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Fragen und Antworten

Coronavirus: So verhalten Sie sich richtig

Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Wie verhalte ich mich richtig? Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen? Und was passiert, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Mit Zetteln wie diesen werden die Jungs und Mädchen an der Ettlinger Schillerschule darauf hingewiesen, sich die Hände richtig zu waschen.
Mit Zetteln wie diesen werden die Jungs und Mädchen an der Ettlinger Schillerschule darauf hingewiesen, sich die Hände richtig zu waschen. Foto: Trauden

Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Dadurch nimmt auch die Dichte an Falschinformationen, Gerüchten und die damit einhergehende Verunsicherung rund um das Virus zu. Wie verhalte ich mich richtig? Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen? Und was passiert, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Mehr als 3.758 Menschen haben sich nach aktuellen Angaben des Robert-Koch-Instituts in Deutschland mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 14. März 2020, 14 Uhr), davon 454 Personen in Baden-Württemberg. Nach Nordrhein-Westfalen und Bayern steht das Land damit bei der Häufigkeit der Corona-Infektionen bundesweit an dritter Stelle.

Nach Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verlaufen vier von fünf Erkrankungen mild. Das höchste Risiko für eine Ansteckung tragen offenbar Menschen über 60 Jahren und Personen, die bereits Grunderkrankungen wie Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen der Leber und der Niere oder eine Krebserkrankung haben.

Außerdem ist das Risiko für jene Menschen erhöht, die Medikamente einnehmen, welche das Immunsystem unterdrücken, zum Beispiel Cortison, oder die unter einer Krankheit leiden, welche mit einer Immunschwäche einhergehen. Schwangere scheinen nach aktuellen Erkenntnissen kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu tragen. Bislang liegen hierzu jedoch nur Daten aus China vor.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass es auch in Deutschland weitere Fällen von Coronavirus-Infektionen, Infektionsketten und Ausbrüche geben wird. Die Gefahr für die Bevölkerung schätzt das Institut aktuell als "mäßig" ein.

Was kann ich selbst tun, um mich vor einer Ansteckung zu schützen?

Die Vorkehrungen, die jeder selbst treffen kann, um einer potenziellen Ansteckung mit dem Coronavirus entgegenzuwirken, unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von der Vorbeugung bei Grippe. Folgende Vorkehrungen empfiehlt das Robert-Koch-Institut:

  • Auf eine ausreichende Handhygiene achten: Mindestens 20 Sekunden lang sollten dabei Handflächen, Handrücken und die Zwischenräume der Finger mit Seife gewaschen werden. Danach solle man die Hände sorgfältig abtrocknen.
  • Richtig Niesen und Husten: Nicht in die Hand niesen, sondern in die Arm­beuge oder in ein Taschen­tuch. Taschentücher sollten danach sofort im Müll entsorgt werden. Beim Niesen sollte mindestens ein Meter Abstand von anderen Personen eingehalten werden. Zusätzlich solle man sich so gut wie möglich von ihnen wegdrehen und danach gründlich die Hände waschen.
  • Sich nicht ins Gesicht fassen: Augen, Nase und Mund sollten nicht mit den Händen berührt werden.
  • Körperkontakt reduzieren oder vermeiden: Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, sollten Händeschütteln und Umarmungen vorbeugend vermieden werden.

Ein Untersuchungszelt für Corona-Verdachtsfälle hat die Klinikleitung vor der Notaufnahme der Brettener Rechbergklinik aufgebaut.
Ein Untersuchungszelt für Corona-Verdachtsfälle hat die Klinikleitung vor der Notaufnahme der Brettener Rechbergklinik aufgebaut. Foto: Rebel

Brauche ich Desinfektionsmittel oder reicht Händewaschen aus?

Im privaten Haushalt sind Desinfektionsmittel laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in der Regel überflüssig. Ein keimfreies Zuhause sei zum einen nicht notwendig und könne zum anderen auch mit Desinfektionsmitteln nicht erreicht werden.

