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Der Inzidenzwert liegt über 100

Geschäfte in Baden-Baden müssen ab Dienstag wieder komplett schließen

Die Lockerungsphase war nur kurz. Die Geschäfte in der Bäderstadt durften ab 8. März für eineinhalb Wochen öffnen. Seit wenigen Tagen gab es Shopping nur nach Termin, jetzt kommt der strenge Lockdown. Welche Auswirkungen hat das?

In der Fußgängerzone in Baden-Baden, eigentlich eine beliebte Flaniermeile, ist derzeit wenig los.
Zwangspause: Restaurants und Kneipen bleiben weiter geschlossen. Nun müssen auch Geschäfte und Läden wieder dichtmachen. In der Baden-Badener Fußgängerzone, einer ansonsten beliebten Flaniermeile, wird es eher ruhig zugehen. Foto: Klaus Schultes

Es hat sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet – der Inzidenzwert im Stadtkreis Baden-Baden stieg kontinuierlich an und überschritt die 100er-Grenze. Deshalb greifen ab Dienstag, 23. März, wieder strengere Corona-Regeln.

Das heißt, die Geschäfte müssen nach einer Phase der Lockerungen erneut schließen.

Grund: Die Bäderstadt hat die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge überschritten.

Auf der Basis der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlässt das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt, das auch für Baden-Baden zuständig ist, wieder striktere Beschränkungen.

Private Treffen sind stark eingeschränkt

Demnach sind künftig Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit, teilt das Landratsamt am Sonntag mit.

Der Einzelhandel darf nicht mehr nach vorheriger Terminvergabe (Click&Meet) öffnen, sondern nur noch Abhol- und Lieferdienste einschließlich des Online-Handels anbieten.

Einige Betriebe wie beispielsweise Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen. Die Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

Individualsport ist unter Auflagen erlaubt

Das Gesundheitsamt schließt zudem Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.

Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplätze hingegen stehen mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln zur Verfügung. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen sind gesperrt.

Friseure dürfen weiter Kunden bedienen

Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen ebenfalls wieder schließen.

Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch Friseure dürfen weiter Kunden bedienen.

Eine kurze Phase der Lockerungen endet

Mit dem erneuten strikten Lockdown endet an der Oos eine vorübergehende Phase der Corona-Lockerungen. Am 8. März durften die Geschäfte wieder öffnen und Laufkundschaft empfangen, weil der Inzidenzwert anhaltend unter der Marke von 50 Neuinfektionen gelegen hatte.

Die Einzelhändler verzeichneten jedoch keinen großen Kundenansturm. Die Behörden hatten Sorge, dass es zu einem Shopping-Tourismus kommen könnte, weil die Geschäfte im Umland nach wie vor geschlossen bleiben mussten.

Die Baden-Badener Museen hätten ab der zweiten Märzwoche ebenfalls wieder öffnen dürfen. Jedoch machte nur die Staatliche Kunsthalle davon Gebrauch, die anderen Häuser hielten an der Schließung fest, weil dort noch die Vorbereitungen für die neuen Ausstellungen laufen.

Die aktuelle Entwicklung zeichnete sich ab

Das uneingeschränkte Einkaufserlebnis währte nicht lange. Weil der Inzidenzwert an mehr als drei Tagen über die 50er-Marke angestiegen war, nahm das Gesundheitsamt mit einer Allgemeinverfügung die Lockerungen wieder zurück:

Ab Mittwoch, 17. März, war Shopping nur noch mit Termin (Click&Meet) erlaubt. Das sich die erneute Schließung abgezeichnet hatte, nutzten viele Menschen den vergangenen Samstag für Einkäufe in der Innenstadt.

Die Händler haben trübe Aussichten

Die Geschäftsleute brachten bereits vor Tagen ihren Ärger über die ständigen Änderungen zwischen Lockdown, Click&Collect sowie Click&Meet zum Ausdruck. Matthias Vickermann, der Vorsitzende der Einzelhändler-Initiative Baden-Baden Innenstadt (BBI), sprach von einem Riesen-Trauerspiel.

Bei der jüngsten Öffnung der Läden sei er glücklich gewesen, endlich nach vorne schauen zu können. Jetzt seien die Aussichten für Handel, Gastronomie und Hotellerie wieder trüber.

Die generelle Maskenpflicht gilt wieder

Bürger und Gäste müssen sich zudem auf eine weitere Reglementierung einstellen: In der Fußgängerzone gilt wieder eine generelle Maskenpflicht.

Die strengeren Beschränkungen treten nach Auskunft des Gesundheitsamts außer Kraft, wenn die Behörde eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt.

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