Nach dem rasanten Anstieg der Baden-Badener Werte für die 7-Tage-Inzidenz in der Vorwoche gehen die Zahlen seit einiger Zeit kontinuierlich zurück. Nachdem das Gesundheitsamt Rastatt, das auch für Baden-Baden zuständig, bereits ab 8. Juni weitere Lockerungen zugelassen hatte, steht nun der nächste Öffnungsschritt an.
Der Stadtkreis hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 und 35 unterschritten. Somit kommen ab Freitag, 11. Juni, weitere Öffnungen zu den bereits bestehenden hinzu.
Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten sind wieder erlaubt. Nach Angaben der Behörde zählen Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Zusätzlich zu einem solchen Treffen dürfen maximal fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazukommen, sodass Kindergeburtstage mit kleinen Feiern wieder möglich sind.
Die Testpflicht im Einzelhandel in Baden-Baden entfällt
Für Kunden und Geschäftsleute gibt es weitere Erleichterungen: Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt. Bei Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind innen bis zu 250 Personen erlaubt, bei Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis zu 500 Personen außen und drinnen bis zu 250.
Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit bis zu 18 Beteiligten ist innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien zulässig.
Lockerungen in Baden-Baden: Restaurants dürfen bis 1 Uhr öffnen
Gastronomische Betriebe sowie Shisha- und Raucherbars dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen (ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen aus Öffnungsstufe 1 und 2 weiter). Für Messen, Ausstellungen und Kongresse gilt die Vorgabe von einer Person pro zehn Quadratmeter. Für Veranstaltungen wie nicht notwendige Gremiensitzungen/Betriebsversammlungen von Betrieben und Vereinen gilt außen eine maximale Teilnehmerzahl von 500 Personen, innen maximal 250 Personen.
Bei Kultur-Veranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos) sind innen bis 250 Personen, außen bis 500 Personen möglich. Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen sind allgemein gestattet, Für sie gilt die Regel von einer Person pro zehn Quadratmeter. In Wellnessbereichen, Saunen und Schwimmbädern ist innen und außen eine Person pro zehn Quadratmeter erlaubt.
Corona-Regeln: Der Besuch von Bibliotheken ist allgemein gestattet
Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliche dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen (ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen wie Öffnungsstufe 2 fort). Wettkampf-Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl dürfen maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen mitverfolgen. Bei Wettkampf-Veranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen erlaubt.
Der Besuch von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, Zoologischen und Botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ist wieder allgemein gestattet.