Nur in Ausnahmefällen kann der Einsatz von Desinfektionsmitteln zu Hause sinnvoll sein:

  • Wenn ein Familienmitglied oder Haushaltsangehöriger an einer hochansteckenden Infektion leidet.
  • Wenn das Ansteckungsrisiko bei Kontaktpersonen von Erkrankten besonders hoch ist, weil sie zum Beispiel durch eine Krankheit, Immunschwäche oder Chemotherapie in ihrer Abwehr geschwächt sind.

In allen anderen Fällen ist gründliches Händewaschen mit Seife aber vollkommen ausreichend – und besser für die Haut.

Sind Desinfektionsmittel aus dem Supermarkt wirkungslos?

Es gibt drei Wirkungsstufen bei Desinfektionsmitteln: "begrenzt viruzid", "begrenzt viruzid Plus" und "viruzid". Angaben des Robert-Koch-Instituts zufolge schützt bereits die niedrigste Stufe – "begrenzt viruzid" – vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Viele Mittel, die es auch in Supermärkten zu kaufen gibt, sind dafür völlig ausreichend.

Was muss ich tun, wenn ich befürchte, mich mit dem Coronavirus infiziert zu haben?

Laut dem Robert Koch-Institut besteht dann ein begründeter Verdacht auf eine Sars-CoV-2-Infektion, wenn eine Person in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit einer erkrankten Person hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Wer Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, soll sich unverzüglich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt melden, so das Robert-Koch-Institut – auch dann, wenn keine Symptome aufgetreten sind.

Das RKI empfiehlt Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, nach telefonischer Anmeldung ihren Arzt aufzusuchen. Dieser kann dann entscheiden, ob der Patient auf das Coronavirus getestet werden soll und einen entsprechenden Test veranlassen. Sollte der Hausarzt den Verdacht einer Covid-19-Erkrankung haben, meldet er dies dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses wiederum meldet sich im Bedarfsfall beim Patienten.

Wer aus einem ausgewiesenen Krisengebiet nach Deutschland zurückkehrt, wird dazu angehalten, mindestens 14 Tage zu Hause zu bleiben und den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden.

Reisende, die aus Regionen zurückkommen, in denen zwar Fälle von Coronavirus-Infektionen aufgetreten sind, die aber nicht als Krisengebiete gelten, sollen nach telefonischer Anmeldung einen Arzt aufsuchen, falls innerhalb von 14 Tagen nach der Rückreise Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot auftreten. Wichtig ist dabei, den Arzt über die Reise in Kenntnis zu setzen.

"Der Patient muss nichts weiter machen, als die Autoscheibe herunterzukurbeln und den Mund zu öffnen", erklärt der Leiter und Initiator der Zack, Michael Kästel.
"Der Patient muss nichts weiter machen, als die Autoscheibe herunterzukurbeln und den Mund zu öffnen", erklärt der Leiter und Initiator der Zack, Michael Kästel. Foto: Bodamer

Zahlt die Krankenkasse den Test auf das Coronavirus?

Die Krankenkassen übernehmen den Test auf das Coronavirus seit dem 28. Februar 2020 in großem Umfang. Dies kann zwischen den verschiedenen Kassen variieren. Die Voraussetzung für einen Test ist allerdings die Entscheidung des zuständigen Hausarztes.

Wie funktioniert ein Coronavirus-Test?

Bislang wird ein Rachenabstrich gemacht, um auf das Virus zu testen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn können fast alle Labore in Deutschland einen solchen Test vornehmen und diesen an das zuständige Testlabor schicken.

Wer bestimmt, ob ich in Quarantäne muss?

Diese Entscheidung treffen die Gesundheitsämter vor Ort. Ihren Anordnungen muss Folge geleistet werden. Auch die Polizei kann dafür eingesetzt werden, eine Quarantäne durchzusetzen. Krankenhäuser sind ebenfalls dazu befugt, Menschen notfalls – nach richterlicher Anordnung – auf einer Krankenstation einzuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass die Personen die Station unerlaubt verlassen.

