Dreh- und Angelpunkt in den damals über 60 Verhandlungstagen 2018 und 2019 war der Gesundheitszustand der Erblasserin gewesen. Das Gericht war im Strafverfahren zu dem Schluss gekommen, dass die Frau an fortschreitender Demenz litt, die bereits bei Errichtung des Testaments zugunsten der Anwältin die Geschäftsfähigkeit ausschloss.
Beide Angeklagte wurden damals zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sieben Jahre bekam die Rechtsanwältin für Untreue und versuchten Betrugs. Ihr Ehemann wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren verurteilt. In der jetzt angestrengten Klage sollte festgestellt werden, dass das Testament rechtsgültig ist.
Doch auch das Zivilgericht sah das anders und stützte sich auf die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren und den dort gehörten Fachleuten. Demnach sei die Erblasserin am 30. Mai 2011 nicht mehr geschäfts- und testierfähig gewesen. Bereits einen Monat zuvor hatte ein Neurologe festgestellt, dass die Erblasserin aufgrund ihrer Demenz zahlreiche Einschränkungen bei Alltagsgeschäften habe. Sie sei nicht mehr im Stande gewesen, einen eigenständigen Willen zu bilden. Folglich, so urteile das Gericht nun, sei das Testament unwirksam.
Vom Vermögen ist wohl nicht mehr viel übrig
In dem vorangegangenen Strafverfahren hatte das Gericht deutliche Worte gefunden. Von beachtlichen Betreuungskosten, Geldverschiebungen, Käufen, Verkäufen, teuren Reisen und Anschaffungen, dicken Kreditkartenabrechnungen, abgeräumten Girokonten und von einer dementen Frau, deren Vermögen den beiden Angeklagten rasch durch die Finger glitt, hatte damals der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer bei der Urteilsbegründung gesprochen.
Ob von dem Vermögen noch viel übrig ist, steht indessen auf einem anderen Blatt. Fakt ist nun allerdings, dass die Anwältin sich ungerechtfertigt auch über den Tod hinaus in den Genuss des Vermögens ihres Schützlings hat bringen wollen.