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Stadtgespräch im März 2019

Experten diskutieren spektakulären Fall von Brandstiftung in Baden-Baden

Über Feuerteufel Willi sprach die ganze Stadt. Im Januar wurde der 75-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt. War das Urteil zu mild? Darüber diskutieren Experten in einem SWR2-Podcast.

Hauptbrandmeister Christian Frank steht vor einem Löschwagen der Feuerwehr Baden-Baden
Gefährlicher Einsatz: Hauptbrandmeister Christian Frank von der Feuerwehr Baden-Baden erinnert sich noch genau an den Brand vom 18. März 2019. Foto: Bernd Kamleitner

Christian Frank haut so schnell nichts um. Als Feuerwehrmann hat er schon viel erlebt und schreckliche Anblicke verarbeiten müssen. Den Einsatz am Montag, 18. März 2019, wird er aber aus einem Grund nie mehr vergessen. Wegen eines Brandes in einem Mehrfamilienhaus in der Lichtentaler Straße war die Feuerwehr alarmiert worden.

Senior outet sich vor Ort gegenüber Feuerwehrmann als Brandstifter

Als Frank im schwarz verfärbten Flur der Immobilie im Einsatz ist, steht seelenruhig ein Hausbewohner neben ihm – mit versenktem Haar und versenkten Lidern und vor der Wohnung, in der es brennt. Der Senior nimmt einen Schluck aus einer Wasserflasche und outet sich als der Brandstifter.

„Eine solche Dreistigkeit habe ich in meiner Zeit als Feuerwehrmann noch nicht erlebt“, erinnert sich der Floriansjünger an den Moment. Der Außenstehende kann seine damalige Gefühlslage wohl nachvollziehen: „Ich war geschockt!“

Frank und seine Kollegen, darunter junge Familienväter, hatten dabei noch Glück. „Wären wir zwei Minuten früher da gewesen, hätten wir vermutlich auch schwere Verletzungen davongetragen.“ Eine Frage bewegt Frank, der im späteren Prozess auch als Zeuge aussagte, bis heute: „Wie kann ein Mensch sein Leben und das von anderen so aufs Spiel setzen?“

Manche Prozessbeobachter hielten Urteil für zu milde

Im Januar wurde der damals 75-Jährige wegen schwerer Brandstiftung zu sieben Jahren Haft verurteilt – ein Urteil, das manche Prozessbeobachter für zu milde erachteten.

Die Tat von Willi, dem Feuerteufel, hat es jetzt unter diesem Titel in die Reihe „Sprechen wir über Mord?!“ geschafft, die der Radiosender SWR2 als Podcast im Internet bereitstellt. In Beiträgen ging es unter anderem schon um den Serienfrauenmörder aus der Ortenau („Phantom von Kehl“) und um das Urteil im NSU-Prozess.

Moderator Holger Schmidt steht vor einem Monitor. Auf dem Bildschirm wird auf die Podcast-Reihe „Sprechen wir über Mord?!” hingewiesen.
„Sprechen wir über Mord!?”: Holger Schmidt ist der ARD-Terrorismusexperte und einer der Moderatoren der SWR2-Podcastreihe. Foto: Bernd Kamleitner

Einblicke in die Welt des Verbrechens

Moderatorin Viktoria Merkulova, der ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt und der ehemalige Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer nehmen sich in dieser Reihe wahre Kriminalfälle vor und geben einen kurzweiligen, aber tiefen Einblick in die Welt des Verbrechens.

„Wir ergötzen uns nicht an einem Verbrechen“, erläutert Schmidt das Konzept der Reihe. Es gehe auch nicht um Kritik am Urteil, vielmehr darum, entscheidende Details des Falles für dessen Verständnis herauszuarbeiten.

Seltene Konstellation für Sendung: alles aus Baden-Baden

Der Beitrag über den Rentner und Feuerteufel Willi war dabei auch für Schmidt ein außergewöhnlicher: Der Tatort ist in Baden-Baden, der Täter von hier und die Bäderstadt ist zudem auch der Wohnort von Schmidt und von Fischer, dem früheren Vorsitzenden des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Der Strafrechtsexperte ist bekannt als Kolumnist für renommierte Medien und Herausgeber des jährlich überarbeiteten Standard-Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch (StGB). Im Dezember erscheint die 68. Auflage!

Richter sahen keinen Mordversuch

War die Tat des wegen seiner familiären Situation verzweifelten Rentners und stadtbekanntes Malermeisters nicht ein mehrfacher Mordversuch? Nein, urteilten die Richter des Landgerichts Baden-Baden Anfang des Jahres.

Den Vorwurf des versuchten siebenfachen Mordes ließen sie unberücksichtigt, eine Tötungsabsicht sei nicht nachweisbar gewesen, begründeten sie ihre Entscheidung. Neben schwerer Brandstiftung wurde der 75-Jährige aber schuldig gesprochen, fahrlässig eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt zu haben.

Rentner hatte Holz und Pappe aufgehäuft - wie ein Scheiterhaufen

Der Rentner hatte Haufen aus Holzteilen und Pappordnern errichtet, das Ganze mit Benzin übergossen – das ähnelte einem Scheiterhaufen. Als die Gastherme im Bad anspringt, explodierte das Benzin-Luft-Gemisch vorzeitig. Eigentlich sollte das Haus um 12 Uhr in Flammen stehen, als ein Termin mit einer Anwältin anstand.

Feuerwehr bekämpft den Brand am 18. März 2019 in der Lichtentaler Straße in Baden-Baden
Mord oder nicht Mord?: Die Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in der Lichtentaler Straße vom März 2019 wurde in die SWR2-Podcast-Reihe „Sprechen wir über Mord?!“ aufgenommen. Foto: Bernhard Margull

Senior hatte auf Erbe gehofft

Denn der Senior hatte nach dem Tod seiner Lebensgefährtin darauf gebaut, deren Erbe antreten zu können. Doch das trat nicht ein. Es gab zwar ein Wohnrecht für ihn, aber die Tochter der Lebensgefährtin hatte ihm eine andere Wohnung angeboten.

Der Rentner hätte aus der Immobilie ausziehen müssen – nach über zwei Jahrzehnten.

Für den juristischen Laien ist Urteil nicht so leicht nachvollziehbar

Hätte der Rentner den Brand selbst etwa mit einem Feuerzeug entfacht, wäre es eindeutig ein Mordversuch gewesen. Einige Hausbewohner hatten sich selbst ins Freie retten können, andere mussten von der Feuerwehr in Sicherheit gebracht werden. Der Schaden betrug rund eine halbe Million Euro.

Für den juristischen Laien war das Urteil eines, das nicht so leicht nachvollziehbar war. Für den Strafrechtsexperten steht allerdings auch ein Fazit fest: Der Angeklagte sei relativ gut aus der Sache raus gekommen.

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