Quarantäne gilt nur für Personen, die "ansteckungsverdächtig" sind, erklärt eine Sprecherin des Landesgesundheitsamts auf Nachfrage. Dies sei dann der Fall, wenn jemand engen Kontakt zu Personen hatte, die nachweislich an Covid-19 erkrankt sind.

Muss ich immer ins Krankenhaus, wenn ich nachweislich an Covid-19 erkrankt bin?

Grundsätzlich sollen Patienten mit leichtem Verlauf zunächst zu Hause in Isolation bleiben. Bei Patienten mit mittelschwerem und schwerem Verlauf soll der zuständige Betreuer in der Quarantäne entscheiden, ob eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig ist.

Vorbereitung bei den Rettungskräften: Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Karlsruhe hat seine 30 Fahrzeuge seit Wochen bereits ausgestattet mit Schutzkleidung sowie mit Mund-Nasen-Schutzmasken der höchsten Sicherheitsklasse.
Vorbereitung bei den Rettungskräften: Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Karlsruhe hat seine 30 Fahrzeuge seit Wochen bereits ausgestattet mit Schutzkleidung sowie mit Mund-Nasen-Schutzmasken der höchsten Sicherheitsklasse. Foto: DRK Kreisverband

Was kann ich tun, wenn mein Hausarzt mich nicht auf das Coronavirus testen will?

"Man kann sich selbst nicht sicher sein, ob man infiziert ist", erklärt das Gesundheitsamt Karlsruhe auf Anfrage. Auch der Aufenthalt in einem Risikogebiet verbunden mit Erklältungssymptomen lasse keineswegs zwingend auf eine Coronainfektion schließen. Der Hausarzt sei der Richtige, um abzuklären, ob tatsächlich ein Verdachtsfall vorliege.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich mich in häuslicher Isolation befinde?

Das Gesundheitsamt Karlsruhe rät Personen, die sich in häusliche Isolation begeben müssen, dazu, sich möglichst allein in einem gut belüftbaren Zimmer unterzubringen und dieses regelmäßig zu lüften. Der Kontakt zu anderen Personen soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Wer die Wohnung mit anderen Personen teilt, soll versuchen, sich in anderen Räumen aufzuhalten oder – falls das nicht möglich ist – einen Abstand von einem bis zwei Metern zu den anderen Personen im Haushalt einzuhalten. Die Nutzung gemeinsamer Räume soll möglichst "auf ein Minimum begrenzt" sowie zeitlich getrennt und "nach gründlichem Lüften" erfolgen, so das Gesundheitsamt.

Wie kann ich mich mit Vorräten versorgen, wenn ich mich in häuslicher Isolation befinde und nicht "gehamstert" habe?

Eine häusliche Isolation bedeutet nicht, dass keinerlei Kontakt zu anderen Personen aufgenommen werden darf, erklärt ein Sprecher des Gesundheitsamt Karlsruhe. Wenn die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten würden, könnten auch andere Personen Einkäufe für Menschen tätigen, die sich in häuslicher Isolation befinden.

Das Landesgesundheitsamt gibt darüber hinaus zu bedenken, dass ein "Grundvorrat" unabhängig von der aktuellen Situation grundsätzlich Sinn mache und verweist dabei auf die Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz.

Darüber hinaus könne jede Gemeinde aber auch Strukturen schaffen, um gegebenenfalls Personen mit Lebensmitteln zu versorgen. Nachbarn könnten sich etwa gegenseitig helfen. Aber auch Lieferdienste von Lebensmittelketten und Einzelhändlern könnten die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen.

Darf ich der Arbeit fernbleiben, wenn ich Angst habe, mich anzustecken?

Wer nicht krank ist und sich weder in einem Risikogebiet aufgehalten, noch mit einer infizierten Person Kontakt gehabt hat, darf der Arbeit nicht ohne die Erlaubnis seines Arbeitgebers fernbleiben. "Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten", erklärt Jörg Feldmann, Pressesprecher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dieser kommen Arbeitgeber nach, wenn sie sich an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts halten.

Eine umfangreiche Sammlung von Fragen und Antworten rund um das Coronavirus findet sich auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit.

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