Selbst für erfahrene Beamte des Zollamts Baden-Baden ist das am Montag ein ungewöhnlicher Fund gewesen: In einem Paket aus den USA entdeckten sie einen Flammenwerfer. Gegen den 34-jährigen Empfänger wurde ein Strafverfahren eingeleitet, wie das Hauptzollamt Karlsruhe jetzt mitteilte. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Der Mann gab den Zöllnern gegenüber an, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben habe und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands setze.
Doch auch wenn auf der Verpackung stehe, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei („Not a flamethrower“), hätten die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern, sagte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Hinzu käme, dass der Gegenstand „einer Maschinenpistole sehr ähnlich“ sehe. Im deutschen Waffenrecht gibt es dafür den Begriff der Anscheinswaffe.
Karlsruher Hauptzollamt mahnt zur Vorsicht bei Bestellungen im Internet
Holm wies daraufhin, dass es für Kunden unerlässlich sei, sich zu informieren, bevor sie solche Gegenstände im Internet bestellten. „Man muss sich vorher erkundigen, wie die Rechtslage in der EU ist“, erklärte sie. Dabei könnten etwa die Chatbots auf zoll.de helfen.
Die Zollbeamten beschlagnahmten den Flammenwerfer. Die Staatsanwaltschaft beauftragte die Zollfahndung mit den weiteren Ermittlungen gegen den 34-Jährigen.