Das Schöffengericht am Amtsgericht Baden-Baden verhandelt am Donnerstag, 28. April, um 9 Uhr im Sitzungssaal 118 (Fortsetzungstermin am Donnerstag, 12. Mai, ebenfalls um 9 Uhr) gegen einen 29 Jahre alten Mann, dem die Staatsanwaltschaft Baden-Baden in ihrer Anklageschrift vom 14. September 2020 zwei Verbrechen der Vergewaltigung zur Last legt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im März 2020 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zwei Mal mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Die Frau habe den Angeklagten in Baden-Baden aufgesucht, um mit ihm über den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn zu sprechen. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörde hatte der Angeklagte bei der Vernehmung durch die Polizei ein Geständnis abgelegt, das er einige Monate später über seinen Verteidiger widerrufen habe.
Staatsanwaltschaft bezweifelt Glaubhaftigkeit des Widerrufs
Die Staatsanwaltschaft hält den Widerruf des Angeklagten für nicht glaubhaft. Die Verletzungen der Frau, die die Polizei gerufen habe, sprächen für eine Vergewaltigung durch den heute 29 Jahre alten Mann. Zudem habe er ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft gehe nach wie vor davon aus, dass die Schilderung des Opfers richtig gewesen sei.