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Infektionszahlen steigen rasant

In Baden-Baden gilt künftig eine verschärfte Maskenpflicht

Die Bürger der Bäderstadt müssen sich auf strengere Reglementierungen einstellen. Eine Allgemeinverfügung begrenzt die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern.

Ein Aufkleber weist auf die Maskenpflicht hin.
Ein bewährtes Mittel in der Corona-Pandemie: Baden-Badens Bürger müssen künftig auf Wochen- sowie Trödel- und Flohmärkten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Foto: Arne Dedert/dpa

Baden-Baden ist mittlerweile ein Corona-Hotspot. Der Inzidenzwert, das heißt die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, hat im Stadtkreis seit Donnerstag, den kritischen Wert von 50 deutlich überschritten. Ab jetzt gelten weitergehende Einschränkungen. Die Bürger der Bäderstadt müssen sich deshalb auf schärfere Reglementierungen einstellen.

Nach einer Allgemeinverfügung des zuständigen Gesundheitsamts des Landkreises Rastatt gelten ab Sonntag, 18. Oktober, um 6 Uhr folgende Einschränkungen:

Private Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, sind nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

Private Feiern sind in Baden-Baden auf maximal zehn Teilnehmer begrenzt

Unter einer privaten Veranstaltung versteht die Behörde Feiern im Familien- und Freundeskreis (etwa Hochzeiten, Geburtstage und Nachveranstaltungen zu Beerdigungen). Firmen- und Vereinsfeiern, städtische Ehrungen und ähnliche Veranstaltungen sind nicht betroffen.

Die Landesregelung für Trauerfeiern und Gottesdienste bleiben unberührt. An Veranstaltungen in privaten Räumen – sowohl auf Innen- als auch Außenflächen – dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.

Wir müssen die Lage ernst nehmen.
Maximilian Lipp, Leiter Fachbereich Ordnung und Sicherheit

Die Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf Wochen- sowie Trödel- und Flohmärkten. Eine Schutzmaske ist nicht vorgeschrieben für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist, teilt das Gesundheitsamt weiter mit.

Die Corona-Zuständigkeit geht an das Gesundheitsamt Rastatt über

Nach Auskunft von Oberbürgermeisterin Margret Mergen sind diese Einschränkungen mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Maximilian Lipp, der Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, weist darauf hin, dass nach einer Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums die Zuständigkeit grundsätzlich an das Gesundheitsamt übergeht, wenn der Stadtkreis die Inzidenzschwelle von 50 überschreitet.

Die Stadtverwaltung stützte sich bislang auf einen Handlungsleitfaden des baden-württembergischen Sozialministeriums, nach dem der Inzidenzwert sich aus einer Kombination der Zahlen des Stadt- und Landkreises berechnet. Danach liegt dieser gemeinsame Wert unter den kritischen Schwellen von 35 (Vorwarnstufe) und 50. Lipp räumt allerdings ein, dass die Rechtslage nicht ganz widerspruchsfrei sei.

Wir behalten uns vor, weitere Schritte zu ergreifen.
Margret Mergen, Oberbürgermeisterin Baden-Baden

Nach einer neueren Verordnung des Landes sei sofort das zuständige Gesundheitsamt für Beschränkungen verantwortlich, wenn der Inzidenzwert in einem einzelnen Stadtkreis die 50er-Marke überschreite. Lipp betont, dass das im Einvernehmen mit der Stadt erfolge. In den Gesprächen seien sich beide Seiten einig gewesen, welche weiteren Schritte folgen sollten. „Wir lagen nur in Nuancen auseinander“, bekräftigt er.

Es gibt keinen eindeutig ausweisbaren Hotspot

„Mir geht es darum, die Infektionszahlen in Baden-Baden nicht weiter steigen zu lassen“, sagt Mergen im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Gründe für die bisherige Entwicklung seien nicht eindeutig auszumachen, es gebe keinen klaren Hotspot. „Wir beobachten keine bevorzugte Quelle. Das verteilt sich über die ganze Stadt“, erläutert die Rathauschefin.

Lipp macht darauf aufmerksam, dass es an Schulen, Pflegeheimen, Kindertagesstätten und Bussen keine vermehrten Neuinfektionen gebe. „Wir haben Hinweise, dass der Ursprung in privaten Feiern liegt. Deshalb wollen wir zunächst da ansetzen“, betont Maximilian Lipp.

Er wolle die Zahlen keineswegs verharmlosen. „Was uns jedoch einholt, ist, dass Baden-Baden der kleinste Stadtkreis in Baden-Württemberg ist“, sagt der Fachbereichsleiter. Andere Städte vergleichbarer Größe wiesen ähnliche Zahlen auf, unterschritten jedoch den Inzidenzwert von 50 nicht, weil die Zahlen sich kreisweit statistisch ausglichen.

Oberbürgermeisterin Mergen appelliert, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten

„Wir müssen die Lage ernst nehmen“, betont Lipp. Für ihn sei die aktuelle Entwicklung nicht überraschend. Die steigenden Zahlen hätten sich im Laufe der Woche abgezeichnet. Bereits am vergangenen Wochenende habe es 14 neue Fälle gegeben, am Dienstag dann über 40. „Es war klar, dass wir die 50er-Marke reißen werden“, sagt Lipp.

„Wir behalten uns vor, weitere Schritte zu ergreifen“, bekräftigt OB Mergen. Um das möglichst zu verhindern, appelliert sie dringend, Schutzmasken zu tragen sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Sie hält eine Maskenpflicht an den Schulen für sinnvoll. Sie sei zudem offen dafür, wenn städtische Beschäftigte künftig wieder verstärkt im Homeoffice arbeiten wollen.

Weitere Infos

Das Baden-Badener Rathaus richtet wieder eine Corona-Hotline ein, die am Samstag, 17. Oktober, von 10 bis 16 Uhr unter Telefon (07221) 930 zu erreichen ist. Parallel die E-Mail-Hotline corona@baden-baden.de geschaltet. Dieser E-Mail-Account steht ab sofort zur Verfügung und wird auch am Wochenende bearbeitet.

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