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Gericht lehnt Antrag ab

Battert-Streit in Baden-Baden: Die Kletterhaken dürfen schon jetzt weg

Die an der „Badener Wand“ am Battert angebrachten Kletterhaken dürfen schon während des laufenden gerichtlichen Eilverfahrens gegen eine ganzjährige Sperrung der Felswand entfernt werden.

Ein Kletterer seilt einen zweiten Kletterer an einer Felswand ab.
Die Kletterhaken an der „Badener Wand“ dürfen weg. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Foto: Cornelia Hecker-Stock

Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilte, hatte der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins eine Zwischenentscheidung beantragt, um zu verhindern, dass die Haken bereits entfernt werden.

Das Gericht argumentiert nun, dass „die hohen Voraussetzungen“ für eine solche Zwischenentscheidung nicht vorlägen und das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe die Haken wie geplant bereits entfernen darf.

Dadurch drohen laut Gericht keine „irreversiblen Zustände oder schweren und unabwendbaren Nachteile“: Die Kletterhaken könnten in einem Abstand von weniger als 30 Zentimetern zu ihren ursprünglichen Standorten wieder angebracht werden, falls das Gericht die ganzjährige Sperrung am Ende für unzulässig erklären sollte.

Der vom RP ebenfalls geplante Abriss der historischen Felsenbrücke kann nach derzeitigem Stand wohl auch erfolgen. Der Grund: Dagegen geht laut dem Gerichtssprecher bisher niemand rechtlich vor, die Brücke wird im Antrag des Alpenvereins nicht erwähnt. Deshalb hat das Gericht darüber auch nicht entschieden.

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