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Kirche muss sparen

Großpfarrei in Baden-Baden soll St. Bernhard heißen

Vollversammlung des Dekanats Baden-Baden: Mit einem Zukunftsprozess sollen wichtige Veränderungen angestoßen werden. Einige Entscheidungen rütteln an Grundfesten der Kirche vor Ort.

Die Anwesenden der Vollversammlung werden in Zukunft Entscheidungen in einem „beschließenden Ausschuss“ treffen.
Die Anwesenden der Vollversammlung beschlossen, in Zukunft Entscheidungen in einem beschließenden Ausschuss zu treffen. Bis Mitte Juli können dafür Vertreter bestimmt werden. Foto: Christina Nickweiler

Baden-Baden wird Sitz einer neuen Großpfarrei. Die neue Pfarrei soll ab 2026 bestehen und den Namen St. Bernhard tragen. Dies wurde bei der Vollversammlung der Kirchengemeinderäte am Mittwoch im Sinzheimer Gemeindezentrum bekanntgegeben.

In der Erzdiözese Freiburg gibt es derzeit 26 Dekanate, die im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 bis 2026 die angegliederten Seelsorgeeinheiten neu strukturieren müssen. Das Dekanat Baden-Baden sei in diesem Prozess schon sehr weit vorangeschritten, hieß es bei der Vollversammlung.

Pastoralreferent spricht von einem einhelligen Votum der Pfarrgemeinderäte

Über die Änderungen informierte der Pastoralreferent des Dekanats, Patrick Krieg. Mehr als 120 Menschen folgten bei der öffentlichen Vollversammlung seinen Erklärungen.

Bei der Versammlung galt es gemäß des Kirchenrechts, Vertreter zu bestimmen, die für die nächsten zweieinhalb Jahre maßgebliche Entscheidungen auf dem Weg in die neue Pfarrei treffen können. Für die Veränderung bezüglich des Prozesses der Kirchenentwicklung 2030 orientieren sich die Pfarreien am Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz (VEG).

Krieg hob hervor, dass die Entscheidung für Baden-Baden als zentraler Sitz der neuen Seelsorgeeinheit das einhellige Votum der Pfarrgemeinderäte in den Arbeitsgruppen gewesen sei. Die bisherigen acht Seelsorgeeinheiten Bühl, Bühlertal, Sinzheim-Hügelsheim, Baden-Oos, Baden-Baden, Rebland, Ottersweier und Rheinmünster werden demnach bis zum 1. Januar 2026 in der Großpfarrei Baden-Baden aufgehen.

Die Kirche vor Ort wird auch weiterhin Kirche vor Ort bleiben.
Michael Teipel, Dekan

Krieg betonte, dass die übrigen Seelsorgeeinheiten mit der Entscheidung für Baden-Baden keineswegs am Rande stehen würden, da die seit Sommer 2022 tätigen Arbeitsgruppen sich für pastorale Zentren entschieden hätten. Das kirchliche Leben werde möglichst dezentral stattfinden, befand Krieg. „Die Kirche vor Ort wird auch weiterhin Kirche vor Ort bleiben“, unterstrich Dekan Michael Teipel auf eine entsprechende Frage.

Neue Struktur soll Entscheidungen treffen

Wie weit die Bemühungen der acht verschiedenen Arbeitsgruppen, die diverse Schwerpunkte des Lebensalltages thematisieren, gediehen sind, zeigte sich bei den Ausführungen von Tobias Speck von der Diözesanstelle Mittlerer Oberrhein. Er erläuterte die Grundzüge des VEG anhand drei elementarer Entscheidungsfelder: Pastoral, Verwaltung und Immobilien.

Bis Mitte 2024 wollen die Arbeitsgruppen unter anderen pastorale Linien erarbeitet haben. Weiter ist künftig ein Geschäftsführer vorgesehen, der die Priester entlastet, indem er alle Verwaltungsangelegenheiten der neuen Pfarrei bündelt und Personalentscheidungen trifft.

Frage nach den Kirchen in den Orten bleibt offen

Eine Frage, die schon jetzt die Menschen beschäftigt, ist die Nutzung der kirchlichen Immobilien, die oft ortsbildprägende und historische Gebäude darstellen. Welche kirchlichen Gebäude sollen saniert, welche umgewidmet oder verkauft werden, sind Fragen, die bis 2026 geklärt sein sollen. Sämtliche fundamentale Belange werden in einer Gründungsvereinbarung festgehalten.

Der Erzbischof will tragfähige Beschlüsse.
Tobias Speck, Diözesanstelle Mittlerer Oberrhein

Da das VEG auf dem Gedanken der Einheit gründe, müsse ein beschlussfähiges Gremium geschaffen werden, dessen Entscheidungen tragfähig seien. „Der Erzbischof will tragfähige Beschlüsse“, sagte Speck und empfahl die Variante eines „beschließenden Ausschuss‘“ als Form der künftigen Zusammenarbeit abseits von Vollversammlungen.

Beschlussfähigkeit bis zuletzt auf der Kippe

Auf welchen wackligen Füßen der Erfolg einer Vollversammlung stehen kann, bei der mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Pfarrgemeinderäte respektive Stiftungsräte anwesend sein müssen, wurde denn auch in Sinzheim mit Spannung unter Beweis gestellt. Mit mehr als einer Stunde Verspätung traf eine Pfarrgemeinderätin ein, die erst das nötige Quorum der Vollversammlung ermöglichte.

Nach sogenannten Murmelrunden, bei denen sich die Anwesenden innerhalb ihrer Pfarrgremien austauschen konnten, beschloss im Laufe des Abends die Vollversammlung, künftig in einem beschließenden Ausschuss Entscheidungen herbeizuführen.

Bis Mitte Juli haben nun die Pfarrgemeinderatsgremien Zeit, jeweils zwei Vertreter für den beschließenden Ausschuss zu bestimmen.

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