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Tourismusförderung

Baden-Baden setzt sich mit bundesweitem TV-Spot in Szene

Baden-Baden verschafft sich derzeit mittels eines TV-Spots bundesweite Aufmerksamkeit. Oberbürgermeisterin Margret Merken hofft, dass die 15-sekündige Sequenz der Kurstadt im Wettbewerb mit Nord- und Ostsee um Touristen einen Vorteil verschafft. Denn auch Baden-Baden hat die Corona-Krise hart erwischt.

Auf den Etappen des Panoramawegs eröffnen sich Wanderern weite Blicke auf das Meer aus Grün, das die Kurstadt umringt.
Traumhafte Ausblicke: Auf den Etappen des Panoramawegs eröffnen sich Wanderern weite Blicke auf das Meer aus Grün, das die Kurstadt umringt. In Zeiten von Corona gewinnt der Aufenthalt in der Natur und generell an der frischen Luft mehr und mehr an Bedeutung. Foto: Julian Meier

So langsam zieht wieder Normalität in die Stadt ein. Hotels, Restaurants und Cafés verzeichnen nach der Corona-bedingten Zwangspause inzwischen wieder Besucher. Die Philharmonie und das Theater haben sich auf die Vorgaben eingestellt und bieten Veranstaltungen in deren Rahmen an.

Noch ist das Alltagsleben aber weit entfernt vom Gewohnten aus der Vor-Corona-Zeit. Vereinsfeste oder Open-air-Veranstaltungen gibt es nach wie vor nicht. Dennoch ist Oberbürgermeisterin Margret Mergen davon überzeugt, dass es sich auch unter den gegebenen Umständen in Baden-Baden gut leben lässt – getreu dem Slogan „The good-good life“.

Baden-Baden flimmert über den Bildschirm

Damit wird inzwischen zu prominenter Sendezeit bundesweit im Fernsehen um Gäste geworben. Im ZDF wurde ein 15-sekündiger TV-Spot geschaltet, der am Ende der 19-Uhr-Nachrichtensendung „heute“ noch vor dem Wetterbericht über die Bildschirme flimmert.

Der Stadt seien dadurch keine Kosten entstanden. Die Umsetzung einer Idee von Franz-Bernhard Wagner werde privat finanziert, stellt die OB heraus. Mergen hält die Aktion für sinnvoll, denn Baden-Baden müsse sich gegenüber anderen beliebten deutschen Reisezielen wie Nord- und Ostsee oder Bodensee behaupten.

Zu sehen sind in dem Werbespot Schokoladenseiten der Bäderstadt wie Kurhaus, Brenners Parkhotel & Spa, Caracalla-Therme, Golfplatz oder Shopping-Motive. Als Basis dienten Sequenzen aus dem Imagefilm der Stadt. „Neu zu drehen hätte viel zu lange gedauert und wäre zu teuer geworden“, erläutert die Rathauschefin.

Corona-Lage in Baden-Baden entspannt sich

Die Corona-Lage ist unterdessen im Stadtkreis seit einigen Wochen entspannt. Maximilian Lipp vom Fachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung, der zuständigen Infektionsschutzbehörde, spricht von einer „sehr stabilen Lage“.

In den vergangenen Wochen wurden knapp 280 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Vorschriften eingeleitet. Die meisten, um die 240, ahndeten Verstöße gegen die lange Zeit geltende Anordnung, sich im öffentlichen Raum nicht mit mehr als einer weiteren Person zu treffen – macht jeweils 200 Euro.

Zwei Einwohner müssen jeweils 500 Euro berappen, weil sie die Absonderungsanordnung missachtet haben, wie es im Beamtendeutsch heißt: Sie begaben sich nicht in Quarantäne. Lipp räumt ein, dass es für die Bürger angesichts sich immer wieder ändernder Verordnungen nicht leicht sei, zu wissen, was nun bei den Vorschriften der aktuelle Stand sei.

Lesungen und Theater teils wieder erlaubt

Private Veranstaltungen im nicht-öffentlichen Raum sind inzwischen mit bis zu 20 Teilnehmern möglich – ein Mindestabstand muss dann nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Maske getragen werden. Wenn die Teilnehmer miteinander verwandt sind, darf die Personenzahl höher sein. Anders ist die Lage, wenn private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten in angemieteten oder dafür zur Verfügung gestellten Räumen stattfinden, also etwa in Restaurants oder Gemeindehäusern.

Teilnehmen dürfen dann maximal 99 Personen. Sie müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Wird dieser unterschritten, muss die Schutzmaske getragen werden. Tanzen darf bei einer Hochzeit nur das Brautpaar, aber nur dann, wenn dafür mindestens 25 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen und der Abstand zu den Mitfeiernden mindestens 2,5 Meter beträgt. So steht es in der Rechtsverordnung.

Erlaubt sind ferner Konzerte, Lesungen, Theater- und sonstige Aufführungen, sowie Treffen von Vereinen oder Parteien und Betriebs- sowie Aktionärsversammlungen mit festen Sitzplätzen und bis zu 99 Teilnehmern. Der Mindestabstand muss 1,5 Meter betragen. Wird er nicht eingehalten, besteht Maskenpflicht.

Vorgaben zu Veranstaltungen mit bis zu 500 und noch mehr Personen stehen noch aus. Derzeit sind sie nach wie vor nicht erlaubt. Mergen und Lipp raten zur Nutzung der neuen aber nicht unumstrittenen Corona-App. „Das ist eine Frage der Verantwortung für die Mitmenschen“, meint die OB.

Sie hat die App bereits auf ihr Handy geladen und wird als „unbekanntes Risiko“ eingestuft – also Entwarnung. Auf www.bundesregierung.de habe er die App problemlos runterladen können, berichtet Lipp. Er hält sie für „ein gutes und sinnvolles Instrument“.

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