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Einzelhandel muss zurück zu Click&Collect

Corona-Inzidenz in Baden-Baden überschreitet 100 an drei Tagen in Folge: Ab Dienstag gelten wieder strengere Regeln

Nach den Stadt- und Landkreisen in Karlsruhe und Rastatt hat jetzt auch Baden-Baden den Inzidenzwert von 100 an mehreren Tagen in Folge überschritten. Deshalb geht es jetzt auch für den Stadtkreis zurück zu früheren Einschränkungen.

Menschen mit Mundschutz gehen an einem geschlossenen Geschäft in der Stuttgarter Innenstadt vorbei.
Wieder geschlossen: Nach einem kurzen Hoffnungsschimmer muss der Badn-Badener Einzelhandel erneut dicht machen. Nur Click&Collect ist noch erlaubt. Foto: Tom Weller/dpa

Vor knapp zwei Wochen lag der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Baden unter 50 und die Einzelhändler durften seit langer Zeit ihre Geschäfte wieder regulär öffnen. Mitte vergangener Woche wurde dieser Wert dann schon wieder für mehrere Tage überstiegen und die Händler mussten wieder zum sogenannten Click&Meet, also Shopping mit Termin, wechseln.

Am Sonntag kam es dann am dritten Tag in Folge zu einer Überschreitung des Inzidenz-Wertes von 100. Wie das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt daraufhin in einer Pressemitteilung bekannt gab, gelten deswegen ab Dienstag, den 23. März, auch in Baden-Baden wieder strengere Beschränkungen.

Was bedeutet das konkret für Baden-Baden?

Wie in früheren Verordnungen darf sich ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahre werden bei dieser Regel weiterhin nicht mit einberechnet.

Click&Meet, also die Öffnung nach Terminvergabe, ist dem Einzelhandel nicht mehr erlaubt. Stattdessen dürfen die Händler nur noch Click&Collect, also die Abholung nach Bestellung, oder einen Lieferdienst anbieten. Davon ausgenommen sind weiterhin Betriebe wie Lebensmitte- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten müssen wieder schließen. Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.

Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.

Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie in Kosmetik-, Nagel-, Massage-,Tattoo- und Piercingstudios, aber auch kosmetische Fußpflege sind nicht mehr erlaubt. Eine Ausnahme gilt dabei weiterhin für medizinisch notwendige Behandlungen und Friseure.

Wo und wie lange gilt die Verschärfung?

Laut Mitteilung des Landratsamtes gelten die Regeln für Baden-Baden und Rastatt sowie für den Landkreis Rastatt und treten dort auch erst außer Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf Tagen in Folge unterschritten wird.

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