Skip to main content

Ortschaftsrat hört Polizei-Experten

Autofahrer in Sandweier sollen am Rasen gehindert werden – noch keine Lösung für Hauenebersteiner Straße

Der Ortschaftsrat Sandweier will die Meinung der Polizei zur Hauenebersteiner Straße einholen, um eine Lösung für das Anliegen der Bewohner „Stöcke Nord“ zu finden.

Die Hauenebersteiner Straße war Thema im Ortschaftsrat.
Geschwindigkeit soll reduziert werden: Anwohner in der Hauenebersteiner Straße sorgen sich um ihre Kinder. Der Ortschaftsrat lehnt zwei vorgestellte Varianten zur Verkehrsberuhigung ab. Foto: Ulrich Philipp

In Sandweier werden in der Hauenebersteiner Straße vorerst keine Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt. Der Ortschaftsrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend mehrheitlich zwei Varianten hierzu abgelehnt, die die Stadt vorgeschlagen hatte.

Die Volksvertreter wollen jetzt zunächst bei einer Verkehrsschau die Meinung der Polizei hören. „Vielleicht haben die Beamten noch eine Idee“, erklärte die Abteilungsleiterin des Fachgebietes Straßenverkehr, Silke Gerth, am Ende des Tagesordnungspunktes.

Hintergrund ist ein Brief von Anwohnern im Baugebiet „Stöcke Nord“, die im September des vergangenen Jahres mit Blick auf zahlreiche spielende Kinder kritisierten, viele durchfahrende Autos seien zu schnell unterwegs. „Bitte helfen Sie uns dabei, unsere Kinder zu schützen und warten Sie nicht, bis es zu einem Unfall kommt“, heißt es in dem Schreiben, das 26 Personen unterzeichnet haben.

Verkehrszählung auf der Verbindungsstraße von und nach Haueneberstein

Die Fachgebiete Tiefbau und Straßenverkehr hatten daraufhin zunächst eine Verkehrszählung gemacht, die Dirk Nesselhauf vom Fachgebiet Tiefbau und Baubetrieb und Silke Gerth in der Sitzung vorstellten. Demnach benutzen täglich knapp 2.000 Fahrzeuge die Verbindungsstraße von und nach Haueneberstein.

Nur wenn die Umschwenkung gefahren wird, wird auch Geschwindigkeit reduziert
Dirk Nesselhauf vom Fachgebiet Tiefbau und Baubetrieb

Deren gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit von 34 Kilometern pro Stunde liegt dabei kaum über den erlaubten 30 Kilometern pro Stunde.

Um die Autofahrer zu bremsen, schlugen die Planer vor, in der Hauenebersteiner Straße vor der Hausnummer 20 einen Parkplatz einzuzeichnen. Ein parkendes Fahrzeug würde den Straßenquerschnitt verringern und die Autos müssten langsamer fahren.

„Ein parkendes Auto würde hier den Rechtsabbiegern aus der Eichelbergstraße aber die Sicht nehmen“, wandte Karl-Heinz Raster (Freie Wähler) ein und sein Fraktionskollege Matthias Hauns erklärte: „Wenn wir einen Unfallschwerpunkt schaffen wollen, dann müssen wir das genau so machen.“

Gesetzgeber sieht für 30er-Zonen keine Stoppschilder oder Zebrastreifen vor

Auch Gerth räumte ein, dass sie mit dieser Lösung nicht zufrieden sei, allerdings sehe der Gesetzgeber in 30er-Zonen keine Stoppschilder oder Zebrastreifen vor, die die Autofahrer zum Anhalten zwingen würden.

Nesselhauf stellte dann die zweite Variante vor, bei der im Bereich der Häuser 27 bis 29 der Hauenebersteiner Straße eine Sperrfläche auf die Fahrbahndecke aufgebracht werden sollte.

„Die Markierung ist tropfenförmig, zwölf Meter lang und darf nicht überfahren werden“, erklärte Nesselhauf und ergänzte, dass die Fahrbahn an dieser Stelle auf jeweils vier Meter rechts und links der Sperrfläche verringert würde.

Eltern haben Aufsichtspflicht für ihre Kinder

„Nur wenn die Umschwenkung gefahren wird, wird auch Geschwindigkeit reduziert“, betonte Nesselhauf und wies darauf hin, dass daher zusätzlich Leitbarken installiert werden müssten, um ein Überfahren der Fläche zu verhindern.

Kurt Hermann (AfD) wies an dieser Stelle daraufhin, dass bauliche Maßnahmen zu mehr Lärm und zusätzlichen Emissionen führen, weil die Autos bremsen und wieder anfahren müssen.

Das Gleiche gelte auch bei Bodenschwellen, die – so ergänzte Nesselhauf – zudem für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ein Problem darstellten. Jürgen Louis (Grüne) verwies denn auch darauf, dass die Eltern in die Pflicht genommen werden müssen, sie hätten eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern.

nach oben Zurück zum Seitenanfang