
Die Burg Alt Eberstein ist das Aushängeschild von Ebersteinburg. Nach mehrjähriger Vakanz soll im kommenden Frühjahr wieder Leben in die historischen Mauern einziehen.
Die Ausschreibung der Gastronomie hatte Erfolg. Es konnte ein neuer Pachtvertrag für das Burgrestaurant abgeschlossen werden. Diese erfreuliche Nachricht erreichte die Ortschaftsräte von Ebersteinburg in ihrer jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats. Der Name des Pächters wurde aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben.
„Natürlich würde das nicht nur die Ebersteinburger freuen, sondern auch die vielen Wanderer. Wenn diese eine Erfrischung, eine kleine Stärkung und den grandiosen Ausblick vom Turm aus genießen könnten, wäre das natürlich ein echtes Highlight“, so die stellvertretende Ortsvorsteherin Katja Frank.
Natürlich würde das nicht nur die Ebersteinburger freuen.Katja Frank
Vize-Ortsvorsteherin Ebersteinburg
Die rund 1.000 Jahre alte Burgruine von Ebersteinburg ist vor allem ein bei Wanderern beliebter Anlaufpunkt, unterwegs auf der Ebersteiner Runde oder dem Premium-Wanderweg Murgleiter. In den vergangenen drei Jahren standen diese ebenso wie ganz normale Ausflügler vor verschlossenen Türen. Hand in Hand ging mit der Schließung des Restaurants auch die Sperrung des Turms für Besucher.
Der Ortschaftsrat hatte sich mehrfach mit dem Thema zu beschäftigen. Einzelne Ortschaftsräte regten unter anderem den Betrieb eines Kiosks im Burghof an. Ein Vorhaben, das nicht zur Umsetzung kommen sollte. Denn für den Betrieb eines Kiosks gelten ähnliche Regeln wie für das Führen eines Restaurants.
Burg-Restaurant wegen technischer Mängel geschlossen
Rückblick: Der Pachtvertrag des Landes mit dem bisherigen Pächter endete am 31. Dezember 2022. Das Restaurant war zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre wegen technischer Mängel in der Küche geschlossen. Gefordert wurde der Einbau eines Fettabscheiders, der in Baden-Baden seit vielen Jahren in der Gastronomie zum Standard gehört. Die nicht unerheblichen Kosten wären zulasten des Pächters gegangen.
Pächter und Unterpächter trafen sich vor Gericht. Um was es im Wesentlichen in dem Verfahren ging, dazu wollte sich damals keiner von den Burg-Gastronomen vor dem Ortschaftsrat äußern. Wohl aber dazu, dass bevor das Restaurant wieder öffnen kann, noch einige Umbauarbeiten notwendig werden.
Aus den Reihen des Verpächters Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg war im Anschluss von konstruktiven Gesprächen zu hören. Man stehe mit einem möglichen zukünftigen Pächter in guten Abstimmungsgesprächen, schrieb auf Nachfrage dieser Redaktion vor mehr als einem Jahr dazu Christian Lindinger, Leiter des Landesbetriebs Vermögen und Bau in Pforzheim.
Burgrestaurant muss vor Wiedereröffnung umgebaut werden
Ebenso bestätigte er, dass bis zur Wiedereröffnung der Gaststätte „sowohl bauliche Anpassungen vorzunehmen als auch strukturelle-organisatorische Komponenten zum Gaststättenbetrieb zu klären sind. Ein ‚ad hoc‘-Gaststättenbetrieb ist daher leider nicht möglich.“ Das Amt ist zuständig für landeseigene historische Monumente.
Die jüngste Initiative geht auf Stadträtin Ulrike Mitzel (SPD) zurück, erinnert sich auf Nachfrage Frank. Sie bat den Landtagsabgeordneten Jonas Weber (SPD), sich nach den Fortschritten der erneuten Ausschreibung des Pachtverhältnisses zu erkundigen, „ob sich in der Sache Burgruine etwas tut“.
Am 28. Juli dieses Jahres erhielt der Abgeordnete Antwort vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Das schreibt: „Dass sich durch die Ausschreibung der Gastronomie ein neuer Pächter für die Burg Alt-Eberstein gefunden hat. Soweit die Abwicklung des bisherigen Pachtverhältnisses und die Rückgabe der Pachtflächen an das Land planmäßig erfolgen, hoffen wir, die Gastronomie im Frühjahr 2024 wieder eröffnen zu können.“
Turm der Burg Alt Eberstein benötigt eine Aufsichtsperson
Zur Öffnung des Turms und der Burg für die Öffentlichkeit teilt das Ministerium mit, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit Aufsichtspersonen erforderlich sind. Die Pflicht zur Aufsicht ist vertraglich dem Pächter zu übertragen. Da der ehemalige Mieter nicht vor Ort war, musste die Burg geschlossen werden. Außerdem sei vor der Wiedereröffnung des Gebäudes noch eine Absturzsicherung nachzuarbeiten.
Auf den Hinweis, dass nirgendwo über die Schließung der Burg informiert werde, wird geantwortet, dass der Landesbetrieb Vermögen und Bau das Anbringen eines Hinweisschildes an geeigneter Stelle plant, damit niemand mehr umsonst den Weg auf die Burg auf sich nimmt. Auf der Homepage der Staatlichen Schlösser und Gärten wurde ein entsprechender Hinweis bereits aufgenommen.