ohne Beschränkung zugänglich. Dort befinden sich unter anderem ein Kinder-Karussell und ein Kinder-Riesenrad. Die Geschäfte in den Kolonnaden und das Kurhaus sind nicht in das Markt-Geschehen integriert, um Kunden und Besuchern etwa von Konzerten nicht durch Einlass-Kontrollen zu beeinträchtigen.